Nachdem der Ständerat den Entwurf der KVF-S zur Umsetzung der beiden pa. Iv. Bauer. Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe (22.407) und Chassot. Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (22.417) am 18. Juni 2025 angenommen hat, hat nun die KVF-N die Beratung aufgenommen. Mit der Vorlage soll das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) geändert werden: Die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter sollen von 4 bis 6 auf 6 bis 8 Prozent des Abgabeertrags erhöht werden. Zudem sollen allgemeine Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden. Dabei geht es namentlich um die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen. Die KVF-N beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission anerkennt die Wichtigkeit der Medienvielfalt und -qualität und will daher attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen.
Zudem hat die Kommission mit 21 zu 4 Stimmen entschieden, die beiden parlamentarischen Initiativen getrennt voneinander zu behandeln, um den unterschiedlichen Anliegen gezielt Rechnung tragen zu können.
Die Kommissionsmehrheit erachtet es als notwendig, vertieft zu prüfen, inwieweit konzessionierte Veranstalter mit Abgabenanteil ihren Leistungsauftrag erfüllen. Sie hat der Verwaltung einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt. Die Kommission wird die Detailberatung an einer ihrer nächsten Sitzungen unter Vorliegen des Prüfberichts aufnehmen.
In Erfüllung der parlamentarischen Initiative (Fluri) Wasserfallen Christian. Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt (22.415) hatte die Kommission eine Vorlage ausgearbeitet, mit welcher die SRG bei der Vergabe von Aufträgen an die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie der Schweiz stärker in die Pflicht genommen werden soll. Gestützt auf die Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat die Kommission den Entwurf mit 12 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen. Die Kommission legt die Vorlage in einem nächsten Schritt dem Bundesrat zur Stellungnahme vor, worauf sie voraussichtlich anlässlich der Wintersession im Nationalrat beraten werden kann.
Um die Nutzung und den Austausch von Mobilitätsdaten zu verbessern, schlägt der Bundesrat den Aufbau einer nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur vor. Die Beratung der entsprechenden Gesetzesvorlage Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG; 25.049) hat die KVF-N mit Anhörungen verschiedener Akteure des Mobilitätsbereichs begonnen. Die Kommission begrüsst im Grundsatz das Ziel der Vorlage, ein effizientes Mobilitätssystem sicherzustellen, und ist mit 17 zu 7 Stimmen darauf eingetreten. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab, da sie den Aufbau der Dateninfrastruktur den betroffenen Mobilitätsanbietern überlassen möchte und weist darauf hin, dass diese von einer solchen Investition dereinst auch finanziell profitieren werden. Mit demselben Argument beantragt eine weitere Minderheit die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine für die drei Staatsebenen kostenneutrale Vorlage auszuarbeiten.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen beim Aufbau der Mobilitätsdateninfrastruktur hat nicht zuletzt aufgrund des vorgesehenen Finanzierungsmodells aber auch in Bezug auf die Datenqualität zu verschiedenen Fragen geführt. Aus diesem Grund hat die Kommission die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen beauftragt. Die KVF-N wird ihre Beratung unter Vorliegen der entsprechenden Antworten an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen.
Die Kommission hat die Beratung der Weiterentwicklung der Schwerverkehrsabgabe (25.058 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG) aufgenommen und eine Anhörung der interessierten Kreise durchgeführt. Die Vorlage sieht vor, dass die LSVA ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben wird. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission nimmt die Detailberatung an einer ihrer nächsten Sitzungen.
Weiter hat sich die Kommission auch intensiv mit der Post befasst: So hat sie sich über die laufende Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung informieren lassen. Die unter anderem vom Bundesrat angestrebte Flexibilisierung bei der Hauszustellung in der vorgeschlagenen Form hat in der Kommission für Kritik gesorgt. Ihres Erachtens würden diese Massnahmen zu einer markanten Verschlechterung der postalischen Grundversorgung führen und sie stellt in Frage, weshalb für Anpassungen dieser Tragweite lediglich eine Anpassung der Verordnung vorgeschlagen wird.
Um den Erhalt der flächendeckenden Hauszustellung weiterhin zu gewährleisten (Punkt 1) sowie die bestehende Qualität der Hauszustellungen zu sichern (Punkt 2), hat die KVF-N eine Kommissionsmotion (25.3948) eingereicht (Punkt 1: mit 19 zu 6 Stimmen; Punkt 2 mit 18 zu 7 Stimmen). Diese verlangt vom Bundesrat, die nötigen Anpassungen auf Gesetzesstufe vorzunehmen. Eine Kommissionsminderheit lehnt diese Motion ab und möchte damit sicherstellen, dass die nötige Flexibilität vorhanden bleibt, um den Auftrag der Post an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.
Schliesslich hat sich die Kommission den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Schweizerischen Post AG präsentieren lassen, in welchem diese das Modell der Kosten- und Leistungsrechnung der Post geprüft hat.
Die Kommission hat sich von den SBB über verschiedenste aktuelle Themen informieren lassen. So hat sich mit den neusten Entwicklungen in der Verlagerungspolitik befasst. Dies vor dem Hintergrund der Entscheide, die Rollende Landstrasse per Ende Jahr vorzeitig einzustellen und mehrere Verlade-Terminals zu schliessen. Sie hat mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Kommissionsmotion «Mittel für Verlagerungspolitik sichern» (25.3949) verabschiedet. Diese verlangt, dass die freiwerdenden Gelder im Zahlungsrahmen 2024-2028 an die Rollende Landstrasse (Rola) vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026–2030 eingesetzt und die dafür notwendigen Schritte eingeleitet werden. Eine Minderheit sieht keinen entsprechenden Handlungsbedarf.
Aufgrund des Abschlussberichts der SUST vom 2. Juni 2025 zur Entgleisung im Gotthard- Basistunnel hat sich die KVF-N ausserdem mit den Konsequenzen dieses Ereignisses wie auch den geplanten Massnahmen für den Güterverkehr befasst. Des Weiteren hat die Kommission die SBB zur Anpassung der Kundeninformation bei Personenunfällen angehört.
Schliesslich hat sich die Kommission mit der Einstellung des UKW-Rundfunks per Ende 2026 befasst, welcher der Bundesrat bereits am 25. Oktober 2023 beschlossen hat. Die Kommission hat sich über die neusten Entwicklungen der Marktanteile sowie die Folgen der UKW-Abschaltung für Lokalradios informieren lassen. Sie hat mit 10 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten die Kommissionsmotion «Neue Ausschreibung für die UKW-Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027» (25.3950) beschlossen. Diese verlangt vom Bundesrat, auf die Einstellung des UKW-Rundfunks, die derzeit für den 31. Dezember 2026 geplant ist, zu verzichten und stattdessen die aktuellen UKW-Funkkonzessionen zu verlängern oder ein neues Ausschreibungsverfahren für die Zuteilung der UKW-Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027 durchzuführen. Eine Minderheit sieht keinen entsprechenden Handlungsbedarf, da der Wechsel zu DAB frühzeitig angekündigt wurde.