Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat sich zu den Entwürfen der Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG) konsultieren lassen. Dabei hat sie zur Kenntnis genommen, dass die wichtigsten im Vernehmlassungssverfahren ausgesprochenen Empfehlungen – von einer Ausnahme abgesehen – in den Verordnungsentwürfen berücksichtigt worden sind. Aus diesem Grund verzichtet sie auf Änderungsvorschläge an den Bundesrat. Die SiK-N ist gegen einen Aufschub des Inkrafttretens und spricht sich für eine rasche Inkraftsetzung des NDG und der dazugehörigen Verordnungen aus.

​Nach der Anhörung eines Vertreters der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) diskutierte die SiK-N eingehend über verschiedene Aspekte der Nachrichtendienstverordnung (NDV), darunter die Dauer der Schutzfrist für Archivgut des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), die Zuständigkeiten des NDB und der Kantone bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten und die Rolle des Zentrums für elektronische Operationen (ZEO) bei der Kabelaufklärung.

Sie hat ausserdem zur Kenntnis genommen, dass bei der Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des NDB (VIS-NDB) zwischen der GPDel und dem VBS unterschiedliche Ansichten zum Artikel 6 (Systemübergreifender Zugriff und temporäre Auswertung) bestehen; sie verzichtet aber auf eine Empfehlung an den Bundesrat. Die Kommission stellt fest, dass bei der Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND) die wichtigsten Anmerkungen aus dem Vernehmlassungsverfahren berücksichtigt wurden, und sie sieht von weiteren Empfehlungen an den Bundesrat ab. Sie empfiehlt schliesslich (mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung) eine schnellstmögliche Inkraftsetzung des NDG und der dazugehörigen Verordnungen, um dem NDB auf diese Weise zu ermöglichen, den ihm vom Parlament und vom Volk übertragenen Auftrag zum Schutz des Landes zielführend und zeitgerecht zu erfüllen.

Über die endgültige Fassung der drei Verordnungen zur Umsetzung des NDG wird der Bundesrat entscheiden. Das NDG wurde im September 2015 vom Parlament verabschiedet und im September 2016 per Volksabstimmung (Referendum) angenommen. Das für 1. September 2017 vorgesehene Inkrafttreten des NDG erforderte die Totalrevision von zwei Verordnungen (NDV und VIS-NDB) und den Erlass einer neuen Verordnung (VAND).

Sicherheitspolitischer Bericht: Kenntnisnahme und Vorgaben für die Gestaltung der künftigen Berichte

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt ihrem Rat, vom Sicherheitspolitischen Bericht 2016 (16.061) Kenntnis zu nehmen. Der Bericht wurde von der Kommission im Wesentlichen positiv aufgenommen, allerdings hätte sie gewünscht, dass einige Themen wie die möglichen von den Migrationsbewegungen ausgehenden Gefahren oder die mit dem Klimawandel einhergehenden Sicherheitsrisiken ausführlicher behandelt worden wären.

Verschiedentlich wurde Kritik an der Länge des Berichts geübt. Dessen derzeitiges Format wird als wenig geeignet für eine häufigere und damit aktuelle Berichterstattung angesehen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, eine Kommissionsmotion (17.3621) einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, die kommenden Berichte allein vom VBS erstellen zu lassen und sich darin ausschliesslich auf die sicherheitsrelevanten Änderungen zu konzentrieren. Die Kommissionsminderheit ist grundsätzlich mit einer Verkürzung der künftigen Berichte einverstanden, spricht sich aber dennoch gegen die Kommissionsmotion aus, da es in ihren Augen in einem Bereich wie der Sicherheitspolitik aus institutioneller Sicht wichtig ist, dass sich der Bundesrat – wie in anderen Bereichen auch – in einem konsolidierten Bericht ausdrücken kann und diese Zuständigkeit nicht dem VBS überlassen wird.

Die Kommission hat am 26. und 27. Juni 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (FDP, AG) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.