Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) nimmt Kenntnis von der vom Bundesrat geplanten Revision der Kriegsmaterialverordnung. Mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen verzichtet sie darauf, dem Bundesrat Empfehlungen abzugeben. Zuvor lehnte sie mit 9 zu 4 Stimmen einen Antrag ab, der dem Bundesrat empfehlen wollte, von der Revision abzusehen.

​Die Kommission liess sich zur vom Bundesrat angestrebten Revision der Kriegsmaterialverordnung konsultieren. Diese beinhaltet im Wesentlichen drei Elemente: erstens soll die Aufrechterhaltung der Industriebasis als eigenständiges Kriterium im Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden. Zweitens soll es in Zukunft möglich sein, Kriegsmaterialausfuhren ausnahmsweise in Länder zu bewilligen, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, sofern kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird. Drittens soll die Gültigkeitsdauer der ausgesprochenen Bewilligungen verlängert werden.

Vor ihrem Entscheid hörte die Kommission ausführlich den Vorsteher des WBF sowie die für die Exportgesuche zuständigen Stellen des seco und EDA an. Sie nahm dabei zur Kenntnis, dass es sich nach Ansicht des Bundesrats und der zuständigen Stellen um einen ausgewogenen Kompromiss handelt, der den Aspekten der Sicherheitspolitik, Wirtschaftspolitik und der Aussenpolitik Rechnung trägt. Eingehend diskutierte sie zudem Fragen der schweizerischen Exportpraxis im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sowie des genauen Ablaufs der Prüfung der Gesuche im Einzelfall.

Nach Kenntnisnahme dieser Informationen und vor dem Hintergrund, dass die Kompetenz der Verordnungsänderung beim Bundesrat liegt, entschied sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, darauf zu verzichten, dem Bundesrat Empfehlungen abzugeben. Zuvor wurden Anträge abgelehnt, die dem Bundesrat empfehlen wollten, von der Revision abzusehen (mit 9 zu 4 Stimmen) bzw. diese positiv zu würdigen (mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen).

Mindeststandards für Sicherheitsfirmen

Mit 9 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion 17.4101 «Mindeststandards für Sicherheitsfirmen national regeln» abzulehnen. Mit der Motion wird gefordert, dass die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen national geregelt wird. Nach Kenntnisnahme eines Zusatzberichtes des Bundesamtes für Justiz kommt die Kommission zum Schluss, dass sie nicht in den Kompetenzbereich der Kantone eingreifen möchte. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit – darin eingeschlossen die Dienstleistungen von privaten Sicherheitsdienstleistungen – lägen in der Zuständigkeit der Kantone. Das erfolgreiche Beispiel des Konkordats der Westschweizer Kantone über die Sicherheitsunternehmen zeige überdies, dass eine Harmonisierung auch ohne eine Regelung auf Bundesebene möglich sei. Andere Kommissionsmitglieder brachten hingegen vor, dass es einer nationalen harmonisierten Regelung bedürfe, zumal in diesem Bereich Wildwuchs mit entsprechenden Risiken herrsche.

Der Ständerat behandelt die Motion in der Herbstsession. Er hatte diese im März 2018 zur Vorberatung und Durchführung an Anhörungen an die Kommission zugewiesen (siehe Medienmitteilung der SiK-S vom 15. August 2018).

Die Entscheide über die Motionen 18.3179, 18.3180 und 17.3604 verschob die Kommission auf das vierte Quartal.

Die Kommission hat am 30. August 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, in Bern getagt.