Nachdem der Ständerat an der Wintersession mit knappem Entscheid nicht auf den indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative (21.063, Entwurf 2) eingetreten ist, hat sich die Kommission erneut mit der Frage des Eintretens befasst. Sie hat mit 15 zu 10 Stimmen entschieden, an ihrem Beschluss festzuhalten und beantragt ihrem Rat, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Der Handlungsbedarf bei der Prämienverbilligung sei ausgewiesen, so die Kommission. Mit dem zuletzt starken Anstieg der Prämien sei die Belastung für die Haushalte noch gestiegen. Gleichzeitig hätte ein Teil der Kantone in den vergangenen Jahren ihre Verantwortung nicht wahrgenommen und entsprechende Mittel für die Prämienverbilligung ausgegeben. Eine Minderheit beantragt, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten und damit dem Beschluss des Ständerates zu folgen.
Als nächstes wird der Nationalrat an der Frühlingssession über das Eintreten befinden. Hält er daran fest, geht die Vorlage in die ständerätliche Kommission und den Ständerat für den abschliessenden Entscheid.
Revision der Arzneimittelverordnungen: Abwarten der ausstehenden Parlamentsbeschlüsse
Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat mit 13 zu 10 Stimmen, die Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) zu sistieren, bis die parlamentarische Beratung des zweiten Kostendämpfungspakets abgeschlossen ist. Die Verordnungsrevisionen sollen im Einklang stehen mit den politischen Kompromissen, zu denen das Parlament bei der Beratung der Massnahmenpakete gelangt. Vor ihren Beratungen hat die Kommission Vertretungen der Kantone, der Leistungserbringer, der Patientenorganisationen, der Krankenversicherer, der Versicherten sowie der Pharmaindustrie angehört und dabei die Unzufriedenheit vieler Akteure zur Kenntnis genommen.
Die Kommission hat dem Bundesrat im Hinblick auf die künftigen Arbeiten an diesen Verordnungen deshalb einige Anpassungen vorgeschlagen. Der Bundesrat wird unter anderem ersucht, eine Regulierungsfolgenabschätzung zu den verschiedenen Massnahmen vorzunehmen. Ferner empfiehlt die Kommission, so rasch als möglich Verbesserungen an der Einzelfallvergütung anzubringen und dabei die Möglichkeit zu prüfen, ein Expertengremium einzusetzen. Sie erinnert ausserdem an den bei der Beratung des Pakets 1b erteilten Auftrag, die Vertriebsmargen anzupassen, um falsche Anreize für teure Medikamente zu beseitigen.
BVG-Reform: Beratung zu Differenzen begonnen
Die Kommission hat die Differenzbereinigung zur BVG-Reform(20.089) aufgenommen. Sie hat sich die Beschlüsse des Ständerates aus der vergangenen Wintersession erläutern lassen und die Verwaltung mit vertieften Abklärungen, insbesondere zur Ausgestaltung des Koordinationsabzugs und zur Versicherung von Mehrfachbeschäftigten, beauftragt. Die Kommission wird die Bereinigung der Differenzen, darunter namentlich die Frage der Kompensationsmassnahmen für die von einem tieferen Umwandlungssatz besonders betroffene Übergangsgeneration, an der nächsten Sitzung fortsetzen. Sie beabsichtigt, ihre Beratungen an ihrer Februarsitzung abzuschliessen, damit das Geschäft in der Frühjahrssession behandelt werden kann.
Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen: Kommission berät verbleibende Differenzen
Die Kommission hat mit der Beratung der verbleibenden Differenzen beim Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 09.528 («Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus») begonnen. Nach dreijährigen Beratungen im Ständerat liegt der Entwurf, der eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen vorsieht, wieder bei der SGK-N. Der Ständerat nahm in der Wintersession 2022 erhebliche Änderungen am Entwurf vor und beschloss unter anderem, in die einheitliche Finanzierung auch den Pflegebereich aufzunehmen, in dem die Leistungen vor allem von Hilfs- und Pflegediensten zu Hause oder in Alters- und Pflegeheimen erbracht werden.
Die Kommission hat ihre Beratungen mit einer Anhörung von Vertretungen der Kantone und der Krankenversicherer begonnen. Anschliessend beauftragte sie die Verwaltung, gewisse Punkte abzuklären, namentlich die Frage, wie sich die Aufnahme der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung auswirken würde. Sie wird ihre Beratungen im zweiten Quartal fortsetzen.
Arbeitslosenentschädigung für Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Stellung
Mit 16 zu 7 Stimmen ist die Kommission auf den Vorentwurf zur Umsetzung der Pa. Iv. Silberschmidt. Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (20.406) eingetreten. Damit sollen Unternehmer, insbesondere von KMU, einfacher und rascher Arbeitslosenentschädigung erhalten können. Die Kommission wird die Beratung des Vorentwurfs an einer ihrer nächsten Sitzungen weiterführen.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat sich mit 17 zu 8 Stimmen dagegen ausgesprochen, den Bundesrat zu ersuchen, eine Covid-Testpflicht für Reisende aus China einzuführen. Die Kommissionsmehrheit teilt die Ansicht des Bundesrates, wonach die in China zirkulierenden Covid-Varianten ein geringes Risiko für die Schweizer Bevölkerung darstellen. Die Kommission bekräftigt, dass die Entwicklung der Krankheit und die epidemiologische Lage weiterhin wissenschaftlich verfolgt werden sollen.
Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion Ständerat (Ettlin Erich). Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten (22.3859) im Grundsatz. Sie beantragt ihrem Rat, Punkt 1 der Motion unverändert anzunehmen. Bei Punkt 2 beantragt sie, den Text so abzuändern, dass dem Bundesrat bei der Wahl des Systems für das digitale Management von Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln freie Hand gelassen wird.