Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates spricht sich dafür aus, eine elektronische Autobahnvignette auf freiwilliger Basis einzuführen. Sie beantragt somit ihrem Rat einstimmig die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zur Annahme.

​Mit der Vorlage zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (19.045) soll das bisherige Abgabesystem für die Benützung von Nationalstrassen, die Klebevignette, mit einer elektronischen Alternative ergänzt werden. Zurückgehend auf die Motion KVF-SR 16.3009 E-Vignettewurde der Bundesrat 2016 verpflichtet, eine Vorlage zur Einführung einer E-Vignette auszuarbeiten. Nachdem der vollständige Ersatz der Klebevignette in der durchgeführten Vernehmlassung kritisch beurteilt worden war, schlägt der Bundesrat nun die Einführung einer E-Vignette auf freiwilliger Basis vor. Somit sollen die Benutzerinnen und Benutzer von Autobahnen ab der geplanten Einführung 2022 für die Zahlung der Gebühren zwischen der herkömmlichen Klebevignette und einer digitalen Version wählen können. Die Kommission unterstützt das Ziel der Gesetzesänderung und beantragt ihrem Rat die Annahme der Vorlage ohne Änderung. Insbesondere die Bürgerfreundlichkeit einer E-Vignette, die direkt an die Fahrzeugnummer gekoppelt ist, sowohl im In- wie auch im Ausland online bestellt und bezahlt werden kann und keinen Mehraufwand bei einem Fahrzeugwechsel verursacht, wird als Chance angesehen. Zudem sieht die Kommission dem Datenschutz mit der vorliegenden Vorlage ausreichend Rechnung getragen.

Nachdem sowohl die KVF des Ständerates als auch ihre Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative Wicki. RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (19.413) zugestimmt haben, ist die KVF-S damit beauftragt, innert zwei Jahren einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. In diesem Zusammenhang hat sie die Verwaltung beauftragt, bis Anfang des nächsten Jahres die offenen Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Initiative aufzulisten, so dass die Kommission die Ausarbeitung eines Vorentwurfs in Angriff nehmen kann. Da mit dieser Initiative bereits ein Auftrag für die Erarbeitung einer Gesetzesänderung besteht, hat die KVF zwei gleichlautende Initiativen aus dem Nationalrat (19.412 Grossen Jürg und 19.411 Wasserfallen Christian) einstimmig abgelehnt.

Ein weiterer Gesetzesentwurf soll bezüglich die parlamentarische Initiative Engler. Unterstützung für die Presse in der digitalen Transformation (18.479) ausgearbeitet werden. Die Kommission weist darauf hin, dass sich auch der Bundesrat für rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen ausgesprochen hat und dem Parlament bereits im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten will. Zusätzlich zu den vom Bundesrat angekündigten Massnahmen möchte die Kommission die Subventionierung der Früh- und Sonntagszustellung genauer prüfen. Sie hat diesbezüglich einen Auftrag an die Verwaltung erteilt und wird die Diskussion voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 wiederaufnehmen. Die Behandlung der Initiative Lombardi 18.473, der die KVF-N nicht zugestimmt hatte, hat sie ebenfalls auf diesen Zeitpunkt verschoben. Die Initiative Savary 18.480 wurde zurückgezogen.

Bei der parlamentarischen Initiative Rutz. Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen (18.405) beantragt die KVF mit 8 zu 2 Stimmen, dem Beschluss des Nationalrates auf Folge geben nicht zuzustimmen. Die Kommission hält erneut fest, dass es nicht angezeigt wäre, angesichts der erst kürzlich erfolgten Umstellung auf das neue Abgabesystem per 1. Januar 2019 bereits wieder Änderungen am Erhebungssystem vorzunehmen.

Die Kommission möchte im Bereich Nutzfahrzeuge die Verbreitung von emissionsarmen Fahrzeugen fördern, indem sie die Rahmenbedingungen wie LSVA und Längenvorschriften vorteilhafter gestaltet. Sie hat einstimmig die Einreichung der Kommissionsmotion 19.4381 Rahmenbedingungen für immissionsärmere Nutzfahrzeuge beschlossen.