Mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) dem Bundesrat, eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung zur Anpassung der Exportbewilligungskriterien weiterzuverfolgen. Mit jeweils 13 zu 12 Stimmen lehnte die Kommission Anträge ab, die den Bundesrat mittels Kommissionmotionen beauftragen wollten, ein Vernehmlassungsverfahren zur Frage durchzuführen bzw. ganz auf die betreffende Verordnungsänderung zu verzichten.

​Die Kommission wurde zur vom Bundesrat geplanten Änderung der Kriegsmaterialverordnung konsultiert. Diese beinhaltet im Wesentlichen drei Elemente: erstens soll die Aufrechterhaltung der Industriebasis als eigenständiges Kriterium im Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden. Zweitens soll es in Zukunft möglich sein, Kriegsmaterialausfuhren ausnahmsweise in Länder zu bewilligen, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, sofern kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird. Drittens soll die Gültigkeitsdauer der ausgesprochenen Bewilligungen verlängert werden.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit entspricht die vorgeschlagene Änderung dem im Kriegsmaterialgesetz festgeschriebenen Grundsatz, dass die Schweiz eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten muss. Die wirtschaftliche Situation in der Branche sei angespannt und die Exporte ins Ausland rückläufig, womit Know-How und Arbeitsplätze gefährdet seien. Die schweizerische Armee sei jedoch auf das entsprechende Fachwissen sowie eine funktionstüchtige Technologie- und Industriebasis angewiesen, womit die Anpassung der Bewilligungskriterien auch für die Sicherheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger massgeblich sei. Weiter führt die Mehrheit an, dass die geplante Verordnungsänderung lediglich einer gewissen Anpassung der Bedingungen an die Praxis anderer vergleichbarer europäischer Länder entspricht. Selbst mit einer Verordnungsänderung bleibe die Schweizer Exportbewilligungspraxis restriktiver. Die Anpassungen seien überdies mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz – insbesondere auch mit dem Neutralitätsrecht, den aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz und ihrer humanitären Tradition – vereinbar.

Eine Minderheit stellt sich gegen die Verordnungsänderung. Es handle sich um ein Scheinargument, wenn die Mehrheit die Gewährleistung der hiesigen Technologie- und Industriebasis zum Erhalt der Landesverteidigung ins Feld führe, zumal bereits jetzt ein Grossteil der Rüstungsprojekte im Ausland beschafft werde. Sie bemängelt zudem, dass die Lage der Industrie auf unzureichender Faktenbasis dargestellt würde. Weiter kritisiert sie, dass bei Exporten in Länder, die in einen internen Konflikt verwickelt sind, kaum hinreichend festgestellt werden könne, dass das ausgeführte Kriegsmaterial nicht in diesem Konflikt eingesetzt werde. Es fehle hier an den nötigen Kontrollmöglichkeiten. Schliesslich verweist die Minderheit auf den Reputationsschaden, der der Schweiz aussenpolitisch erwachse, wenn diese die Exportbewilligungen lockere.

Die Kommission fasst diese Überlegungen in einem Brief an den Bundesrat zusammen. Mit 13 zu 12 Stimmen wurde ein Antrag abgelehnt, der den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion verbindlich beauftragen wollte, auf die Verordnungsänderung zu verzichten.

Ebenfalls mit 13 zu 12 Stimmen wurde ein Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, die den Bundesrat beauftragen wollte, ein Vernehmlassungsverfahren zur Frage durchzuführen. Mehrheitlich verweist die Kommission darauf, dass eine solche Vernehmlassung nicht der Praxis entspreche, da auch bei früheren Anpassungen der Kriegsmaterialverordnung auf eine Vernehmlassung verzichtet wurde. Andere Kommissionsmitglieder bringen hingegen vor, dass angesichts der Tragweite der Frage, die in weiten Bevölkerungskreisen Reaktionen ausgelöst hatte, ein Vernehmlassungsverfahren zwingend angezeigt sei.

Die Kommission tagt am 20./21. August 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF sowie von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern.