Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt, die fünf Bundesbeschlüsse der Armeebotschaft 2020 anzunehmen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Diskussionen über die Finanzierung der Armee, das Rüstungsprogramm und die Beschaffung von Armeematerial. Eine Minderheit beantragt die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) anerkennt, dass die Bedrohungen vielfältiger geworden sind und sich darüber hinaus laufend verändern. Aus diesem Grund erachtet sie es als zentral, dass die in der Armeebotschaft beantragten Mittel gesprochen werden. Das Eintreten war in der Kommission unbestritten. Allerdings beantragt eine Minderheit, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, die sich auf Cyberrisiken, Terrorismus und Naturkatastrophen fokussiert und die Lehren aus der Mobilmachung im Zuge der Bewältigung der Corona-Krise evaluiert. Dieser Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die SiK-N beantragt mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Zahlungsrahmen 2021-2024 von 21,1 Milliarden Franken zu genehmigen. Sie begrüsst, dass die Vorlage ein reales Wachstum des Armeebudgets von 1,4 Prozent pro Jahr vorsieht. Dadurch sollte es möglich sein, in den nächsten Jahren mehrere Systeme zu erneuern, namentlich die Kampfflugzeugflotte sowie das System der bodengestützten Luftverteidigung. Eine Minderheit beantragt, den Zahlungsrahmen zurückzuweisen und eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche der veränderten Bedrohungslage Rechnung trägt. Sie kritisiert, dass die aktuellen militärischen Bedrohungen in den Bereichen Terrorismus, Cyber und Informationssicherheit zu verorten sind, ein Grossteil der Gelder gemäss der vorliegenden Vorlage allerdings in die Abwehr eines klassischen militärischen Angriffes fliessen soll. Eine weitere Minderheit beantragt, den Zahlungsrahmen auf 20 Milliarden zu reduzieren.

Weiter beantragt die Kommission mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Verpflichtungskredite zum Rüstungsprogramm 2020 von insgesamt 1.354 Milliarden Franken anzunehmen. Für die Kommission ist es zentral, dass die Führungsfähigkeiten verbessert werden, namentlich durch Investitionen in die krisenresistente Telekommunikation. Die Kommissionsmehrheit begrüsst die geplanten Modernisierungen. Sie erachtet es als notwendig, die Mobilität der Bodentruppen weiterhin gewährleistet werden kann und befürwortet daher den Verpflichtungskredit von 438 Millionen Franken zur Verlängerung der Nutzungsdauer des Schützenpanzers 2020 bis ins Jahr 2040. Verschiedene Anträge zur Kürzung der diversen Verpflichtungskredite wurden abgelehnt. Eine Minderheit beantragt, den Verpflichtungskredit zur Verlängerung der Nutzungsdauer des Schützenpanzers 2020 abzulehnen, da ein traditioneller Panzerkrieg nicht mehr vorstellbar ist.

Weiter beantragt die Kommission, die Rahmenkredite für die Beschaffung von Armeematerial, die Ausserdienststellung des Rapier-Fliegerabwehrsystems und das Immobilienprogramm des VBS zu genehmigen. Betreffend die Beschaffung von Armeematerial und im Immobilienprogramm beantragt sie die Ablehnung von verschiedenen Änderungsanträgen.

Der Nationalrat wird das Geschäft in der Herbstsession behandeln.
Zudem hat die SiK-N eine Vertretung der EFD zum Stand der Realisierung des Transformationsprogramms DAZIT angehört. Die Kommission zeigt sich erfreut darüber, dass das Projekt erfolgreich voranschreitet und dass dank der Vereinfachung von Prozessen und der Digitalisierung die Mitarbeitenden in Zukunft flexibler eingesetzt werden können. Im gleichen Zug hat sich die Kommission erneut mit der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft zur zusätzlichen Aufstockung des Grenzwachtkorps (15.301) befasst. Aufgrund der geänderten Ausgangslage beantragt die Kommission nun, die Standesinitiative abzuschreiben. Zwar unterstützt sie deren Anliegen vollumfänglich, doch erachtet sie diese als überholt. Mit der durch DAZIT bewirkten personellen Flexibilisierung der EZV können heute bereits und in Zukunft noch vermehrt zusätzliche Mitarbeiter an der Grenze eingesetzt werden, wodurch die Forderung der Standesinitiative erfüllt ist.
Eine Minderheit beantragt dem Nationalrat, die Initiative nicht abzuschreiben. Damit will sie den Druck auf den Bundesrat aufrechterhalten, damit diese Stellen auch effektiv besetzt werden.

Die Kommission hat am 10. und 11. August 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mauro Tuena und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, sowie Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, in Bern getagt.