Die Kommission führte eine breite Aussprache mit Bundesrat Alain Berset über die aktuelle Lage bei der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie. Sie unterbreitet dem Bundesrat mit einem Schreiben folgende Empfehlungen:
- Der Bund soll für alle Personen in Alters- und Pflegeheimen einmal pro Woche einen freiwilligen Test finanzieren, und zwar bis Ende März 2021. Sollte sich diese Massnahme bewähren, soll der Bundesrat sie verlängern können.
- Er soll für die Einreise an Flughäfen einen aktuellen Test mit einem negativen Ergebnis verlangen.
- Um die Liquidität von Unternehmen sicherzustellen, die von Massnahmen gegen die Epidemie betroffen sind, soll der Bundesrat die Covid-Kredite unverzüglich reaktivieren. Die Kredite sollen nicht zu einer neuen Verschuldung führen und deshalb nicht höher sein als eine voraussichtliche Härtefallhilfe. Zudem sollen selbständige Einzelunternehmer, die Härtefallhilfe beantragen und dies wünschen, rasch einen Vorschuss in der Höhe von 50 Prozent erhalten. Dieser wäre zurückzuzahlen, wenn die Härtefallhilfe abgelehnt wird.
Mit ihrer Motion «Das Gesundheitssystem vorbereiten, um die gefährdetsten Personen zu schützen und überstürzte Massnahmen zu vermeiden» (21.3003) will die Kommission zusätzlich erreichen, dass die Kantone in den Pflegeheimen für genügend Personal sorgen, so dass dieses wenn nötig in Quarantäne gehen kann. Subsidiär soll der Bund Sanitätspersonal der Armee zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen die Kantone den Spitälern genaue Vorgaben und die nötigen finanziellen Sicherheiten geben, damit diese ihre Intensivpflegekapazitäten bei einem erneuten Aufflammen der Epidemie rasch steigern können.
Zur Frage, ob Veranstalter von Kultur-, Sport- oder Freizeitanlässen von ihren Kunden einen Impfnachweis verlangen dürfen, liess sich die Kommission von einer Vertretung des Bundesamtes für Justiz informieren. Demnach können Private geimpfte und nicht-geimpfte Kunden unterschiedlich behandeln, sofern sie dabei nicht diskriminierend vorgehen und die geltenden Regeln des Datenschutzgesetzes einhalten. Aufgrund dieser Erläuterungen verzichtete die Kommission auf einen Vorstoss.
Einstimmig auf indirekten Gegenentwurf zur Organspende-Initiative eingetreten
Die Kommission hat die Beratung des Geschäftes
20.090 n «Organspende fördern - Leben retten. Volksinitiative. Transplantationsgesetz. Änderung» begonnen und ist einstimmig auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates eingetreten. Die Volksinitiative verlangt die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung: Eine Organspende soll erfolgen, wenn die betreffende Person diese zu Lebzeiten nicht abgelehnt hat. Heute wird eine Zustimmung benötigt. Der indirekte Gegenvorschlag nimmt die Widerspruchslösung auf, präzisiert aber die Rolle der Angehörigen der verstorbenen Person sowie weitere für die Umsetzung relevante Fragen. Im Hinblick auf die Detailberatung hat die Kommission die Verwaltung mit weiteren Arbeiten beauftragt. Sie will insbesondere den Ansatz der Erklärungsregelung vertieft prüfen. Demnach würde man regelmässig aufgefordert, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen und seinen Willen zu äussern. Zu Beginn der Beratungen hat die Kommission das Initiativkomitee, Vertretungen der Nationalen Ethikkommission, der Religionsgemeinschaften, der Ärzteschaft und Pflege, der Patientinnen und Patienten sowie der Transplantationsmedizin angehört.
Angehende Pflegefachkräfte müssen unterstützt werden
In der zweiten Runde der Differenzbereinigung über den
indirekten Gegenvorschlag (19.401) zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege» will die Kommission an den Beschlüssen des Nationalrates festhalten: sie erachtet es im Sinne der angestrebten Ausbildungsoffensive im Pflegebereich als zielführender, dass die Kantone verpflichtet werden, angehende Pflegefachkräfte während der Ausbildung mit einem Beitrag an den Lebensunterhalt zu unterstützen (14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung); der Bund soll sich an den Kosten beteiligen. Weiterhin lehnt die Kommission die vom Ständerat beschlossene Bedingung ab, dass Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime die in eigener Kompetenz erbrachten Leistungen nur dann abrechnen können, wenn sie mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben (13 zu 11 Stimmen).
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat die Differenzen in der Vorlage über die
Weitergabe von Daten der Krankenversicherer an das Bundesamt für Gesundheit (16.411) geprüft. Sie hält an ihrem Konzept fest, wonach die Versicherer dem Bundesamt nur ausnahmsweise und zu einem klar deklarierten Zweck anonymisierte Daten pro versicherte Person weitergeben müssen.
Mit 15 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen gab die Kommission der
Pa.Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (19.456 n) Folge. Ebenfalls unterstützt sie das Anliegen der
Pa.Iv. Crottaz. Änderung der gesetzlichen Grundlagen, sodass Swissmedic Dosierungen und Packungen von Arzneimitteln auch dann auf die Spezialitätenliste setzen kann, wenn das Gesuch nicht vom Hersteller stammt (19.508 n) (mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung).
Die Kommission diskutierte die geplanten Verordnungsänderungen zu den Planungskriterien für Spitäler und Pflegeheime sowie zur Tarifermittlung. Sie nahm befriedigt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die umstrittene Weiterentwicklung der Grundsätze zur Tarifermittlung im Gespräch mit den Betroffenen überarbeiten wird. Die Kommission legt Wert auf den Grundsatz «Gleiches mit Gleichem vergleichen» und empfiehlt insbesondere, dass die Universitätsspitäler für die Ermittlung des Benchmarks separat betrachtet werden.
Die Kommission liess sich von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz über deren Aktivitäten im Jahr 2019 und die laufenden Tätigkeiten anlässlich der Covid-19-Epidemie informieren. Nach Anhörung einer Vertretung der Kantone zog sie die
Pa. Iv. SGK-NR. Effizienz der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz steigern 19.497) mit 14 zu 10 Stimmen zurück.
Die Kommission tagte am 14. und 15. Januar 2021 in Bern unter der Leitung von Ruth Humbel (CVP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.