Angesichts der Beschlüsse, die das Parlament in der Frühjahrssession gefasst hat, ist die Kommission der Ansicht, dass man sich die Zeit nehmen sollte, Fachpersonen zu konsultieren und die offenen Punkte zu klären, damit künftige Beschlüsse auf einer soliden Grundlage getroffen werden können. Deshalb will die Kommission Anhörungen durchführen, um die völkerrechtlichen Aspekte der hängigen parlamentarischen Initiativen und Motionen zu prüfen, namentlich im Hinblick auf das «Uniting for Peace»-Verfahren und die Möglichkeit, dieses in der Schweizer Rechtsordnung rechtsverbindlich umzusetzen. Dieses Verfahren betrifft Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, mit denen die Verletzung des Gewaltverbots verurteilt wird in Fällen, in denen der Sicherheitsrat aufgrund der Anwendung des Vetorechts gelähmt ist. Auch soll geprüft werden, ob die hängigen Vorschläge mit dem Neutralitätsrecht und der Neutralitätspolitik vereinbar sind.
Die SiK-S hat zuvor mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Ordnungsantrag abgelehnt, wonach jegliche Diskussion über eine allfällige Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) ausgesetzt und auf die nächste Legislatur verschoben werden sollte.
Erste Diskussion über Armeefinanzen
Die Kommission hat zudem eine erste Diskussion über die Finanzen der Armee geführt. Verschiedene Kommissionsmitglieder zeigten sich besorgt über die Beschlüsse des Bundesrates vom 25. Januar 2023, die zur Folge haben, dass erst 2035 – und nicht wie vom Parlament gewünscht 2030 – 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für die Armee ausgegeben wird. Die Kommission wird im Juli im Rahmen der Beratung der Armeebotschaft 2023 eingehend prüfen, wie sich dieser Beschluss auf die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz auswirkt.
Kommission unterstützt die Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen
Die Kommission beantragt einstimmig, der Vorlage zur Änderung des Informationsgesetzes (ISG) zuzustimmen (22.073). Mit diesem Gesetz sollen einerseits die Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen definiert und andererseits die Aufgaben des 2019 geschaffenen Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) geregelt werden. Das NCSC soll insbesondere als zentrale Meldestelle für Cybervorfälle fungieren. Die Kommission stimmt dem Beschluss des Nationalrates vom 16. März in sämtlichen Punkten zu. Ein Antrag, die vom Nationalrat beschlossene Meldepflicht für nicht öffentlich bekannte Schwachstellen bei betriebskritischen Informatikmittel zu streichen und zur Version des Bundesrates zurückzukommen, wurde mit 5 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Meldung von Schwachstellen in kritischen Systemen eine wichtige präventive Massnahme darstellt, bei welcher der Nutzen den Aufwand klar übertrifft. Die Minderheit erachtet die Meldepflicht als nicht zielführend, da nicht genügend Klarheit über die Anzahl betroffener Unternehmen sowie die Art der zu meldenden Schwachstellen bestehe.
Weiter beantragt die Kommission einstimmig, der Petition Jugendsession 2022. Cyberattacken? Nicht mit uns! (23.2001) keine Folge zu geben. Mit dem ISG, dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken erachtet die SiK-S das Anliegen der Jugendsession als weitgehend erfüllt.
Im Weiteren hat sich die Kommission über die aktuelle Lage in der Ukraine orientieren lassen.
Die Kommission hat am 20. und 21. März 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Salzmann (SVP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, in Bern getagt.