Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat einstimmig eine Kommissionsmotion beschlossen, mit welcher sichergestellt werden soll, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienpartnern zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen und nicht zu Diskriminierungen führen.
Mit einer ebenfalls einstimmig eingereichten Motion will sie den Bundesrat bzw. die Post verpflichten, die Kriterien für die Weiterentwicklung des Poststellen-Netzes besser auf die regionalen Bedürfnisse abzustimmen.

​Die Kommission hat sich erneut mit den parlamentarischen Initiativen Vonlanthen. RTVG. Diskriminierungsfreie Kooperationen (16.410) und Hiltpold. Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz (16.422) befasst. Beide Initiativen verlangen, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienunternehmen zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen müssen und dass alle Medienunternehmen diskriminierungsfrei Zugang dazu erhalten können. Nachdem die Kommission im April eine Vertretung der Vermarktungsfirma Admeira eingeladen hatte, führte sie nun eine zweite Anhörung mit Vertretern des Verbandes Schweizer Medien und der Goldbach Group AG durch. Die Kommission anerkennt die schwierige Lage in der sich etliche Regionalmedien zurzeit befinden. In ihren Augen besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, damit alle Medienanbieter von einer Zusammenarbeit mit der gebührenfinanzierten SRG profitieren können. Allerdings erachtet sie die beiden parlamentarischen Initiativen nicht als das geeignete Instrument dazu. Sie hat daher einstimmig eine Kommissionsmotion (17.3355) beschlossen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, im Rahmen der Erarbeitung des Mediengesetzes die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass eine Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt und die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt wird. In der Folge stimmte sie mit 8 zu 4 Stimmen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der pa.Iv. Hiltpold Folge zu geben, nicht zu und beantragt ihrem Rat – mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung – auch der pa.Iv. Vonlanthen keine Folge zu geben. Im Rahmen dieser Diskussion hat die Kommission ausserdem die Verwaltung beauftragt, bis im August in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine gemeinsame Marktlösung im Zusammenhang mit werberelevanten Daten erreicht werden kann.

Bereits an ihrer Januar-Sitzung hatte sich die Kommission mit den Herausforderungen und Perspektiven in der landesweiten Postversorgung befasst. Um das Thema vertiefen zu können, hat sie Anhörungen durchgeführt. Neben der Konzernleitung der Post waren Vertreter der Kantone, der Städte und der Gemeinden eingeladen. Im Gespräch mit den verschiedenen Akteuren wurde deutlich, dass der Umbau des Postnetzes grosse Unsicherheit und Unmut im ganzen Land auslöst. Die Kommission ermahnt deshalb die Post, diesen Umbau sehr sorgfältig und behutsam voranzutreiben und den eingeschlagenen Kurs der aktiven und offenen Kommunikation fortzusetzen. Sie verlangt, dass insbesondere die Kriterien für die strategische Entwicklung des Poststellennetzes besser an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzergruppen angepasst werden. Sie hat einstimmig eine Kommissionsmotion mit einem entsprechenden Auftrag an den Bundesrat angenommen (17.3356). Mit 10 zu 1 Stimme empfiehlt sie ihrem Rat zudem die Annahme von zwei Neuenburger Motionen (14.4075 und 14.4091) aus dem Nationalrat, welche eine Zustellung der Post in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen ermöglichen wollen. Vertagt auf eine spätere Sitzung hat sie den Entscheid zu einer Standesinitiative aus dem Kanton Tessin (16.320), welche insbesondere den Gemeinden weitereichende Rechte einräumen will. Die Kommission wird sich zu dieser Initiative äussern, wenn weitere Vorstösse zur Beratung anstehen, die in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden.