Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) will das neue Tabakproduktegesetz an den Bundesrat zurückweisen, da ihr die vorgeschlagenen Einschränkungen von Werbung, Sponsoring und Verkaufsförderung zu weit gehen. Einhellig unterstützt sie hingegen das neue Gesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG).

​Mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, das Bundesgesetz über Tabakprodukte (15.075 s) an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Kommission unterstützt zwar ausdrücklich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: So sollen die Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige in der ganzen Schweiz verboten und eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe geschaffen werden. Zudem verlangt die Kommission, dass Werbung, die sich speziell an Minderjährige richtet, verboten wird. Mit der Rückweisung will die Kommission den Bundesrat beauftragen, die wichtigsten Punkte aus der geltenden Tabakverordnung ins Gesetz zu übertragen, ohne dabei die Werbung, das Sponsoring und die Verkaufsförderung mit Blick auf Erwachsene stärker einzuschränken. Zudem sollen E-Zigaretten und Snus anerkannt und differenziert geregelt werden.
Die Mehrheit der Kommission argumentierte, das Gesetz gehe viel zu weit und bedeute einen Angriff auf die freie Marktwirtschaft. Es sei nicht erwiesen, dass generelle Werbeverbote einen Rückgang des Rauchens bewirkten. Zudem werde im Gesetzesentwurf zu viel der Kompetenz des Bundesrates überlassen, was zu einer permanenten Rechtsunsicherheit führe. Es sei auch nicht einzusehen, wieso für nikotinhaltige E-Zigaretten die gleichen strengen Regeln gelten sollten wie für herkömmliche Zigaretten, die schädlicher seien. Die Mehrheit wies weiter darauf hin, dass die Kantone weiterhin strengere Regeln erlassen könnten als der Bund.
Die Minderheit der Kommission erachtet den Gesetzesentwurf als brauchbare Basis für die Detailberatung, in der einzelne Bestimmungen noch verändert werden könnten. Ein Gesetz im Sinne des bundesrätlichen Entwurfs sei eine nötige Voraussetzung für die Ratifizierung der WHO-Tabakkonvention, die der Bundesrat im Juni 2004 unterzeichnet habe.

 

Besserer Schutz vor Laserpointern

Die Kommission hat das neue Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG; 15.084 s) beraten und in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie schliesst sich in allen Punkten dem Entwurf des Bundesrates an. Mit dem Gesetz soll die Bevölkerung besser vor Gesundheitsschäden geschützt werden, die durch nichtionisierende Strahlung – zum Beispiel von Laserpointern, Medizinlasern oder Solarien - entstehen können. Primär soll die Sicherheit bei der Verwendung von solchen Produkten verbessert werden. Das Gesetz sieht als ultima ratio vor, dass Produkte, die die Gesundheit erheblich gefährden, verboten werden können. Hierbei handelt es sich in erster Linie um gefährliche Laserpointer. Weiter bietet das Gesetz die Grundlage dafür, dass Solarienbesuche von Minderjährigen verhindert werden können. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Ausführungsrecht die Pflichten von Solariumbetreibern hinsichtlich Information und Kontrollen konkretisieren und damit den Schutz von Jugendlichen verstärken wird. Weil sie unter anderem die Ausformulierung dieser Pflichten verfolgen möchte, hat die Kommission bereits beschlossen, sich zum gegebenen Zeitpunkt zum Verordnungsrecht konsultieren zu lassen.

 

Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission, der Mo. Nationalrat (Ingold). Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Alkoholtestkäufe (11.3677 n) zuzustimmen. Diese soll in den zweiten Teil der Revision des Alkoholgesetzes (AlkG) aufgenommen werden, welcher auf Ende Jahr erwartet wird. Nach dem Scheitern der Totalrevision des AlkG in der Wintersession 2015 soll die neue Revision in zwei Schritten erfolgen. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zum ersten Teil am 6. April 2016.

Weiter beantragt die SGK-SR mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Gesundheitssystem. Ausgewogenes Angebot durch Differenzierung des Taxpunktwertes (16.3001 n) anzunehmen. Sie soll den Weg für eine Neuregelung der Regulierung der Zulassung der Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. Juli 2019 ebnen. Damit ergänzt sie die Kommissionsinitiative der SGK-NR „Verlängerung von Art. 55 a KVG" (16.401 n), mit der die geltende, auf den 30. Juni 2016 befristete Regelung bis am 30. Juni 2019 verlängert werden soll.

 

Die Kommission tagte am 21. April 2016 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

Bern, 22. April 2016 Parlamentsdienste