Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) fordert die Schaf-fung eines Cyber-Security-Kompetenzzentrums auf Stufe Bund sowie den Aufbau einer militärisch ausgerichteten Cyberdefence Organisation in der Armee. Sie bean-tragt deshalb ihrem Rat, zwei entsprechende Motionen anzunehmen. Weiter hat sie der Verwaltung Prüfaufträge im Bereich der ans Internet angebundenen Geräte er-teilt. Die Kommission wir die Debatte im Januar fortsetzen.

​Die SiK-N liess sich über den Stand der Arbeiten zur Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken für die Jahre 2018-22 sowie zum Aktionsplan Cyberdefence des VBS orientieren. Vor diesem Hintergrund beantragt die Kommission ihrem Rat, mit 22 zu 0 Stimmen, die Motion 17.3508 Ständerat (Eder) anzunehmen, welche die Schaffung eines Cyber-Security-Kompetenzzentrum auf Stufe Bund fordert. Zudem beantragt sie ihrem Rat - mit 22 zu 0 Stimmen -, die Motion 17.3507 Ständerat (Dittli) in leicht abgeänderter Form anzunehmen. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, bei der Schweizer Armee eine militärisch ausgerichtete Cyberdefence Organisation aufzubauen. Die Organisation soll professionalisiert aus 100 bis 150 IT-/Cyberspezialisten bestehen, und die milizmässig aufgebauten Cybertruppen sollen etwa 400 bis 600 Angehörige der Armee umfassen. Für die Ausbildung der Cybertruppen soll ab Rekrutenschule eine fachspezifische Cyberausbildung organisiert werden.

Weiter hat die SiK-N die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung die Möglichkeiten zu prüfen, wie im rasant wachsenden Bereich der ans Internet angebundenen Geräte (Internet of Things, IoT) die Sicherheit dieser Geräte erhöht und ihr Missbrauch für Cyberkriminalität erschwert werden kann. Im Fokus soll dabei der Bereich der kritischen Infrastrukturen stehen (z.B. Atomkraftwerke, Spitäler, Kraftwerke usw.).

Waffenrecht

Die SiK-N liess sich zudem über die geplante Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in die schweizerische Waffengesetzgebung informieren. Die Vernehmlassung dazu ist zurzeit im Gange. Vor diesem Hintergrund behandelte die Kommission sechs Parlamentarische Initiativen (Pa.Iv.) und eine Petition, die das Waffengesetz entweder abschwächen oder verschärfen wollten. Nach Diskussion beantragt die SiK-N ihrem Rat sämtlichen Vorlagen keine Folge zu geben. Die Abstimmungsergebnisse für das «keine Folge geben» fielen wie folgt aus:

  • der Pa.Iv. Galladé (16.464) «Bedürfnisnachweise für Waffen» mit 17 zu 8 Stimmen;
  • der Pa.Iv. Addor (17.415) «Waffentragen auch für Bürgerinnen und Bürger» mit 22 zu 0 bei 3 Enthaltungen;
  • der Pa.Iv. Addor (17.421) «Schalldämpfer zur Verringerung der Lärmbelastung» 23 zu 0 bei 2 Enthaltungen;
  • den drei gleichlautenden Pa.Iv. Galladé (17.426), Schmid-Federer (17.427) und Bertschy (17.428) «Jede Schweizer Waffe registrieren» mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung sowie
  • der Petition Leutenegger Frank (17.2013) «Waffentragbewilligung für Schweizerbürger und Bürgerinnen» mit 25 zu 0 Stimmen.

Schliesslich hat die SiK-N den Bericht des Bundesrates über Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nonproliferationspolitik der Schweiz zur Kenntnis genommen und drei Petitionen zu Kriegsmaterialexporten behandelt. Im Rahmen dieser Diskussion beschloss die Kommission mit deutlichen Mehrheiten ihrem Rat zu beantragen, den drei Petitionen 14.2015, 16.2018 und 16.2020 keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 30./31. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (FDP, AG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, in Bern getagt.