Mit ihrer Vorlage will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Cannabispolitik neu ausrichten. Die öffentliche Gesundheit und der Jugendschutz sollen dabei im Mittelpunkt stehen. Erwachsene sollen legal Zugang zu Cannabis erhalten. Anbau, Herstellung und Verkauf sollen klar geregelt werden, ohne den Konsum zu fördern.

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Mit der Vorlage setzt die Kommission die pa. Iv. Siegenthaler «Re​gulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» (20.473) um. 2021 hatten die Kommissionen des National- und des Ständerates dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Die SGK-N setzte daraufhin eine Subkommission ein, die sich eingehend mit einer neuen Regelung von Cannabis befasste. Mitte Februar 2025 hat die Kommission dann den Vorentwurf zum Cannabisproduktegesetz beraten und angenommen. Nun ist die Vorlage bis am 1. Dezember 2025 in der Vernehmlassung.

Insgesamt soll die Vorlage einen risikoärmeren und verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis ermöglichen sowie den Jugendschutz und die Prävention verstärken. Damit soll die Vier-Säulen-Politik effektiver umgesetzt werden und die Schweiz ihre Pionierrolle in der Drogenpolitik fortführen. Der Konsum von Cannabis ist heute trotz Verbot eine gesellschaftliche Realität. Das Verbot soll aufgehoben werden, Cannabis soll aber weiterhin als Betäubungsmittel gelten. Sein Konsum ist schädlich und soll nicht gefördert werden.

Mit der Vorlage soll Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken umfassend geregelt werden:

  • Erwachsene sollen Cannabis für den Eigengebrauch anbauen und Cannabisprodukte kaufen können. Die Abgabe an Minderjährige soll strikt verboten sein, ebenso jede Art der Werbung, einschliesslich Verkaufsförderung und Sponsoring.
  • Der gewerbliche Anbau von Cannabis und die Herstellung von Cannabisprodukten sollen nur mit einer Bewilligung des Bundes erlaubt sein. Cannabisprodukte müssen strenge Qualitätsanforderungen erfüllen und neutral verpackt werden.
  • Der Verkauf von Cannabisprodukten soll nicht gewinnorientiert sein. Er soll nur in einer begrenzten Anzahl Verkaufsstellen erfolgen, deren Betreiber vom Kanton eine Konzession erhalten haben. Die Kantone können ihr Verkaufsrecht auch selbst wahrnehmen oder es an Gemeinden übertragen. Zusätzlich soll der Bund die Möglichkeit erhalten, eine einzige Konzession für den Online-Verkauf zu vergeben.
  • Die gewinnorientierten Tätigkeiten des Anbaus und der Herstellung sollen strikt vom nicht gewinnorientierten Verkauf getrennt werden. Cannabis soll vom gewerblichen Anbau bis zum Verkauf mittels eines elektronischen Systems nachverfolgt werden.
  • Cannabisprodukte sollen mit einer Lenkungsabgabe belegt werden. Damit soll der Konsum beschränkt und hin zu weniger schädlichen Produkten gelenkt werden.
  • Die Vollzugskosten sollen über Entschädigungen und Gebühren finanziert werden.
  • Bei Verstössen sind verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Die Nulltoleranz bei Cannabiskonsum im Strassenverkehr soll weiterhin gelten.
  • Bund und Kantone sollen bei der Umsetzung des Gesetzes zusammenarbeiten und ihre Massnahmen aufeinander abstimmen.

Die Kommission schickt den Vorentwurf, zu dem diverse Minderheitsanträge vorliegen, mit dem erläuternden Bericht bis am 1. Dezember 2025 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die folgenden Internetseiten abgerufen werden: