Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung vom 30. Januar 2017 ein grösseres Hearing durchgeführt und von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt hatte, setzte sie nun die Beratung der Volksinitiative fort. Im Anschluss an die Auskünfte der Verwaltung beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommission hält fest, dass Radio und Fernsehen über diese Gebühren finanziert werden und auf diese Weise ein guter Service public gewährleistet werden kann. In einer direkten Demokratie wie der Schweiz sei eine umfassende und objektive Berichterstattung von grosser Bedeutung. Den verschiedenen Sprachregionen sei Rechnung zu tragen und diese Gebühren würden den Fortbestand lokaler Radio- und Fernsehsender sicherstellen. Die Kommission ist sich der Entwicklungen in der Medienwelt, namentlich beim Online-Angebot, bewusst und erachtet es als notwendig, die Finanzierung des Service public zu überdenken. Sie hält fest, dass die Digitalisierung neue Kommunikationsformen mit sich bringt und diese Neuerungen die Gesetzgebung in den kommenden Jahren verändern wird. Ein neues Mediengesetz wurde vom Bundesrat in Aussicht gestellt und das Gebührensystem, das voraussichtlich bereits 2019 eingeführt würde, dürfte die Gebühren- und Konzessionsverteilung ändern. Schliesslich ist die Kommission der Auffassung, dass die Abschaffung dieser Gebühren den Service public in Frage stellen würde und die Kosten für die Privathaushalte dadurch in keiner Weise sänken. Die Kommission hält die Abschaffung der Gebühren deshalb nicht für sinnvoll und beantragt ihrem Rat einstimmig, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Kommission hat sich ausserdem mit der Motion 16.3628 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission befasst, welche verlangt, dass Online-Werbung für die SRG weiterhin verboten bleibt. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Mit 4 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten lehnte die Kommission einen Antrag ab, wonach der Motionstext so abgeändert werden sollte, dass Online-Werbung für die SRG zugelassen wird, vorausgesetzt die Einnahmen werden für spezifische Massnahmen und Leistungen aufgewendet, beispielsweise für die neuen Medien oder für Angebote zugunsten der privaten Medien. Die Kommission hält die Vorschläge zwar für interessant, das Instrument der Motion aber für zu verbindlich. Schliesslich hebt die Kommission hervor, dass diese Motion im Falle der Annahme der Volksinitiative 16.071 «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» gegenstandslos würde.
Der Bundesrat hat im Sommer 2016 seine Botschaft zur Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt und zur Klärung der Zusammenarbeit von Skyguide mit andern Anbietern und weiteren technischen Verbesserungen (16.062 n Luftfahrtgesetz. Teilrevision 1+ ) verabschiedet. Die KVF des Ständerates beantragt ihrem Rat, den Beschlüssen des Nationalrates in allen Punkten zu folgen. Dies gilt für die Bestimmungen zur nicht obligatorischen Verwendung des Englischen in der Radiotelefonie (Streichung von Art. 10a mit 9 zu 4 Stimmen) und zur vorgesehenen Datenbank mit den Luftfahrtdaten (Streichung von Art. 40a, einstimmig). In zwei Punkten hat die Kommission eine Klärung angebracht: So soll in Artikel 21f (Passagierlisten) präzisiert werden, dass keine zusätzlichen Daten erhoben werden sollen. Regionale Flugplätze sollen zudem einfacher Flugsicherungsdienstleistungen unabhängig von Skyguide erbringen können (Art. 40bbis). In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen. Diese wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2017 im Ständerat behandelt.
Ferner befasst sich die Kommission mit der
Motion Nationalrat ((Joder) Hurter Thomas). Schweizer Helikopter fliegen gemäss schweizerischem Recht (14.3840). Sie hat ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, die Motion abzulehnen. Die Umsetzung der Motion hätte einen negativen Einfluss auf diejenigen Fluggesellschaften, welche die EU anfliegen und würde das Luftverkehrsabkommen mit der EU tangieren, was nach Ansicht der Kommission im Interesse eines harmonisierten Luftraums zu vermeiden ist. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat die Annahme der Motion und möchte der Schweiz im Bereich der Helikopterfliegerei einen gewissen Handlungsspielraum einräumen, um den topographischen Eigenheiten genügend Rechnung tragen zu können.
Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die
Motion Nationalrat ((Darbellay) Buttet). Helikopterpilotinnen und -piloten. Verzicht auf eine Altersgrenze von 60 Jahren (15.3491) anzunehmen. Sie unterstützt das Anliegen der Motion und lehnt damit die von der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vorgesehene Altersbegrenzung von 60 Jahren für Helikopterpilotinnen und -piloten ab.
Die Sitzung fand auf dem
Euroairport Basel-Mülhausen statt und die Kommission nutzte die Gelegenheit, um sich von den Verantwortlichen des Flughafens vor Ort über die besonderen Gegebenheiten des binationalen Flughafens informieren zu lassen. Die Herausforderungen, welche sich für den ebenfalls in Grenznähe befindlichen Flughafen Genf ergeben, präsentierte der ebenfalls anwesende Direktor des dortigen Flughafens. Die Regierungen beider Basel und der Basler Architekt Pierre de Meuron erläuterten der Kommission zudem den aktuellen Stand der Planungen für das «Basler Herzstück» für den Personen-Schienenverkehr.