Die Kommission des Ständerats schliesst sich den Beschlüssen des Nationalrats an und stimmt der Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes in den wesentlichen Punkten zu. Die KVF begrüsst den Entscheid des Nationalrats, den Geltungsbereich nicht auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Dritten auszuweiten.

​Mit der Revision des Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (AZG). Teilrevision (15.037 n) hat der Bundesrat dem Parlament eine sanfte Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes vorgeschlagen. Namentlich sollen der Geltungsbereich des Gesetzes und diverse Arbeitszeitregelungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Der Nationalrat hatte die Vorlage im Rahmen der Frühjahrssessions 2016 behandelt und dem modernisierten Arbeitszeitgesetz in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Anpassungsbedarf war in der Kommission unbestritten. Diskutiert wurde während der Sitzung hauptsächlich der Geltungsbereich des Gesetzes. Gleich wie der Nationalrat befürwortet die Kommission, dass der personelle Anwendungsbereich nicht auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Dritten ausgeweitet wird. Sie möchte an der Regelung nach geltendem Recht (Art. 2 Abs. 3) festhalten. Die Kommission wünscht von der Verwaltung bis zur nächsten Kommissionssitzung weitere Informationen zur Unterstellung von Seilbahnen unter das AZG. Sie wird die Beratung der Vorlage am 12. Mai abschliessen.

Zudem hat die Kommission zwei parlamentarische Initiativen (15.413 n Pa.Iv. Regazzi. Via Sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raserdelikts und15.456 n Pa.Iv. Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr) vorgeprüft. Beide Initiativen betreffen die Sicherheit im Strassenverkehr und zielen auf Änderungen der im Rahmen von Via sicura eingeführten Massnahmen. Entgegen den Anträgen seiner Kommission stimmte der Nationalrat in der Wintersessions 2015 den parlamentarischen Initiativen zu.

Aufgrund der Fragen, die sich während der Diskussion zu den beiden Initiativen stellten und den zahlreichen Vorstössen zur Verkehrssicherheit, hat die KVF-S einstimmig beschlossen, ein Kommissionspostulat (16.3267 s Po. KVF-SR. Evaluation von Via sicura) einzureichen. Darin fordert sie eine umfassende Gesamtevaluation bezüglich Wirksamkeit des Via sicura-Massnahmenpakets. Ferner beantragt die KVF-S ihrem Rat den Beschlüssen des Erstrates, den Initiativen Folge zu geben, nicht zuzustimmen (pa. Iv. Regazzi; einstimmig, pa. Iv. Reimann 6:3). Sie ist der Ansicht, dass die 2012 im Rahmen von Via sicura beschlossenen gesetzlichen Regelungen, nicht bereits wieder angepasst werden sollen. Bezüglich der parlamentarischen Initiative Reimann betont die Kommissionsmehrheit zudem, dass die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung ab dem 70. Altersjahr einen wichtigen präventiven Beitrag zum Erhalt der Fahrtauglichkeit älterer Autolenker leistet. Eine Minderheit spricht sich hingegen für die Initiative aus und verweist auf die Ergebnisse von Studien, welche den Kontrolluntersuchungen eine positive Wirkung absprechen.

Im Weiteren hat sich die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, einen Entscheid zur Standesinitiative (15.322 s Kt.Iv. GE. Für Pilotversuche zur Einführung einer Innenstadtmaut) erst bei Vorliegen und im Lichte des für diesen Sommer angekündigten bundesrätlichen Berichts „Mobility Pricing" zu fällen.

Einstimmig beantragt die KVF-S ihrem Rat, der Kt. Iv. NE. Anerkennung und Finanzierung der Nationalstrassen (15.318) keine Folge zu geben. Sie unterstützt zwar das Anliegen der Initiative, weist aber darauf hin, dass die Forderung, den Netzbeschluss 2012 in die NAF-Vorlage (15.023) zu integrieren, vom Ständerat bereits beschlossen wurde.

Überdies beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Motion Freysinger. Führerausweis auf Probe. Verhältnismässige Regelung bei Widerhandlungen während der Probezeit (15.3574) anzunehmen. In ihren Augen führt die heute geltende Regelung zu ungewollten Härten und bestraft in bestimmten Konstellationen Neulenker, die während der Probezeit gegen Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts verstossen, unverhältnismässig hart.

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Motion Darbellay. Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit (13.3818) anzunehmen. Gemäss Kommissionsmehrheit gibt es keine triftigen Gründe, die eine erneute Überprüfung von im Ausland erworbenen und bislang nicht in Verkehr gesetzten Fahrzeugen notwendig macht. Sie appelliert an die Selbstverantwortung von Verkäufer und Käufer der Motorfahrzeuge und betont, dass mit der Umsetzung der Motion unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden können.

In Bezug auf die Motion Gysi. Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung (13.3790) benötigt die Kommission zusätzliche Informationen vonseiten der Verwaltung und hat daher ihren Entscheid auf die Sitzung vom 12. Mai verschoben.

Schliesslich hat die Kommission eine Diskussion über den Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz (Lupo 2016) geführt.

 

 

Bern, 15. April 2016 Parlamentsdienste