Die Kommission hat die Beratung zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG). Änderung (Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen) (25.064) fortgesetzt, nachdem sie an ihrer letzten Sitzung verschiedene Akteure angehört hatte. Die KVF-N ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten, da sie beim Schutz der journalistischen Leistungen Handlungsbedarf feststellt. Allerdings kritisiert sie, dass der Bundesrat in seiner Vorlage den Fokus einzig auf Text- und Bildvorschauen (sogenannte Snippets) und die Vergütung derer Verwendung gesetzt hat. Deshalb beantragt sie ihrem Rat mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, nicht nur die Verwendung journalistischer Leistungen durch die grossen Onlinedienste, sondern vor allem auch durch die Anbieter von Künstlicher Intelligenz (KI) zu regeln. Entsprechend sollen die Anliegen der vorliegenden Vorlage in die Umsetzung der Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» (24.4596) integriert werden.
Eine Kommissionsminderheit beantragt ihrem Rat eine Ergänzung des Rückweisungsauftrags, wonach auch alternative Ansätze zur Förderung von Medienqualität und -vielfalt sowie zur Vergütung digitaler Plattformen, etwa durch eine Digitalsteuer oder -abgabe, geprüft werden sollen. Eine weitere Kommissionsminderheit beantragt ihrem Rat, die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass mit einer Rückweisung Zeit verloren geht, die Medienunternehmen entsprechend bis auf weiteres mit dem Status quo leben müssen und die unentgeltliche Verwendung von Snippets bestehen bleibt.
Die KVF-N ist zudem der Ansicht, dass die Verwaltung vertieft prüfen soll, wie KI die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies auf die Vorlage hat. Im Rahmen dieses Prüfauftrags soll die Verwaltung auch darlegen, wie andere Länder das Leistungsschutzrecht ausgestaltet haben.
Das Entlastungspaket 2027 (25.063) schlägt umfassende Massnahmen vor, um die Bundesfinanzen ins Gleichgewicht zu bringen. Die KVF-N stellt fest, dass dies vor allem durch markante Einsparungen im Verkehrsbereich und ebenso substantiellen Massnahmen im Medienbereich erreicht werden soll. Die Kommission weist darauf hin, dass die Vorschläge des Bundesrates mit einem markanten Leistungsabbau in der Mobilität aber auch im medialen Service public einhergehen. Die Kommission hat aus diesem Grund mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Mitbericht zuhanden der FK-N beschlossen. Darin beantragt die KVF-N:
- den Verzicht auf die Massnahme 14. Erhöhung des Kostendeckungsgrades im regionalen Personenverkehr. 
 - den Verzicht auf die Massnahme 24. Redimensionierung des Auslandangebots der SRG.
 - den Verzicht auf die Massnahme 35. Verzicht auf Beiträge Verbreitung Programme in Bergregionen.
 - den Verzicht auf die Massnahme 39. BIF: Kürzung der Einlagen.
 - die Anpassung der Massnahme 41. Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe. Demnach soll, wie bereits von der KVF-S zuhanden der FK-S beantragt, das CO2-Gesetz dahingehenden angepasst werden, dass statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen 30 neu 40 Millionen Franken für den konzessionierten Personenverkehr bereitgestellt werden sollen (Art. 41a Abs. 1).
 
Die KVF-N hat die Beratung zur Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 (25.055) abgeschlossen. Sie hat dabei auch den Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrats zur Kenntnis genommen. Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt sie ihrem Rat, dem Beschluss des Ständerats zu folgen und den Verpflichtungskredit von 3'364,5 Millionen Franken um 160,2 Millionen Franken zu erhöhen. Die Kommission erachtet diesen Betrag als ausgewogenen Kompromiss zwischen den finanziellen Möglichkeiten des Bundes und den Bedürfnissen des regionalen Personenverkehrs und hält fest, dass mit der vorgesehenen Erhöhung eine Weiterentwicklung des Angebots gewährleistet werden kann. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um 250 Millionen Franken auf 3'614,7 Millionen Franken. Ihrer Ansicht nach geht der Antrag der Kommissionsmehrheit zu wenig weit, um die Stabilität des Angebots in den Agglomerationen und ländlichen Regionen sicherzustellen. Eine weitere Minderheit betont, dass die Vorlage des Bundesrates bereits eine Erhöhung des Kredits im Vergleich zum letzten Verpflichtungskredit (21.035, Regionaler Personenverkehr 2022-2025. Verpflichtungskredit) vorsieht und dass dieser für die anstehenden Aufgaben ausreicht. Sie beantragt daher dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
 Die Kommission hat den Entwurf mit 17 zu 7 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. Das Geschäft ist damit bereit für die Behandlung im Nationalrat.
Die Kommission hat zudem die pa. Iv. 24.458 Jauslin Wiedereinführung eines beratenden Gremiums für Fragen rund um die Aviatik beraten. Nachdem die Verwaltung der Kommission aufgezeigt hat, wie sie das Anliegen der parlamentarischen Initiative nach einem stärkeren Einbezug der Stakeholder aus der Luftfahrt zukünftig organisatorisch umsetzen möchte und das Bundesamt für Zivilluftfahrt zugesagt hat, die bisherige Praxis anzupassen, hat der Initiant, Nationalrat Mathias Jauslin, diese zurückgezogen.
Die Kommission hat ausserdem einstimmig die Kommissionsmotion «Digitalisierung der Führerausweise» (25.4402) beschlossen. Diese verlangt vom Bundesrat, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen, damit digitale Führer- und Fahrzeugausweise als gleichwertige elektronische Nachweise anerkannt werden und bei Kontrollen digital vorgewiesen werden können. Damit würde auch die Pflicht zum Mitführen physischer Dokumente aufgehoben und die Digitalisierung in diesem Bereich weiter gefördert werden.
Des Weiteren hat sich die Kommission den Bericht «Verkehr 2045» von dessen Autor, Prof. Ulrich A. Weidmann, präsentieren lassen und umfassend diskutiert. Zudem hat sich die Kommission von der PostCom den Jahresbericht 2024 präsentieren lassen.
Schliesslich hat die Kommission Cargo sous terrain zum aktuellen Stand und den Herausforderungen im unterirdischen Güterverkehr angehört. Sie ist der Ansicht, dass mit dem Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport die rechtlichen Grundlagen für ein solches Projekt geschaffen wurden. Weiteren politischen Handlungsbedarf beurteilt sie kritisch und ist gespannt auf die weiteren Entwicklungen von Cargo sous terrain.