Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrats (24.077) beraten, welche vorsieht, die Anwendung von Gewalt in der Erziehung, insbesondere von körperlicher Bestrafung und anderer erniedrigender Behandlungen, explizit für unzulässig zu erklären. Die Kommission teilt die Ansicht des Bundesrates, dass eine solche Regelung Signalwirkung entfalten und dazu beitragen könnte, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung in der Schweiz zu fördern. Die Verankerung im Gesetz gebe den Eltern, aber auch Beratungsstellen und Sozialarbeitern, Klarheit und unterstreiche den Einsatz der Schweiz gegen Gewalt in der Erziehung. Deshalb ist die Kommission mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrats eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 3 Stimmen angenommen. Eine Minderheit spricht sich gegen die Gesetzesänderung aus.
Transparenzregister findet auch Unterstützung in der RK-N
Die Kommission hat die Beratung zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (24.046) aufgenommen. Sie ist dabei mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und beantragt mit 17 zu 8 Stimmen dem Ständerat zu folgen und die Vorlage in zwei Entwürfe aufzuteilen. Die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes in Bezug auf die Sorgfaltspflichten von Beraterinnen und Berater soll somit separat von der Einführung eines Transparenzregisters zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden (vgl. dazu die Medienmitteilung der RK-S vom 8. Oktober 2024). Die Kommission unterstützt die Einführung eines Transparenzregisters zur Stärkung des Schweizer Dispositivs zur Geldwäschereibekämpfung im Grundsatz. Sie ist sich bewusst, dass die Schweiz von internationalen Entwicklungen abhängig ist und, dass mit einem Transparenzregister das Vertrauen in die Integrität des Schweizer Wirtschaft- und Finanzplatz gestärkt werden kann. Sie hebt jedoch auch hervor, dass der zusätzliche Aufwand für die betroffenen Unternehmen und Akteure möglichst klein gehalten und risikobasiert ausgestaltet werden soll. Eine Minderheit lehnt die Vorlage gesamthaft ab und ist der Meinung, die zusätzliche Regulierung sei nicht gerechtfertigt, da die Schweiz bereits über genügend gesetzliche Grundlagen verfüge, um effektiv gegen Geldwäscherei vorzugehen.
Die Kommission wird die Detailberatung zum Entwurf 1 an ihrer nächsten Sitzung aufnehmen. In Hinblick darauf hat sie die Verwaltung beauftragt aufzuzeigen, was die Auswirkungen der vom Ständerat vorgenommenen Änderungen an der Vorlage in Bezug auf die Stiftungen und Vereine (Art. 19-22), die Meldung von Treuhandverhältnissen (Art. 15-18) sowie der Richtigkeitsvermutung (Art. 31) wären.
Vereinfachung des abgekürzten Verfahrens im Strafprozessrecht
Die Kommission hat sich mit 14 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, der parlamentarischen Initiative Bregy 24.461 Folge zu geben. Sie erachtet es als sinnvoll, im Rahmen der Ausarbeitung einer Vorlage vertieft zu prüfen, wie das verkürzte Verfahren gemäss Art. 358 ff. Strafprozessordnung vereinfacht werden könnte, indem zum Beispiel auf die Durchführung einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung verzichtet werden kann. Im nächsten Schritt des Vorprüfungsverfahrens wird die Schwesterkommission über den Handlungsbedarf befinden.
Stalking: Einigung der Räte in Sicht
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich der Ständerat in der Wintersession 2024 dafür ausgesprochen hat, den neuen Straftatbestand der Nachstellung (Stalking) als Gefährdungs- und nicht als Erfolgsdelikt auszugestalten (19.433). Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat, sich in dieser Frage dem Ständerat anzuschliessen. Die Kommission hält allerdings mit 18 zu 6 Stimmen daran fest, dass die Tat von Amtes wegen verfolgt werden soll, sofern das Delikt im Rahmen einer Paarbeziehung begangen wird. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, sich auch in dieser Frage dem Ständerat anzuschliessen und den neuen Straftatbestand als reines Antragsdelikt auszugestalten.
Weitere Geschäfte
- Die Kommission spricht sich mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Motion Caroni 24.3485 «Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern» aus. Diese fordert den Bundesrat dazu auf, sich im Rahmen des Europarats für ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention einzusetzen, das dazu beiträgt, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Souveränität der Vertragsstaaten stärker respektiert. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
- Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Fehr Düsel 24.430 «Elektronische Überwachung bei teilbedingten Strafen. Die Gesamtdauer der Strafe ist massgeblich» mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, der Initiative Folge zu geben.
- Die Kommission beantragt einstimmig die Ablehnung einer Standesinitiative des Kantons Genf (23.321), welche die Einführung einer ausdrücklichen Strafnorm zu «Stealthing» ins Strafgesetzbuch verlangt. Sie ist wie die Kommission des Ständerats der Auffassung, «Stealthing» sei seit der 2024 in Kraft getretenen Revision des Sexualstrafrechts bereits strafbar.
- Die Kommission hat bei ihren Beratungen zur Revision des Obligationenrechts im Bereich der Baumängel (22.066) festgestellt, dass es im Bereich der Versicherungsdeckung bei Bauschäden teilweise Lücken gibt. Entsprechend hat sie einstimmig ein Postulat verabschiedet, mit dem der Bundesrat ersucht wird, diese Frage in einem Bericht vertieft zu prüfen (25.3005).
- Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrats zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (24.072) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen ohne Änderungen vorzunehmen. Mit der Vorlage soll der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten unter anderem durch präzise Fristen zur Beantwortung von Ersuchen und eine zentrale Kontaktstelle für jeden Staat modernisiert werden.
- Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates vom 19. Juni 2024 in Erfüllung ihres Kommissionspostulats 23.3438 «Anwendung von Notrecht» zur Kenntnis genommen. Sie ist der Ansicht, dass der fundierte und ausführliche Bericht des Bundesrates eine sehr gute Darstellung der bundesrätlichen Praxis im Bereich der Anwendung von Notrecht enthält.
Die Kommission tagte am 16./17. Januar 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Vincent Maitre (M-E GE) in Bern.