Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt einstimmig, die fünf Bundesbeschlüsse der Armeebotschaft 2020 anzunehmen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die mittelfristige Finanzierung der Armee und die möglichen Auswirkungen der Coronakrise.

​Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt, das Rüstungsprogramm, die Rahmenkredite für die Beschaffung von Armeematerial, das Immobilienprogramm des VBS und die Ausserdienststellung des Rapier-Fliegerabwehrsystems zu genehmigen. Die entsprechenden Bundesbeschlüsse waren unumstritten. Für die Kommission ist es wichtig, dass die Führungsfähigkeiten verbessert werden, namentlich durch Investitionen in die krisenresistente Telekommunikation. Die SiK-S begrüsst auch, dass die Modernisierung des Heers, insbesondere in den Bereichen Katastrophenhilfe und Schützenpanzer, in Angriff genommen wird. Im Immobilienbereich befürwortet sie die beantragten Investitionen in die Standorte Chamblon, Frauenfeld und Dübendorf. Diese Investitionen dienen der Umsetzung des Stationierungskonzeptes und sollten mittel- bis langfristig zu einer Verkleinerung des Immobilienparks der Armee führen.

Gleichzeitig beantragt die SiK-S die Genehmigung des Zahlungsrahmens von 21,1 Milliarden Franken für den Zeitraum 2021–2024. Sie begrüsst, dass die Vorlage ein reales Wachstum des Armeebudgets von 1,4 Prozent pro Jahr vorsieht. Dadurch sollte es möglich sein, in den nächsten Jahren mehrere Systeme zu erneuern. Ausserdem hat die Kommission über die möglichen Auswirkungen der Coronakrise auf die Finanzplanung des Bundes im Allgemeinen und die Finanzplanung der Armee im Besonderen diskutiert. Sie ist zur Ansicht gelangt, dass es für seriöse Schlussfolgerungen noch zu früh ist. Sie wird sich in den kommenden Monaten eingehend mit diesem Thema befassen.

Kommission lehnt Verkauf der Ruag Ammotec ab

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die SiK-S die Motion Salzmann. Kein Verkauf der Ruag Ammotec. Versorgungssicherheit gewährleisten (19.4468) zur Annahme. Der Ständerat hat die Motion seiner Kommission in der Frühjahrssession zur Vorberatung zugewiesen. Der Vorstoss verlangt, dass der Bundesrat auf den geplanten Verkauf der Ruag Ammotec verzichtet, um die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Munition zu gewährleisten.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Schweiz als neutraler und unabhängiger Staat seine Verteidigungsfähigkeit und Versorgungssicherheit eigenständig garantieren können muss. Obschon bereits heute Munitionsbestandteile importiert werden, ist die Fähigkeit der Schweiz, Munition herzustellen, nach Ansicht der Kommission ein wichtiger Bestandteil der Verteidigungsfähigkeit. Gerade in Krisenzeiten sei es wichtig, dass die Produktion weiterhin in den eigenen Händen liegt. Mit dem Verkauf der Ruag Ammotec setzt der Bundesrat aus Sicht der SiK-S nicht nur die Versorgungssicherheit der Armee mit Munition auf das Spiel, sondern riskiert auch, wichtige Arbeitsplätze in der Schweiz zu verlieren.

Eine Minderheit lehnt die Motion ab. In ihre Augen ist die Planung der Armee darauf ausgerichtet, dass für akute Krisenzeiten stets genügend Munitionsvorräte vorhanden sein werden. Somit könne die Armee ihren Auftrag erfüllen, unabhängig davon, ob die Ruag Ammotec in Bundesbesitz sei oder nicht. Sie weist weiter darauf hin, dass die Firma im Privatbesitz flexibler und unabhängiger sei und damit auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben könne.

Vor ihrem Beschluss hat die Kommission am 16. Mai 2020 die Fabrik der Ruag Ammotec in Thun besichtigt und im Anschluss Vertretungen von Ruag International, RUAG Ammotec, einen Munitionsexperten, einen Vertreter einer weiteren Munitionsfabrik sowie eine Vertretung des EFD (Eigner) und des VBS angehört.

Weitere Themen

Verlängerung des Swisscoy-Mandats: Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Verlängerung des Swisscoy-Mandats bis 2023 und der Erhöhung des Truppenbestandes (19.082) zuzustimmen. Sie ist der Ansicht, dass die Präsenz der KFOR angesichts der politischen Situation und der Sicherheitslage in Kosovo weiterhin erforderlich ist, und betrachtet den Einsatz der Swisscoy nach wie vor als vollkommen gerechtfertigt. Die SiK-S hat sich mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung dagegen ausgesprochen, den Maximalbestand des Kontingents auf 165 – statt 195 – Armeeangehörige zu beschränken.

Vorläuferstoffgesetz: Mit 10 zu 2 Stimmen spricht sich die Kommission für die Vorlage zu einem Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (19.067) aus. Ein Antrag auf Nichteintreten hat sie mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Mit dem Gesetz soll der Zugang zu bestimmten chemischen Substanzen, die sich leicht für terroristische Zwecke missbrauchen lassen, für Privatpersonen erschwert werden. Um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu den Auswirkungen und der Wirksamkeit dieser Vorlage zu erhalten, hörte die Kommission am 16. Mai 2020 Vertretungen des Schweizerischen Drogistenverbandes, von pharmaSuisse sowie der KKJPD und der KKPKS an.

Die Kommission stellt fest, dass dieses Gesetz die Freiheitsrechte zwar etwas einschränkt, aber im Vergleich zum Zugewinn an Sicherheit eine gute Lösung sei. Oppositionslos hat die Kommission zudem einen Antrag angenommen, der vorsieht, dass bis zu einer bestimmten Mengenschwelle der Zugang vereinfacht über den Fachhandel geregelt werden kann. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf die Vorlage. Sie äussert Bedenken, ob der vorliegende Entwurf ein wirksames Instrument für den Kampf gegen terroristische Anschläge sei und befürchtet, dass unschuldige Privatpersonen und die Branche administrativ unverhältnismässig stark betroffen sein werden.

Sicherheitsunternehmen: Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, die Motion 19.3969 («Mo. Nationalrat [SiK-N]. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Die Schweiz braucht Sicherheit») abzulehnen. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf anerkennt sowie das EDA und das WBF beauftragt hat, die Auslegung durch die Verwaltung zu harmonisieren. Bis spätestens August 2020 sollte zudem die entsprechende Verordnung geändert sein und bis Ende des Jahres wird der Bundesrat entscheiden, wie das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen geändert werden muss, um die aktuelle Situation zu korrigieren.

Kontrolle der Dual-Use-Güter: Die SiK-S beantragt einstimmig, den Entwurf zur Änderung des Güterkontrollgesetzes (18.060) anzunehmen. Sie erachtet es als notwendig, den Inhalt der befristeten Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins ordentliche Recht zu überführen.

Schaffung eines Unterstützungskommandos: Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission die Annahme der Motion 19.3427 («Mo. Nationalrat [Fraktion V]. Verzicht auf die unnötige Bildung eines Unterstützungskommandos in der Armee»). Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass das Synergie- und Einsparpotenzial bei einer Zusammenführung der Führungsunterstützungsbasis (FUB) und der Logistikbasis der Armee (LBA) unter einem neuen Kommando gering sind. Zudem sind die Kulturen und Profile der beiden Bereiche sehr unterschiedlich. Eine Fusion wäre mit grossen Risiken und erheblichen Kosten verbunden und würde zur Schaffung des grössten Bundesamtes innerhalb der Bundesverwaltung führen.

All diese Geschäfte dürften vom Ständerat in der Sommersession 2020 behandelt werden.

Die Kommission hat am 26. Mai 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Thomas Minder und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, der Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, des Vorstehers des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, und des Vorstehers des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, in Bern getagt.