Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat ihre Beratung zur parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission KVF-N. Anschubfinanzierung für Busse mit umweltfreundlichen Antrieben im Strassen-öV durch den Bund (22.452) fortgesetzt. Mit dieser wird gefordert, bei der Beschaffung von Bussen mit umweltfreundlichen Antrieben im Strassen-öV eine Anschubfinanzierung vorzusehen. Bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission beschlossen, dem Beschluss ihrer Schwesterkommission nicht zuzustimmen. So ist das Anliegen der pa. Iv. auch Gegenstand des Entwurfs eines neuen CO2-Gesetzes (22.061), welcher derzeit von der UREK-S vorberaten wird. Die Kommission möchte entsprechend Doppelspurigkeiten vermeiden und ist der Ansicht, dass diese Frage im Rahmen des CO2-Gesetzes beraten werden soll.
Die Motion Schneider-Schneiter. Überhöhte Roaming-Gebühren müssen endlich abgeschafft werden (21.3661) verlangt, dass der Bundesrat eine Obergrenze für Roaming-Gebühren einführt. Die Kommission geht mit dem Bundesrat darin einig, dass gemäss Artikel 12abis Absatz 1 Buchstabe c des Fernmeldegesetzes (FMG) zwar Preisobergrenzen basierend auf internationalen Vereinbarungen, jedoch nicht durch einen unilateralen Beschluss durch den Bundesrat festgelegt werden können. Aus diesem Grund beantragt sie ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.
Im Bereich des Postwesens hat sich die Kommission mit zwei Themen befasst. Zum einen hat sie die parlamentarische Initiative Bellaiche. Anwendungsbereich des Postgesetzes. Präzisierung (21.505) beraten. Diese verlangt eine Änderung des Postgesetzes, wonach Lieferdienste, welche schnell verderbliche Produkte befördern, nicht mehr als Postdienste erfasst werden und entsprechend auch nicht mehr der gesetzlichen Meldepflicht unterstehen. Zur breiten Auslegung der Meldepflicht durch die PostCom, namentlich die Einschliessung der Auslieferung von schnell verderblichen Waren, obschon Art. 29 der Postverordnung Express- und Kurierpostsendungen explizit ausnimmt, möchte die Kommission vertiefte Abklärungen vornehmen. Um entsprechend über die Frage des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs befinden zu können, hat sie beschlossen, an einer nächsten Sitzung die betroffenen Akteure anzuhören.
Zum anderen hat sich die Kommission von der PostCom den Jahresbericht 2022 vorstellen lassen.
Weiter hat die Kommission die Motion 22.3632 vorberaten, welche einen Aktionsplan zur Förderung innovativer und klimaneutraler Mobilitätsangebote vorsieht. Die Kommission spricht sich im Grundsatz für den Abbau regulatorischer Hürden bei Mobilitätsangeboten aus. Sie begrüsst auch, wenn durch optimale Vernetzung verschiedener Verkehrsangebote die Auslastung der einzelnen Verkehrsträger und damit die Effizienz erhöht werden kann. Allerdings ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass diese Aufgabe primär durch die entsprechenden Akteure des Mobilitätssektors und nicht durch einen Aktionsplan des Bundes wahrgenommen werden soll. Zudem weist sie darauf hin, dass mit dem Aufbau einer staatlichen Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) sowie der Realisierung von Verkehrsdrehscheiben bereits verschiedene Projekte im Gang sind, die zu einer Effizienzsteigerung im schweizerischen Verkehrssystem beitragen. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass mit neuen, klimaeffizienten Mobilitätsangeboten und deren Vernetzung ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemmissionen geleistet werden kann. Deshalb beantragt sie, die Motion anzunehmen.
Schliesslich hat sich die Kommission von der BLS über ihren Entscheid für bargeldlose Billettautomaten Auskunft geben lassen.