Nach Durchführung der Vernehmlassung unterbreitet die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) dem Rat die Vorlage für eine Verfassungsänderung, wonach dem Bundesrat neun Mitglieder angehören sollen.

​Die von der SPK ausgearbeitete und mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedete Vorlage „13.443 n Pa.Iv. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern“ sieht eine Änderung von Artikel 175 der Bundesverfassung vor: Danach soll der Bundesrat inskünftig aus neun Mitgliedern bestehen. Zudem wurde der Artikel neu so formuliert, dass die verschiedenen Sprachversionen auch in der umgangssprachlichen Wahrnehmung besser übereinstimmen: Die deutsche Fassung soll den französischen und italienischen Versionen angepasst werden, welche den Anspruch der unterschiedlichen Landesgegenden und Sprachregionen auf eine Vertretung im Bundesrat deutlicher zum Ausdruck bringen.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich in der Vernehmlassung eine Mehrheit gegen die Vorlage aussprach: Nur fünf Kantone (LU, FR, TI, VD, JU) begrüssten die Vorlage. Von den Parteien äusserten sich die SP, die GPS und die BDP positiv, während sich SVP, CVP, FDP und die glp skeptisch äusserten. Insgesamt waren 30 von 44 Stellungnahmen negativ gegenüber dem Projekt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass mehr als die Hälfte der Stellungnahmen von Kantonsregierungen stammen, welche einer Vergrösserung von Exekutivorganen eher skeptisch gegenüberstehen, weil diese Vergrösserung den Einfluss des einzelnen Mitglieds verringert. Die Kommission ist hingegen der Ansicht, dass der sprach- und regionalpolitischen Zusammensetzung der Regierung auf Bundesebene eine hohe symbolische Bedeutung zukommt, welche von den Kantonsregierungen vielleicht unterschätzt wird. Sie ist der Überzeugung, dass sich die Reform so wird umsetzen lassen, dass sich der Koordinationsaufwand in Grenzen hält und nicht mit einer Bürokratisierung gerechnet werden muss. Die Vorlage soll in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden können. Der Bundesrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen die Vorlage aus. Sie teilt die von zahlreichen Vernehmlassern geäusserten Argumente, wonach die Wahl von Angehörigen unterschiedlicher Landesgegenden und Sprachregionen eine Frage des politischen Willens und der Qualität der zur Verfügung stehenden Kapazitäten sei. Sie könne nicht durch eine strukturelle Reform erreicht werden. Eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates würde nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer Schwächung der Regierung führen. Für eine grössere Regierung sei es schwieriger, als Gesamtes zu agieren; das Kollegialprinzip würde gefährdet.

 

Die Kommission tagte am 4./5. Februar 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.

 

 

Bern, 5. Februar 2016 Parlamentsdienste