Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur parlamentarischen Initiative 13.468 «Ehe für alle» Kenntnis genommen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (128 von 154) hat die Kernvorlage ausdrücklich begrüsst. Auch die unterbreitete Variante für den Zugang zur Samenspende für gleichgeschlechtliche, weibliche Ehepaare ist in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung gestossen (97 von 154).

​Die Kommission hat mögliche Auswirkungen der Wiederholung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» auf den Fahrplan zur Umsetzung der «Ehe für alle» diskutiert. Die Volksinitiative definiert die Ehe auf Verfassungsstufe als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Der Bundesrat muss spätestens am 27. Mai 2020 die Wiederholung der Abstimmung ansetzen, wenn die Volksinitiative bis dahin nicht zurückgezogen wird. Die Kommission hat beschlossen, die Umsetzung der «Ehe für alle» (Vernehmlassungsergebnisse) unabhängig davon fortzusetzen.

Nach einer ausführlichen Diskussion über die Variante, hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen entschieden, in der Kernvorlage auf die Öffnung des Zugangs zur Samenspende für gleichgeschlechtliche, weibliche Ehepaare zu verzichten. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Vorlage damit nicht mehr mehrheitsfähig wäre. Sie möchte die Fragen der Fortpflanzungsmedizin erst in einem nächsten Schritt angehen. Die Minderheit betont, dass nur mit der Variante die angestrebte, vollständige Gleichstellung zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren erreicht werden kann. Die Kommission hat zudem mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche für aufgelöste Verlobungen (Art. 92 ZGB) im Rahmen dieser Revision aus dem Zivilgesetzbuch zu streichen. Sie erachtet diese Bestimmung als gesellschaftlich überholt.

Die Kommission hat den überarbeiteten Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten und am geltenden Recht festzuhalten. Nach der Überarbeitung des erläuternden Berichts wird die Kommission diesen an ihrer nächsten Sitzung verabschieden und den Entwurf danach dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiten. Die Beratung im Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 stattfinden.

Solidaritätsbeitrag soll nicht zu finanziellen Einbussen führen

Personen, die einen Solidaritätsbeitrag gemäss dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) erhalten haben, müssen in gewissen Kantonen eine Kürzung bei den Ergänzungsleistungen hinnehmen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Sie hat mit 20 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion (19.3971) angenommen, die den Bundesrat zur Ergreifung der notwendigen Massnahmen auffordert.

Weiterhin zahlreiche Differenzen beim Aktienrecht

Die Kommission hat bei der Vorlage zur Änderung des Aktienrechts die Differenzbereinigung durchgeführt (16.077, Entwurf 1). Sie beantragt ihrem Rat, in den meisten noch offenen Punkten an seinen Beschlüssen festzuhalten. So hält sie namentlich in Bezug auf die Möglichkeit für Unternehmen, Aktienkapitel in Fremdwährung zu führen, an ihrer Position fest. Auch will sie weiterhin die erleichterte Gründung von Unternehmen zulassen. Zu guter Letzt hat sie beschlossen, gewisse Punkte, in denen zwischen den beiden Räten keine Uneinigkeit mehr bestand, erneut zu prüfen, so insbesondere die Sachübernahmebestimmungen. Für diese erneute Prüfung braucht sie die Zustimmung ihrer ständerätlichen Schwesterkommission. Das Geschäft kommt deshalb erst in der Wintersession 2019 in den Nationalrat.

Ja zu den Änderungen des Römer Statuts

Die Kommission hat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (19.028) mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Sie ist der Meinung, dass die Schweiz mit der Genehmigung der Änderungen, welche die Verwendung von drei neuen Kriegswaffentypen unter Strafe stellen, ihren Beitrag leistet zur Prävention von Kriegsverbrechen sowie zum besseren Schutz sowohl von Zivilpersonen als auch von an den Kampfhandlungen beteiligten Personen. Ausserdem bleibe die Schweiz damit ihrer langen Tradition treu, die Bevölkerung im Kriegsfall zu schützen.

Warten auf eine Gesamtschau zu den lebenslänglichen Freiheitsstrafen

Die Kommission befasste sich mit zwei ähnlichen parlamentarischen Initiativen, welche das Ziel verfolgen, die maximale Dauer des Vollzugs einer Freiheitsstrafe gegenüber heute signifikant zu erhöhen. Dies könnte durch eine Verdreifachung der Höchstdauer von heute 20 auf neu 60 Jahren erreicht werden (18.435 n Pa.Iv. Stamm. Maximaldauer der Freiheitsstrafen wesentlich erhöhen) oder durch die Verankerung des Grundsatzes, dass im Falle einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ein Täter frühestens nach der Verbüssung von 30 Jahren bedingt entlassen werden kann (18.433 n Pa.Iv. Glarner. Wirklich lebenslange Strafen bei besonders schweren Verbrechen. Denn auch die Opfer und Angehörigen haben lebenslänglich!). Obwohl die Kommission für die Forderung ein gewisses Verständnis zeigt, möchte sie zunächst den Bericht des Bundesrates zu den lebenslänglichen Freiheitsstrafen abwarten, der für nächstes Jahr erwartet wird (Bericht in Erfüllung der Postulate 18.3530 und 18.3531). Sie lehnt die Initiativen mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung resp. mit 15 zu 10 Stimmen ab. Eine Minderheit hält ein sofortiges Handeln für geboten und weist darauf hin, dass zu kurze Freiheitsstrafen dem Gerechtigkeitsempfinden widersprechen.

Preisbekanntgabeverordnung

Die Kommission hat mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ziffer 1 der Motion 17.4211 «Konsumentenfreundlichere Preisbekanntgabeverordnung» angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, die Preisbekanntgabeverordnung so zu ändern, dass die Pflichtangaben in der Werbung zu Preisbekanntgabe und Spezifizierung nicht mehr auf den Werbemitteln selbst kommuniziert werden müssen. Die Ziffer 2 der Motion wurde vom Motionär zurückgezogen. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Anliegen des Konsumentenschutzes wirksamer erreicht wird, wenn gewisse Pflichtangaben nicht als «Kleingedrucktes» auf den Werbemitteln erscheinen, sondern elektronisch abrufbar und somit auch für die Konsumenten besser lesbar sind. Eine Minderheit befürchtet einen Verlust von Transparenz und beantragt die Ablehnung der Motion.

Die Kommission tagte am 29./30. August 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.