Die fortschreitende Digitalisierung führt zu einem stetig steigenden Konsum von mobilen Daten durch die Wirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Ausbau auf den Standard 5G ist deshalb für die Schweiz zwingend. Eine Anpassung der Strahlenschutz-Bestimmungen auf europäisches Niveau wird weiterhin einen hohen Schutz der Gesundheit garantieren.

Mit 7 zu 6 Stimmen hat die Kommission eine Motion (18.3006) beschlossen, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, eine Revision der NISV in Angriff zu nehmen, damit ein Kollaps der Mobilfunknetze verhindert und der Anschluss an die Digitalisierung sichergestellt werden kann. Die Kommission weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Implementierung des Mobilfunkstandards 5G unumgänglich ist, wenn die Schweiz gegenüber den Nachbarländern nicht ins Hintertreffen geraten will. In Anbetracht der bereits starken Auslastung der Mobilfunkinfrastruktur, des rasanten Anstiegs der Datenmenge sowie des erschwerten Baus neuer Anlagen müssen nach Ansicht der Kommission die Vorschriften der NISV angepasst werden. Die internationalen Vorgaben für den Strahlenschutz sollen dabei weiterhin berücksichtigt werden, so dass ein hoher Gesundheitsschutz erhalten bleibt. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion. Einerseits hält sie fest, dass eine Anpassung der Verordnung in erster Linie in der Verantwortung des Bundesrates liegt. Andererseits macht sie geltend, dass die Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, weshalb jede Lockerung der Vorschriften mit äusserster Vorsicht angegangen werden sollte.

Die Kommission beantragt mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion Nationalrat Candinas. Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde (16.3336) anzunehmen. Es ist der Kommission ein Anliegen, dass die peripheren Regionen zukünftig von höheren minimalen Grundvoraussetzungen profitieren können und nicht ein noch grösserer digitaler Graben zwischen ihnen und den Zentren unseres Landes entsteht. Angesichts der technischen Möglichkeiten und der Nachfrage scheint die geltende Regelung mit einer Internet-Mindestgeschwindigkeit von 3 Megabit pro Sekunde nicht mehr zeitgemäss.

Zudem beantragt die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Nationalrat Gschwind. Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz (15.3648) abzulehnen. Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung, damit Investitionen von Kabelfernsehnetz- und Telekommunikationsnetzbetreibern steuerlich befreit werden. Damit soll in den Randregionen der Schweiz eine Hochbreitbandversorgung geschaffen werden. Die Kommission teilt zwar das Anliegen, dass die Randregionen besser erschlossen werden sollten, eine steuerliche Förderung erachtet sie hingegen als wenig sinnvoll, zumal sich auch deren Umsetzung administrativ komplex gestalten würde. Zudem könnte es – im Wissen um eine zukünftige Förderung – Unternehmen veranlassen, ihre bereits geplanten Investitionen zu verzögern.

Die Motion Nationalrat (Steiert) Maire Jacques-André. Stopp der Täuschung der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Keine Schweizer Telefonnummern zur Vortäuschung wirtschaftlicher Tätigkeiten in der Schweiz (16.3526) wird die Kommission im Zusammenhang mit der anstehende Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) behandeln.

Nachdem Bundesrätin Leuthard an der letzten Sitzung den Bericht des Bundesrates zur «Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo» (15.3496) präsentiert hatte, hörte die die Kommission zu diesem Thema Vertreter der Wirtschaft (CargoRail) an. Für die Kommission ist die Stärkung des Güterverkehrs auf der Schiene ein wichtiges Ziel. Sie unterstützt das Vorgehen des Bundesrates, SBB Cargo innerhalb des SBB Konzerns zu stärken und den SBB Cargo-Verwaltungsrat mit Fachwissen und möglichst nachhaltigem Engagement aus der Branche auszustatten.