Einstimmig hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die
Teilrevision des Tabakproduktegesetzes (23.049) zur Umsetzung der am 13. Februar 2022 angenommenen Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Bereits an ihrer letzten Sitzung Ende Juni war die Kommission auf die Vorlage eingetreten.
Inhaltlich beantragt die SGK-S, den Entwurf des Bundesrates so anzupassen, dass er nicht über die Forderungen der Initiative hinausgeht. So hat die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dass Werbung im Innenteil von Presseerzeugnissen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden, erlaubt bleiben soll (Art. 18 Abs. 1 Bst. a). Auch Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten soll möglich bleiben, sofern diese für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist (Art. 18 Abs. 1 Bst. e; 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Analog regeln möchte die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung auch das Sponsoring von Veranstaltungen (Art. 20 Abs. 2 Bst. b). Verschiedene Minderheiten beantragen jeweils beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Weiter möchte die SGK-S die Anforderungen an das System zur Alterskontrolle bei Onlineverkäufen und -werbung (Art. 23a Abs. 3) sowie die mobile Verkaufsförderung (Art. 19 Abs. 1 Bst. c) präziser definieren. Bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt hat sie indes einen Antrag, das Verbot mobiler Verkaufsförderung an öffentlich zugänglichen Orten komplett zu streichen. Eine Minderheit stellt dies im Ständerat erneut zur Debatte. Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt die SGK-S zudem, die Meldepflicht der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring zu streichen, da diese kein Anliegen der Initiative sei (Art. 27a). Die Vorlage wird in der Herbstsession im Ständerat beraten.
Psychologinnen und Psychologen in Weiterbildung: Der Ball liegt bei den Tarifpartnern
Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die
Mo. Nationalrat (SGK-NR). Gesetzliche Grundlagen für die Leistungen der Psychologinnen und Psychologen in Weiterbildung (23.3500) abzulehnen. Sie liess sich diesbezüglich einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erläutern, welches eine Beschwerde gegen provisorische Tarife des Kantons St. Gallen für die psychologische Psychotherapie abgewiesen hat, ohne inhaltlich auf die Frage der Abgeltung von Leistungen der Psychologinnen und Psychologen in Weiterbildung einzugehen. Wie der Bundesrat sieht die SGK-S die Tarifpartner in der Pflicht, sich baldmöglichst auf eine Lösung für die Vergütung der psychologischen Psychotherapie zu einigen. Eine Regelung auf Verordnungsebene, wie sie die Motion verlangt, würde viel Zeit in Anspruch nehmen und müsste ebenfalls durch die Tarifpartner konkretisiert werden.
AHV: Katalog an Hilfsmitteln im Rahmen der geltenden Regelung erweitern
Die Kommission beantragt mit 5 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die
Mo. Nationalrat (SGK-NR). Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch eine "smarte" Auswahl an Hilfsmitteln (22.4261) anzunehmen. Der Bericht der Verwaltung, den die Kommission für die Beratung der Motion ausarbeiten liess, zeigt zwar auf, dass unterschiedliche Kriterien und Finanzierungsmodalitäten für die Vergütung von Hilfsmitteln in der AHV, der IV und den EL gelten. Aus Sicht der Kommission gibt es aber im heutigen Recht noch Handlungsspielraum, um die Liste der von der AHV vergüteten Hilfsmittel zu erweitern und so das selbstbestimmte Wohnen zu Hause zu fördern.
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Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der vom Nationalrat vorgenommen Änderung von Ziffer 2 der
Mo. Ständerat (Ettlin Erich). Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten(22.3859) zuzustimmen.
Die Kommission beantragt einstimmig, die
Mo. Nationalrat (Dobler). Die Einführung von QR-Codes auf Arzneimitteln und Packungsbeilagen soll komplementär die Patientensicherheit erhöhen (22.4423) anzunehmen.
Die Kommission beantragt mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der
Kt. Iv. SO. Cannabis-Legalisierung (22.317) keine Folge zu geben. In der Schwesterkommission laufen bereits Arbeiten an einer neuen Regulierung von Cannabis, welche dieselbe Zielsetzung haben.
Die Kommission hat sich zur Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) in
Umsetzung der Mo. Nationalrat (SGK-NR). Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads (22.3377) konsultieren lassen. Sie begrüsst grundsätzlich die Einführung eines Pauschalabzuges und empfiehlt dem Bundesrat mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dessen Höhe auf 10 Prozent festzusetzen.
Die Kommission tagte am 15. August 2023 in Bern unter dem Vorsitz von Erich Ettlin (Die Mitte, OW).