Nachdem der Ständerat in der Herbstsession beschloss, den indirekten Gegenentwurf (16.077, Entwurf 2) von der Tagesordnung des Ständerates vom 26. September 2019 abzusetzen, ist die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates nochmals auf die Detailberatung vom 3. September 2019 zurückgekommen und hat die von der Bundesrätin anlässlich der Beratung im Ständerat in Aussicht gestellten Vorschläge der Verwaltung geprüft.

​Das Bundesamt für Justiz hat gestützt auf die Beschlüsse des Bundesrates vom 14. August 2019 Formulierungsvorschläge für den Entwurf eines Gesetzestextes für eine Berichterstattungspflicht über Menschenrechte und Umwelt analog der Richtlinie 2014/95/EU der Europäischen Union (EU) vom 22. Oktober 2014 (CSR-Richtlinie) sowie eine Sorgfaltsprüfungspflicht und Berichterstattungspflicht in den Bereichen «Konfliktmineralien» (in Anlehnung an die Verordnung (EU) 2017/821) und «Kinderarbeit» (in Anlehnung an die Child Labor Due Diligence der Niederlande) erarbeitet.

Dieses neue Konzept für einen indirekten Gegenentwurf unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom indirekten Gegenentwurf des Nationalrates: Es ist systematisch im Rechnungslegungsrecht eingeordnet, die Sorgfaltsprüfungspflicht beschränkt sich auf die Bereiche «Konfliktmineralien» und «Kinderarbeit» und die Berichterstattungspflicht geht von einem weniger weitgehenden Anwendungsbereich aus (keine Abstufung des Anwendungsbereichs nach Risiken und eine Beschränkung auf «Gesellschaften des öffentlichen Interesses»). Es ist zudem keine explizite Regelung der Haftung für tatsächlich kontrollierte Unternehmen im Ausland vorgesehen.

Die Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen am von der Kommission überarbeiteten indirekten Gegenentwurf des Nationalrates festgehalten. Sie weist darauf hin, dass die Kommission die Version des Nationalrates an vielen Sitzungen verfeinert, verbessert und konkretisiert habe. So hat sie beispielsweise ein Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten aus Ansprüchen gegenüber einem Unternehmen, die sich aus der im indirekten Gegenentwurf des Nationalrates vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung ergeben, in den Entwurf eingebaut. Sie vertritt die Auffassung, dass das vom Bundesrat in Spiel gebrachte neue Konzept für einen indirekten Gegenentwurf die Voraussetzungen für einen Rückzug der Initiative bei Weitem nicht erfülle und hält ihrerseits daran fest, dass der indirekte Gegenentwurf zum Rückzug der Initiative führen soll.

Die Minderheit beantragt ihrem Rat, einem indirekten Gegenentwurf gemäss dem neuen Konzept zuzustimmen. Sie ist der Ansicht, dass der Entwurf des Nationalrates zu weit gehe und beinahe einer Umsetzung der Initiative gleichkomme. Mit dem neuen Konzept könne man der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen, welcher sich am europäischen Recht orientiere.

Kommission möchte keine Revision des Bundesgerichtsgesetzes

Die Kommission hat sich an mehreren Sitzungen mit der Frage der Revision des Bundesgerichtsgesetzes befasst, womit eine Entlastung des Bundesgerichts angestrebt wird (18.051). Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession 2019 in den Grundzügen den Anträgen des Bundesrats und entschied, dass die subsidiäre Verfassungsbeschwerde beibehalten werden sollte. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich das Bundesgericht die Entlastung primär von der Abschaffung der subsidiären Verfassungsbeschwerde erhofft, ohne welche die Revision ihren Sinn und Zweck verliert. Entsprechend ist die Kommission nun zum Schluss gelangt, dass für eine Revision kein Handlungsbedarf besteht. Sie beantragt ihrem Rat mit 8 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Verschiedenes

Die Kommission hat beschlossen, ihre Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 19.471 voranzutreiben, damit bereits in der Frühjahrssession 2020 Beschluss gefasst werden kann. Die Initiative verlangt, das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 dahingehend zu ändern, dass die Frist für die Einreichung der Gesuche verlängert wird.

Die Kommission hat am 21. November 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.