Der Datenaustausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den involvierten Stellen im Gesundheitswesen wie auch in den Sozialversicherungen soll zukünftig vorwiegend digital stattfinden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beantragt, das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen anzunehmen. Zudem hat sie die Beratungen zum elektronischen Gesundheitsdossier aufgenommen und ist auf das neue Bundesgesetz eingetreten.

Mit 16 zu 8 Stimmen ist die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EDGD; 25.082) eingetreten. Die Kommission unterstreicht den Handlungsbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und begrüsst die Neuausrichtung des elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) nach der enttäuschenden Entwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Die zentralen Herausforderungen im Hinblick auf Nutzung und Nutzen, Verbreitung und Sicherheit des E-GD sind nach Ansicht der Kommission erkannt und werden mit dem neuen Bundesgesetz angegangen. Das neue E-GD sieht eine zentrale technische Infrastruktur, ein Opt-out-Modell zur Eröffnung eines Dossiers und eine Aufgaben- und Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Das E-GD soll so die Behandlungsqualität verbessern, die Patientensicherheit im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung erhöhen, Doppelspurigkeiten reduzieren und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist zwar mit der Zielsetzung einverstanden, kritisiert jedoch insbesondere die zentralisierte Infrastruktur mit einem weiteren grossen und risikobehafteten IT-Projekt auf Bundesebene und das vorgesehene Opt-out. Zum Auftakt der Beratung hat die Kommission umfassende Anhörungen mit Vertretungen der Kantone, verschiedener Leistungserbringer und Organisationen aus den Bereichen Gesundheit und Digitalisierung durchgeführt. Die Kommission hat die Verwaltung im Hinblick auf die Detailberatung mit vertieften Abklärungen unter anderem zur Koordination der laufenden Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitswesen sowie zur Finanzierung beauftragt. Sie wird die Detailberatung der Vorlage im nächsten Quartal aufnehmen.

Grundlagen für die digitale Transformation in der ersten Säule schaffen

Die Kommission hat den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS; 25.075) in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. In der Detailberatung hat sie das neue Gesetz um Vorgaben zur besseren Steuerung und Verwaltung der digitalen Transformation der ersten Säule ergänzt. Demnach muss die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) die Durchführungsstellen bei der Entwicklung und dem Betrieb der neuen Plattform für die 1. Säule und die Familienzulagen auf strategischer, fachlicher und operativer Ebene einbeziehen (einstimmig angenommen). Diese Akteure sollen ausserdem gemeinsam mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein Steuerungsgremium bilden, das für gesamtschweizerische IT-Systeme Prioritäten, Umsetzungsmodalitäten und Standards festlegt (mit 17 zu 8 Stimmen angenommen). Das BSV muss weiter etwa technische Vorgaben zur Interoperabilität erlassen. Verbindliche Vorschriften zur Berichterstattung über die Verwaltungs- und IT-Kosten der Durchführungsstellen und der ZAS sollen die Transparenz erhöhen (mit 17 zu 8 Stimmen angenommen). Mit diesen zusätzlichen Vorschriften und dem Einsetzen eines Steuerungsgremiums hat die Kommission Empfehlungen aus einem im Januar publizierten Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) aufgenommen. Zum Auftakt der Beratungen hatte sie eine Vertretung der EFK zu diesem Bericht angehört. Daneben beantragt die Kommission, dass jeder Person, die sich auf der Plattform der 1. Säule registriert, jährlich automatisch ein Auszug über ihre in die AHV einbezahlten Beiträge zur Verfügung gestellt wird (mit 17 zu 8 Stimmen angenommen). Damit sollen Versicherte auf allfällige Beitragslücken hingewiesen werden.

Darüber hinaus will die Kommission die Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation in den Sozialversicherungen erweitern. Elektronische Plattformen, die neben der 1. Säule auch in den Bereichen der Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, und Militärversicherung angeboten werden müssen, sollen über Schnittstellen auch für Informationssysteme zugänglich sein. Zudem sollen sämtliche Daten vor unberechtigten Eingriffen geschützt werden, bis sie zugestellt worden sind (einstimmig angenommen). Verfügungen sollen weiter über eine solche Plattform nicht nur zuhanden der versicherten Person erlassen werden können, sondern auch zuhanden weiterer Beteiligter wie Arbeitgeber (einstimmig angenommen). Im Hinblick auf die Beratungen im Zweitrat hat die Kommission die Verwaltung zudem beauftragt zu prüfen, inwiefern Arbeitgeber oder private Versicherungen ebenfalls zur elektronischen Kommunikation verpflichtet werden können.

Die Vorlage ist bereit für den Nationalrat. Für die Debatte liegen insgesamt sechs Minderheitsanträge vor. Je eine Minderheit beantragt, nicht auf den Entwurf einzutreten beziehungsweise ihn an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie sieht die Anliegen der Kantone und der Durchführungsstellen nicht genügend berücksichtigt.

Pflegeinitiative: Zweite Umsetzungsetappe kommt in den Nationalrat

Die Kommission hat das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP; 25.054, Entwurf 1) in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Nachdem sich die Kommission in sechs Sitzungen eingehend mit der Vorlage befasste, unterbreitet sie ihrem Rat nun ihre Anträge zur zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative.

Die Kommission beantragt einstimmig, pflegende Angehörige, die bei einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zuhause angestellt sind, ausdrücklich im Geltungsbereich des BGAP zu belassen. Sie präzisiert jedoch, dass der Bundesrat pflegende Angehörige von den Vorgaben des Gesetzes ausnehmen muss, soweit die Anwendung dieser Vorgaben nicht erforderlich ist, um den Schutz dieser Personen zu erhöhen und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, oder er sie entsprechenden Sonderbestimmungen unterstellen muss, soweit dies mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse dieser Personen notwendig ist.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, den Arbeitnehmerverbänden kein Klagerecht einzuräumen, d. h., ihnen nicht die Möglichkeit zu geben, bei Feststellung einer Verletzung gegen das BGAP selbständig zu klagen (Art. 20). Sie ist der Ansicht, dass die Arbeitnehmenden durch die üblichen Rechtsmittel ausreichend geschützt sind.

Die Kommission spricht sich auch gegen die Bestimmungen zur Bildung von kantonalen Kommissionen im Bereich der Pflege aus, da die Kantone diese Kommissionen bereits heute einsetzen können und einige von ihnen schon über solche verfügen. Aus Sicht der Kommission ist es nicht sinnvoll, spezifische und verbindliche Bestimmungen zu diesem Thema im Bundesrecht zu verankern. Daher beantragt sie mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Artikel 23 und 24 zu streichen.

Nach Abschluss der Beratung hat die Kommission beschlossen, auf bestimmte Entscheide der letzten Sitzungen zurückzukommen. Bezüglich Mindestdauer und Entlöhnung von Pausen beantragt sie nun mit 13 zu 12 Stimmen zu präzisieren, dass Pausen immer als bezahlte Arbeitszeit gelten, auch wenn die Arbeitnehmenden ihren Arbeitsplatz verlassen dürfen.

Die Kommission ist auch auf einen ihrer Beschlüsse über die Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (Entwurf 2) zurückgekommen. Sie ist nach wie vor der Meinung, dass die Passerelle zwischen den höheren Fachschulen und den Fachhochschulen flexibler gestaltet werden muss. Allerdings hat sie ihren Antrag zur Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) umformuliert. Der Grundsatz eines verkürzten Bachelorstudiengangs in Pflege soll im Gesetz verankert werden, über die wichtigsten Zulassungsmodalitäten soll jedoch der Hochschulrat entscheiden. Die Kommission verzichtet somit darauf, im Gesetz zu verankern, wie viele ECTS-Kreditpunkte im Rahmen der Passerelle angerechnet werden müssen.

Die beiden Entwürfe, zu denen zahlreiche Minderheitsanträge eingereicht worden sind, gehen nun zur Beratung in den Nationalrat.

Teilrevision des Heilmittelgesetzes bereit für die Frühjahrssession

Die SGK-N hat die Vorlage zur Revision 3a desHeilmittelgesetzes (25.074) in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen gutgeheissen. Sie hatte den Grossteil der vorgeschlagenen Änderungen an ihrer letzten Sitzung beraten (siehe Medienmitteilung vom 9. Januar 2026). Bei Artikel 26b präzisiert die Kommission ihren Antrag aus der letzten Sitzung und sieht nun die Verwendung des allgemeineren Begriffs «elektronische Systeme zur Entscheidunterstützung» nicht nur im Titel, sondern in der gesamten Bestimmung vor. Damit soll eine breitere Anwendung ermöglicht werden. Die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Systeme zur Berechnung von Arzneimitteldosierungen in der Pädiatrie soll jedoch nicht in Frage gestellt werden. Zudem beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, die Regelung zur befristeten Zulassung von Arzneimittel zu präzisieren. Für die Prüfung der Bedingung, ob ein zugelassenes, alternativ anwendbares und gleichwertiges Arzneimittel verfügbar ist, soll neu der Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsgesuchs massgebend sein (Art. 9a Abs 1 Bst. c). Damit soll die Regelung in der Schweiz derjenigen in vergleichbaren Ländern angeglichen und die Planungs- und Rechtssicherheit erhöht werden. Die Vorlage kann damit in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt werden.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat den Erlassentwurf in Umsetzung der pa. Iv. SGK-N «Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG» (25.465) mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. Angesichts der in bestimmten Regionen und Fachgebieten weiterhin angespannten Versorgungslage erachtet die Kommission eine Verlängerung der Ausnahmeregelung weiterhin für gerechtfertigt. Die Kommission hat sich mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin gegen eine Erweiterung der Regelung auf den Weiterbildungstitel «Psychiatrie und Psychotherapie» ausgesprochen und folgt damit der Empfehlung der SGK-S. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten; eine andere unterstützt die Ausweitung auf die Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie. Der Bundesrat erhält nun die Gelegenheit, zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen. Der Entwurf wird voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat behandelt.

Die Kommission hat mit 23 zu 2 Stimmen die Mo. SGK-N «Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten» (26.3018) eingereicht. Im Rahmen der nächsten IV-Revision sollen neue, innovative Ansätze für eine realistische Beurteilung der Erwerbsmöglichkeiten von Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung gefunden und gesetzlich verankert werden. Die derzeitige Regelung orientiert sich am «ausgeglichenen Arbeitsmarkt» und berücksichtigt nicht die realistischen Chancen, eine zumutbare und geeignete Arbeitsstelle zu finden. Die Kommission nimmt mit der Motion das grundsätzliche Anliegen der pa. Iv. Kamerzin. «Berücksichtigung der realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen» (23.448) auf, welche sie mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Abschreibung beantragt.

Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Punkte 1 und 2 der Mo. Wasserfallen Flavia «Schwangerschaft am Arbeitsplatz. Lücken schliessen, Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen» (24.3653) anzunehmen. Durch das Verhindern von Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) während der Schwangerschaft und mit einer Erhöhung der Anzahl an ALV-Taggeldern für schwangere Arbeitslose möchte sie dafür sorgen, dass Schwangere mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt verbleiben.

Die Kommission hat sich mit den Verantwortlichen des SECO über die technischen Probleme bei der Einführung des neuen digitalen Auszahlungssystems der Arbeitslosenversicherung ausgetauscht. Das SECO hat dargelegt, dass die schwerwiegenden Probleme behoben werden konnten und sie mittlerweile Hilfestellungen für eine raschere Bearbeitung der Dossiers erstellt haben. Die Kommission stimmt der Feststellung des SECO zu, dass das System dringend schneller werden muss, damit die betroffenen Personen die Zahlungen wieder zum üblichen Zeitpunkt erhalten und die Angestellten der Kassen entlastet werden.

Die Kommission tagte am 12. und 13. Februar 2026 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Regine Sauter (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.