Mit grossem Mehr beantragt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates die Annahme einer Motion ihrer Schwesterkommission, mit welcher Anpassungen der Via sicura-Massnahmen – insbesondere im Bereich der Regelung von Raserdelikten – verlangt werden.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) beantragt ihrem Rat mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion. Ständerat (KVF-S). Via sicura. Anpassungen (17.3632) anzunehmen. Die Kommission geht mit dem Ständerat darin einig, dass sich vier Jahre nach Inkrafttreten der ersten Via-sicura-Massnahmen eine positive Gesamtbilanz ziehen lässt, dass aber insbesondere bei den Raserdelikten Handlungsbedarf besteht. Die KVF ist insbesondere der Ansicht, dass Richterinnen und Richter die Möglichkeit erhalten sollen, die konkreten Umstände, das Verschulden und die Verhältnismässigkeit der Strafe nach ihrem Ermessen zu beurteilen (Punkt 1 der Motion). Weiter fordert die Motion, dass die Rückgriffspflicht der Versicherer in Artikel 65 Absatz 3 SVG wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt (Punkt 2) und auf die Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren verzichtet wird (Punkt 3). Eine Minderheit beantragt, den dritten Punkt der Motion abzulehnen. Sie ist der Ansicht, dass es sich bei Datenaufzeichnungsgeräten und Alkoholwegfahrsperren um wirksame Instrumente handelt, mit denen Unfälle vermieden werden können. Eine weitere Minderheit lehnt die Motion gesamthaft ab, weil es in ihren Augen nicht angezeigt ist, wenige Jahre nach Inkrafttreten von Via sicura bewährte Massnahmen aufzuheben oder abzuschwächen.

Ausserdem hat die Kommission die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» (17.051) behandelt, die am 1. März 2016 mit 105 234 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Die Initiative, deren Trägerschaft aus 26 Verbänden und Parteien besteht, möchte den bestehenden Verfassungsartikel über die Fuss- und Wanderwege (Art. 88 BV) mit Bestimmungen über die Velowege ergänzen. An der gestrigen Sitzung hat sich gezeigt, dass die Kommission insgesamt die Meinung der Initianten teilt, dass der Bund bei den Velowegen die gleichen Aufgaben wahrnehmen soll wie bei den Fuss- und Wanderwegen. Sie erachtet diese Gleichstellung aus verkehrspolitischer Sicht als sinnvoll. Die Kommission will jedoch wie der Bundesrat und der Ständerat an den bestehenden Kompetenzen der Kantone festhalten. Der Bund soll sich auf Information und subsidiär koordinative Aufgaben beschränken und anschliessend eine einfache Grundsatzgesetzgebung ausarbeiten. Sie beantragt daher ihrem Rat mit 11 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung den direkten Gegenentwurf anzunehmen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahressession im Nationalrat behandelt werden.

Weiter hat die KVF mit 14 zu 11 Stimmen einen Antrag für eine Kommissionsmotion abgelehnt, mit welcher der Bundesrat hätte beauftragt werden sollen, die Vernehmlassungen zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sowie zur Konzession für die SRG zu sistieren, bis eine gesamtheitliche Debatte zum Service public im Medienbereich stattgefunden hat. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Diskussion bereits geführt wurde und im Rahmen der Erarbeitung und Beratung des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien erneut stattfinden kann. Ausserdem weist die Mehrheit darauf hin, dass sich sowohl der Verordnungsentwurf als auch die neue Konzession auf das geltende RTVG stützen und die Kommission über beides diskutieren und ihre Meinung einbringen kann. Beide Geschäfte sollen im nächsten Quartal in der Kommission traktandiert werden. Schliesslich hält die Mehrheit fest, dass die neue SRG-Konzession nur vier Jahre gelten soll, was in ihren Augen den klaren Willen des Bundesrates zeigt, nach Ende der parlamentarischen Beratung über das Mediengesetz erneut Anpassungen vorzunehmen. Eine Kommissionsminderheit ist hingegen der Meinung, dass zuerst eine gesamtheitliche Debatte zum Service public im Medienbereich geführt werden muss, bevor die RTVV und die Konzession angepasst werden.

Ein weiteres Mal hat sich die Kommission mit dem Bericht des Bundesrates zur «Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo» (15.3496) befasst. Sie hat im vergangenen November die Verwaltung beauftragt, einzelne Varianten, namentlich die direkte Ansiedlung von SBB Cargo beim Bund, zu vertiefen. Die Kommission hat den Zusatzbericht diskutiert und ist sich mit dem Bundesrat einig, dass die Stärkung des Güterverkehrs auf der Schiene ein wichtiges Ziel ist. Dieses Ziel soll gemäss Vorschlag des Bundesrates innerhalb des SBB Konzerns, aber mit einem gestärkten eigenen Verwaltungsrat erreicht werden. Die Kommission unterstützt dieses Vorgehen und betont ihrerseits die Wichtigkeit, die Branche nicht nur über Fachwissen, sondern auch über ein möglichst nachhaltiges Engagement zu integrieren.

Nach diesem Entscheid zu SBB Cargo hat die Kommission die Detailberatung zu Organisation der Bahninfrastruktur (16.075 n) aufgenommen. In den grossen Linien ist sie den Anträgen des Bundesrates gefolgt, hat aber punktuell andere Schwerpunkte gesetzt. So hat sie mit 18 zu 5 Stimmen einem Antrag zugestimmt, statt einer Systemführerschaft im Güterverkehr eine einvernehmliche Branchenlösung im Gesetz zu verankern. Weitergehende Bestimmungen zur Systemführerschaft (Art. 18a PBG) sollen dagegen nach Meinung der Kommission aktuell nicht im Gesetz festgeschrieben werden, da unter den betroffenen Akteuren keine übereinstimmende Lösung gefunden werden konnte. Sie beantragt deshalb ohne Gegenstimmen, diesen Artikel aus der Revisionsvorlage zu streichen. Die Kommission schliesst sich dagegen in Bezug auf die Passagierrechte dem Bundesrat an und belässt diese in der OBI-Vorlage, obwohl sie thematisch wenig Bezug zum Rest der Gesetzesrevision aufweisen. Ebenfalls dem Bundesrat angeschlossen hat sie sich in der Frage des Ausschlusses des Öffentlichkeitsgesetzes für die Aufsichtstätigkeiten des BAV im Sicherheitsbereich (Art. 14 Abs. 2 EBG). Neu in die OBI-Vorlage möchte die Kommission eine Bestimmung in Bezug auf die Fernbusse (Art. 9 PBG) aufnehmen. So sollen interessierte Unternehmen Transporte nur ausführen dürfen, wenn im Fernverkehr keine wesentliche Konkurrenzierung und im regionalen Personenverkehr höchstens eine minimale vorliegt. Die Kommission hat einem entsprechenden Antrag mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid der Präsidentin zugestimmt. Gemäss Mehrheit der Kommission soll damit im Interesse der Steuerzahlenden eine Rosinenpickerei verhindert werden. Die Minderheit möchte bei gleich langen Spiessen zumindest den Ansatz von Wettbewerb zulassen, im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Frühjahrssession im Plenum behandelt.


Die Kommission hat zudem mit Vertretern der SBB, einem Busunternehmen (Twerenbold) und mit dem Direktor des BAV eine Aussprache zum Bericht im internationalen Personenverkehr auf Strasse und Schiene (14.3673) geführt und vom Bericht Kenntnis genommen. Ohne Gegenstimmen hat sie beschlossen, den Bundesrat mittels Kommissionsmotion (18.3001) mit der Erarbeitung eines nationalen Busterminal-Konzeptes zu beauftragen. Ebenfalls Kenntnis genommen hat die Kommission vom Verlagerungsbericht 2017. Sie hat die Verwaltung mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beauftragt, ihr bis Ende 2018 eine Strategie zur mittelfristigen Umsetzung des Verlagerungsziels vorzulegen.