Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) will eine gesetzliche Grundlage für eine gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen schaffen. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, der Parlamentarischen Initiative Tuena 20.465 Folge zu geben.

Die Mehrheit der SiK-N ist überzeugt, dass mit einer gesicherten Unterbringung von staatsgefährdenden Personen eine Lücke im Instrumentarium der Terrorismusbekämpfung geschlossen werden kann. So hätte z.B. der terroristische Angriff in Morges am 12. September 2020 verhindert werden können. Weiter weist die Mehrheit darauf hin, dass die Kantone in der Vergangenheit die Schaffung einer solchen Zwangsmassnahme gewünscht hatten. Die Mehrheit ist sich bewusst, dass eine verhältnismässige und menschenrechtskonforme Ausgestaltung einer gesicherten Unterbringung von staatsgefährdenden Personen anspruchsvoll ist. Diese vertiefte Prüfung soll in der zweiten Phase dieser Parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) vorgenommen werden.

Nach Meinung der Kommissionsminderheit würde die Einführung dieser Zwangsmassnahme namentlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Entsprechende Rechtsgutachten lägen bereits vor. Vor diesem Hintergrund habe sich der Nationalrat bereits bei der Behandlung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (19.032 Vorlage PMT) gegen eine solche Verschärfung des Gesetzes ausgesprochen. Somit sprächen nicht nur inhaltliche, sondern auch prozedurale Gründe dagegen, der Pa. Iv. Folge zu geben.

Die SiK-N sprach sich bereits vor einem Jahr dafür aus, der Pa. Iv. Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates gab Ende März 2022 ihr indes keine Folge. Entsprechend muss in einem nächsten Schritt der Nationalrat über diese Pa. Iv. befinden, was voraussichtlich in der Wintersession der Fall sein wird.

Cybersicherheit

Nach erneuter Prüfung beschloss die SiK-N einstimmig, ihrem Rat zu beantragen, der parlamentarische Initiative Moret Isabelle (21.495) keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt vom Bund namentlich, eine eigenstän­dige digitale Infrastruktur zu schaffen. Die Kommission befürwortet zwar die Stärkung der Cybersicherheit und der Schweizer Souveränität, ist aber der Ansicht, dass die parlamentarische Initiative nicht der geeignete Weg für die Behandlung dieses komplexen Themas ist. Diesen Entscheid fällt die Kommission im Lichte der Arbeiten der SiK des Ständerates, die zu einem analogen Schluss kam und vorgängig Vertretungen der Technischen Hochschulen (ETHZ und EPFL), der Kantone Zürich und Waadt sowie von in diesem Sektor tätigen Unternehmen angehört hatte. Die SiK-N wird sich an einer ihrer nächsten Sitzung erneut mit diesem Dossier befassen und wird dann entscheiden, ob sie einen Vorstoss einreicht.

Neue Zollgesetzgebung (22.058)

Mit der Totalrevision des Zollgesetzes und der Schaffung eines neuen Rahmengesetzes sollen der Vollzug der Aufgaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) harmonisiert und mit einer umfassenden Digitalisierung die Effizienz der Grenzprozesse gesteigert werden. Dabei stellen sich auch komplexe Fragen zur Sicherheit und zur Kompetenzabgrenzung mit den Kantonen. Um diese Fragen in der nötigen Tiefe behandeln zu können, hat die SiK-N einstimmig eine Subkommission eingesetzt. Die Resultate dieser Abklärungen werden der SiK-N am 23./24. Januar 2023 unterbreitet. Gestützt darauf wird die Kommission in einem Mitbericht ihre Anträge zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), die in diesem Dossier die Federführung hat, formulieren.

Voranschlag 2023 (VA 23, 22.041)

Im Zusammenhang mit dem VA 23 hat die SiK-N zu Handen der Finanzkommission (FK-N) einen Mitbericht zum Armeebudget verabschiedet. Die SiK-N stellt fest, dass für 2023 eine Erhöhung des Budgets der Armee um 300 Millionen Franken vorgesehen ist, was den Forderungen des Parlaments aus den Motionen 22.3367/22.3374 entspricht. Diese Erhöhung ist der erste Schritt zur Erreichung des in den Motionen festgelegten Ziels, bis 2030 mindestens 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Armee aufzuwenden. Entsprechend beantragt die SiK-N der FK-N, das Armeebudget für 2023, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zu genehmigen. In der Diskussion wurde u.a. bedauert, dass die SiK-N den Zusatzbericht zum sicherheitspolitischen Bericht nicht vor der Behandlung des vorliegenden Budgets prüfen konnte.

Weitere Themen

Die Kommission liess sich namentlich über die Lage des Krieges in der Ukraine und die Zerstörung von systemrelevanten Infrastrukturen informieren sowie vertieft über die aktuelle Situation zur Wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz.

Die Kommission hat am 10. und 11. Oktober 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mauro Tuena (SVP, ZH) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, und von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.