Die Kommission hat erneut die Frage der Sicherheit von Staatsangestellten diskutiert. Vor dem Hintergrund diverser Vorfälle von Gewalt gegen Angestellte der Polizei, weiterer Blaulichtorganisationen oder Mitglieder von Behörden hat sich die Kommission einmal mehr mit der Frage der Anpassung der entsprechenden Vorschriften im Strafgesetzbuch befasst.

​Die Kommission hat zunächst den Bericht des Bundesrates vom 1. Dezember 2017 zur Kenntnis genommen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Frage des Gewaltschutzes des Staatpersonals aufzeigt. Gewalt und Gewaltprävention sind als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. Dennoch ist die Kommission dezidiert der Ansicht, dass die Strafdrohungen in Artikel 285 Strafgesetzbuch verschärft werden müssen, einer Bestimmung, die Gewalt gegen Staatsangestellte mit Strafe bedroht. Sie wird diese Anpassung im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen (18.043), die derzeit im Ständerat hängig ist, vornehmen. Darüber hinaus soll das Strafrecht jedoch grundsätzlich neutral bleiben in Bezug auf die Eigenschaften, die einem Opfer einer Straftat zukommt. Eine Strafandrohung soll also nicht unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob eine Frau oder ein Polizist das Opfer einer Straftat geworden ist. Die Kommission hat zwei entsprechende parlamentarische Initiativen von Nationalrätin Céline Amaudruz mit 16 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen (18.453) resp. mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt (und 18.454).
Die Kommission hat überdies Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates zur Frage der Bussenkompetenz von Transportunternehmen vom 22. Januar 2016. Die Kommission teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass die Sicherheitsorgane öffentlicher Transportunternehmen keine Kompetenz haben sollen, bei Übertretungen Ordnungsbussen auszusprechen.


Kommission unterstützt Fristverlängerung für Betroffene von administrativen Zwangsmassnahmen

Nach der Kommission des Ständerates hat sich auch die Kommission des Nationalrates von der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen über deren Arbeiten informieren lassen und zugleich deren Schlussbericht vom 2. September 2019 zur Kenntnis genommen. Die Kommission liess sich darüber informieren, welche Gründe für ein verspätetes Einreichen der Gesuche vorliegen und entschied nach intensiv geführter Diskussion, der Empfehlung der UEK, wonach die ursprünglich einjährige Frist für die Einreichung von Gesuchen für die Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrags abgeschafft werden soll, zu folgen.
 
Einer entsprechenden parlamentarischen Initiative aus dem Ständerat (19.471 s Pa.Iv. Comte. Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Fristverlängerung) hat sie mit 20 zu 2 Stimmen zugestimmt. Die Schwesterkommission kann somit einen diesbezüglichen Erlassentwurf ausarbeiten.


Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs soll schneller wirksam werden

Gemäss geltendem Recht kann ein bestehendes Mietverhältnis aufgelöst werden, wenn der Vermieter einen dringenden Eigenbedarf anmeldet. Diese Kündigung kann von der Mieterschaft angefochten werden. Die Ausschöpfung des Rechtswegs kann dazu führen, dass diese Kündigung erst nach einigen Jahren wirksam wird. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese langen Verfahren stossende Konsequenzen für die Vermieterschaft haben können und auch querulatorisches Verhalten ungebührlich belohnt. Sie hat deshalb mit 18 zu 6 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die eine Beschleunigung dieser Verfahren fordert (18.475 n Pa.Iv. Merlini. Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen). Der Entscheid bedarf noch der Zustimmung der Schwesterkommission.


Geldwäschereigesetz: erste Diskussion und Anhörungen

Die Kommission hat eine erste Diskussion über die Änderungen des Geldwäschereigesetzes (19.044) geführt und hat beschlossen, an einer ihrer nächsten Sitzungen Anhörungen durchzuführen. Die vorgeschlagenen Anpassungen tragen den wichtigsten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) Rechnung.

Weitere Geschäfte:

  • Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative 18.459 «Einbezug aller Bestandteile eines Gegenstands in die Gewährleistung wegen Mängel der Sache» mit 17 zu 7 Stimmen keine Folge gegeben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
  • Ohne Gegenantrag hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative aus dem Ständerat zugestimmt, die ein besseres Verfahren für überschuldete Privatpersonen vorsieht (18.430 s Pa.Iv. Hêche. Das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen optimieren und besser koordinieren). Somit kann die Schwesterkommission des Ständerats eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.
  • Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative 19.480 «Nulltoleranz für Dealerinnen und Dealer» mit 16 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben. Sie geht davon aus, dass Mindeststrafen nicht dazu beitragen, die Strassenkriminalität im Drogenhandel zu verringern. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 14./15. November 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.