Bewährte Handlungsinstrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie sollen vor allem in den nächsten beiden Wintern weiterhin zur Verfügung stehen. Um dies zu garantieren, will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausgewählte Bestimmungen des grösstenteils bis 31. Dezember 2022 befristeten Covid-19-Gesetzes bis im Sommer 2024 verlängern. Die Testkosten soll weiterhin der Bund übernehmen.

Die Kommission ist mit 18 zu 5 Stimmen auf die Vorlage zur Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes (22.046) eingetreten. Diese soll sicherstellen, dass dem Bund weiterhin einzelne bewährte Instrumente zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen, auch wenn mit der Rückkehr in die normale Lage per 1. April 2022 die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie übernommen haben.

Ein zentraler Pfeiler in der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ist nach Auffassung der Kommission ein einfacher und rascher Zugang zu Covid-19-Tests. Angesichts des drohenden Anstiegs der Viruszirkulation in den Wintermonaten will sie aus epidemiologischer und organisatorischer Sicht keine Übertragung der Verantwortlichkeiten für das Testregime und der Test-Finanzierung an die Kantone (Art. 3 Abs. 5 und 5bis, mit 17 zu 7 Stimmen). Bei einer Abkehr von der bestehenden Kompetenzverteilung befürchtet sie ein System von 26 verschiedenen kantonalen Regelungen. Eine Kommissionsminderheit beantragt wie der Bundesrat, dass der Bund noch bis Ende März 2023 die Teststrategie festlegt, ab dem 1. Januar 2023 jedoch die Kantone die Testkosten tragen.

Bei den übrigen Punkten folgte die Kommission den Anträgen des Bundesrates. Sie unterstützt insbesondere die gesetzlichen Grundlagen für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten (mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung) und die SwissCovid-App (mit 18 zu 6 bei 1 Enthaltung) sowie die Weiterführung der spezifischen Massnahmen zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden ohne Verpflichtung der Arbeitgebenden zur Lohnfortzahlung, falls keine Schutzmassnahmen möglich sind (mit 15 zu 9 Stimmen). Unbestritten blieben die vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln sowie im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen. Eine Minderheit beantragt die Weiterführung der Massnahmen in den Bereichen Kultur, Härtefälle für Unternehmen, Erwerbsausfallentschädigung, Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsentschädigung.

Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Handlungsinstrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie bis im Sommer 2024 verlängert werden (Ziff. II und IV, mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung). Minderheiten halten eine Verlängerung bis Ende März 2023 resp. bis im Sommer 2023 für ausreichend und möchten nach den Erfahrungen eines Winters eine erneute Beurteilung vornehmen können.

Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die Kantone möglichst verbindlich zur Erbringung der Vorhalteleistungen zur Abdeckung von Auslastungsspitzen in den Spitälern verpflichtet werden können. Analysiert werden soll dabei insbesondere eine Bestimmung, wonach säumige Kantone den Kapazitätsausbau der anderen Kantone finanzieren müssen. Die Kommission wird dazu an der nächsten Sitzung im August auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) anhören und ihre Beratungen abschliessen.

Löhne für Verwaltungsräte und GL-Mitglieder von Krankenversicherern deckeln

Im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung sollen die Entschädigungen für Mitglieder der Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen begrenzt werden. Mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten gab die Kommission der Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten (21.453) Folge. In einem nächsten Schritt wird die Schwesterkommission des Ständerates dazu Stellung nehmen. Parallel dazu reichte die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen eine Motion (22.3866) ein mit dem Ziel, dass Geschäftsleitungsmitglieder höchstens 250 000 Franken (inklusive berufliche Vorsorge und Nebenleistungen) erhalten sollen und Verwaltungsratsmitglieder höchstens 50 000 Franken.

Unterversorgung auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie beheben

Die Kommission hat die Details der Ausnahmeregelung beraten, mit der verhindert werden soll, dass es als Folge der seit Anfang Jahr geltenden neuen Zulassungsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte (Art. 37 Abs. 1 KVG) zu einem Ärztemangel kommt. Bei einer nachgewiesenen Unterversorgung sollen die Kantone Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater und –psychotherapeutinnen auch dann zulassen können, wenn diese zuvor nicht drei Jahre lang auf ihrem Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Dies beschloss die Kommission bei der Beratung ihres Vorentwurfs zur Umsetzung der Pa. Iv. 22.431. Zudem präzisierte sie, dass diese Ausnahme für Inhaberinnen und Inhaber gleichwertiger ausländischer Diplome gilt. Über den Vorentwurf wird nach der Sommerpause eine verkürzte Vernehmlassung durchgeführt.

Weitere Geschäfte

Mit zwei Motionen will die Kommission die Geschlechterperspektive in der Medizin fördern (22.3868; 22.3869). Geschlechterspezifische Unterschiede und besonders frauenspezifische Krankheiten sollen besser erforscht werden, damit diese rascher erkannt und effizient behandelt werden können. Die Kommission greift damit im Grundsatz die Anliegen von zwei Petitionen der Frauensession auf (21.2036; 21.2035).

Die Kommission hat mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Postulat zur Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Demenz eingereicht (22.3867). Ein Bericht soll aufzeigen, wie finanzielle Lücken geschlossen werden können.

Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, der Pa. Iv. Hurni. Die Versicherten müssen ihre Krankenkasse kontaktieren können, ohne einen Aufschlag zu bezahlen! (21.448) keine Folge zu geben.

Die Kommission beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Pa. Iv. Marra. Damit die Anspruchsvoraussetzungen für die Sozialhilfe und die Folgen des Sozialhilfebezugs nicht zusätzlich zur Verarmung beitragen (21.454) keine Folge zu geben. Damit lehnt sie es ab, die Rückerstattungspflicht zu verbieten und Vermögensfreibeträge sowie Sozialhilfeleistungen für die gesamte Bevölkerung zu vereinheitlichen.

Die Kommission hat zwei Initiativen zur Versorgungssicherheit vorgeprüft. Sie beantragt mit 14 zu 10 Stimmen respektive 17 zu 8 Stimmen, sowohl der Pa. Iv. Bendahan. Verstetigung der im Covid-19-Gesetz enthaltenen Massnahmen zur sicheren Versorgung mit medizinischen Gütern (21.528) als auch der Kt. Iv. AG. Sicherung der Landesversorgung mit essenziellen Wirkstoffen, Medikamenten und medizinischen Produkten (21.303) keine Folge zu geben. Nach Ansicht der Kommission werden diese Anliegen bereits durch die laufenden Arbeiten des Bundes zur Verbesserung der Versorgungssicherheit aufgegriffen.

In einem Mitbericht an die Staatspolitische Kommissionen des Nationalrates beantragt die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der Pa. Iv. Rüegger. Soforthilfe im Notfall für Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz (Touristen, Geschäftsreisende). Ungedeckte Kosten sind vom Bund zu tragen (22.422) keine Folge zu geben.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen, die Mo. Burkart. Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im AHVG. Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital richtig bewerten (20.3078) abzulehnen, weil sie der AHV in der aktuellen Situation kein Beitragssubstrat entziehen und die Absicherung der Selbständigerwerbenden nicht schwächen möchte.

Mit Kommission beantragt einstimmig, das Abkommen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich (22.032) anzunehmen.

Die Kommission beantragt mit 22 zu 1 Stimme, die Pa. Iv. Nantermod. Organspende dank der Versichertenkarte stärken (18.443) abzuschreiben.

Die Kommission tagte am 23. und 24. Juni 2022 in Bern unter der Leitung von Albert Rösti (SVP, BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.