Die Kommission anerkennt, dass der Bundesrat in der COVID-19-Krise rasche und wirkungsvolle Massnahmen ergriffen hat, welche einerseits zu einer Eindämmung der Coronaviruspandemie geführt haben und anderseits die wirtschaftlichen Folgen der Krise möglichst abzufedern versuchen. Sie begrüsst jedoch ausdrücklich die Absicht des Bundesrates, der Bundesversammlung rasch eine Vorlage zu unterbreiten, die eine Überführung der Massnahmen ins ordentliche Recht erlaubt. Im Bereich der gewerblichen Mieten erwartet die RK-S vom Bundesrat Lösungsvorschläge

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat sich im Rahmen ihrer halbtägigen Sitzung vom 22. April 2020 intensiv mit der gegenwärtigen Krise und der Verordnungsgesetzgebung des Bundesrates befasst. Diese ist in der jüngeren Vergangenheit präzedenzlos. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Rechtsordnung nach der Krise vor dem Hintergrund der jetzt gemachten Erfahrungen kritisch überprüft und notfalls auch angepasst werden muss. Mögliche Probleme ortet die Kommission beispielsweise im Bereich des Rechtsschutzes, aber auch im Bereich der parlamentarischen Mitsprache. Sie lädt die Staatspolitische Kommission (SPK) in einem Schreiben dazu ein, sich diesem Aspekt anzunehmen und dabei insbesondere die digitale Entwicklung der letzten Jahre sowie die Erfahrungen weiterer Parlamente in ihre Überlegungen einzubeziehen. Die Arbeiten der Bundesversammlung und ihrer Organe müssen auch in Krisenzeiten jederzeit ungehindert weitergeführt werden können.

Mietrecht

Die Kommission betont die Prinzipien der Vertragsfreiheit und der Privatautonomie im Bereich des Mietrechts. Sie anerkennt jedoch, dass die gegenwärtige Krise gewisse Mietparteien in finanzielle Probleme bringen kann. Sie sieht den Bundesrat in der Pflicht, unterschiedliche Mechanismen zur Risikoverteilung zwischen den verschiedenen Akteuren zu prüfen und aktiv nach einer Lösung zu suchen. Sie warnt allerdings vor branchenspezifischen Massnahmen in diesem Bereich, da diese ihrerseits allgemeine staatshaftungsrechtliche Probleme aufwerfen könnten.

Covid-19-Kredite

In Bezug auf die Covid-19-Kredit-Gesetzgebung empfiehlt die Kommission dem Bundesrat mehrere Anliegen zur Prüfung. Die staatlich verbürgten Kredite ermöglichen Unternehmen eine weitere Geschäftstätigkeit, auch wenn sie bereits vor der Krise finanziell angeschlagen waren. Die Kommission möchte verhindern, dass durch die Covid-19-Kredite bestehende Gläubiger geschädigt werden und empfiehlt dem Bundesrat, diesen Aspekt genau zu prüfen. Weiter lädt sie den Bundesrat dazu ein, die Instrumente des Covid-19-Kredits und der Covid-19-Stundung aufeinander abzustimmen, um das vorhandene Missbrauchspotenzial zu reduzieren. Überdies empfiehlt sie dem Bundesrat zu prüfen, ob die Covid-19-Kredite nicht ausschliesslich durch Finanzinstitute ausgerichtet werden sollten, zu welchen bereits vor der Krise eine Geschäftsbeziehung bestanden hat.

Versammlungen von Gesellschaften

Im Rahmen der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) hat der Bundesrat in Art. 6a gewisse Erleichterungen bei der Durchführung von Versammlungen von Gesellschaften beschlossen. Diese Erleichterungen sind vorläufig bis zum 10. Mai 2020 befristet. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, diese Frist bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern, um den betroffenen Gesellschaften Rechtssicherheit für die Planung ihrer Versammlungen zu bieten.

Weiteres Vorgehen im Geldwäschereigesetz

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat in der vergangenen Frühjahrssession nicht auf die Vorlage zur Revision des Geldwäschereigesetzes (19.044) eingetreten ist. Sie hat die Verwaltung damit beauftragt, ihr bis zur nächsten Sitzung im Mai Vorschläge zu unterbreiten, wie die Vorlage angepasst werden könnte, damit sie den im Nationalrat geäusserten Bedenken besser Rechnung trägt.

Die Kommission hat am 22. April 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.