Die Kommission will Kinder und Jugendliche vor dem Konsum und dem Kontakt mit Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten besser schützen. Künftig soll für den Verkauf von Tabakwaren in der gesamten Schweiz ein Mindestalter von 18 Jahren gelten. Werbung in Zeitungen, Zeitschriften, Publikationen sowie auf Internetseiten soll verboten und die Verkaufsförderung und das Sponsoring eingeschränkt werden. Dies beschliesst die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR). Sie schafft damit die Voraussetzungen zur Ratifizierung der WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

Nachdem die Kommission an insgesamt vier Sitzungen den zweiten Entwurf für ein Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (15.075) beraten hat, nahm sie die Vorlage mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung an. Oberste Zielsetzung waren ein griffiger Kinder- und Jugendschutz sowie die Erfüllung der Mindestanforderungen der WHO-Rahmenkonvention. Mit der für die Herbstsession verabschiedeten Vorlage ist dies der Kommission gelungen. Sie unterbreitet ihrem Rat folgende Anträge:

  • Die Kommission stellt sich hinter ein landesweit geltendes Abgabeverbot von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige (Art. 21 Abs. 1; ohne Gegenantrag). Heute gilt in einigen Kantonen eine Alterslimite von 16 Jahren; drei Kantonen kennen überhaupt keine Altersgrenze. Damit die Einhaltung des Verbots überprüft werden kann, will die Kommission Testkäufe erlauben (Art. 22; ohne Gegenantrag).
  • An Minderjährige gerichtete Werbung soll untersagt sein (Art. 18 Abs. 1). Ein generelles Verbot von Werbung sieht die Kommission in Zeitungen, Zeitschriften, oder anderen Publikationen sowie im Internet vor (Art. 18 Abs. 1bis Bst. b; einstimmig). Ebenfalls unzulässig soll Werbung mit preisvergleichenden Angaben oder mit Versprechen von Geschenken sein (Art. 18 Abs. 1bis Bst. a; einstimmig). Trotz diesen Einschränkungen verbleiben verschieden Kanäle zur Werbung und Promotion von Tabakprodukten: Werbung im Kino, auf Plakaten, auf Gebrauchsartikeln, an Verkaufsstellen sowie direkte Promotion oder Massenmailings an Erwachsene sind weiterhin möglich. Eine Minderheit will ein Verbot jeglicher Werbung, die Minderjährige erreichen kann. Diese Bestimmung würde das Hauptanliegen der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» erfüllen.

Voraussetzungen zur Ratifizierung der Tabakkonvention schaffen


Mit dem neuen Tabakproduktegesetz will die Kommission die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ratifizierungder WHO-Tabakkonvention schaffen. In diesem Hinblick beschliesst sie folgende weitere Anträge:

  • Die Kommission will Verkaufsförderung durch unentgeltliche Abgabe von Tabakprodukten oder elektronische Zigaretten bzw. durch die Abgabe von Geschenken oder Preisen verbieten (Art. 18a;einstimmig). Zeitlich, örtlich oder auf bestimmte Personen beschränkte Preisnachlässe sollen jedoch weiterhin möglich sein.
  • Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter will die Kommission untersagen (Art. 18b; 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Zudem darf bei von Bund, Kantonen und Gemeinden organisierten Veranstaltungen und Tätigkeiten kein Sponsoring durch die Tabakindustrie erfolgen (10 zu 3 Stimmen).
  • Die SGK-SR will ferner die Tabakindustrie zur Bekanntgabe der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring verpflichten (Art. 26a; 8 zu 3 Stimmen).

Alternativprodukte differenziert behandeln

Generell begrüsst die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagene, differenzierte Regelung von Alternativprodukten wie nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten, Tabakprodukte zum oralen Gebrauch (Snus) und zum Erhitzen, insbesondere betreffend Warnhinweise. Keine gesonderte Regelung will sie in Bezug auf den Passivrauchschutz (7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Verwendung von E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen in öffentlichen Nichtraucherzonen soll verboten werden.

Mit einer Motion will die Kommission den Bundesrat schliesslich beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu schaffen. Sie verzichtet auf einen konkreten Beschluss in der Gesetzesvorlage, da diese Thematik nicht Gegenstand der Vernehmlassung war.

Die Kommission tagt am 12. und 13 August 2019 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Über die übrigen Geschäfte wird mit einer zweiten Medienmitteilung am 14. August 2019 informiert.