Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates ist der Ansicht, dass sich die Wählerinnen und Wähler weiterhin alle vier Jahre zur Zusammensetzung des Nationalrates äussern können sollen. Sie sollen auch entscheiden, ob ein langjähriges Mitglied des Parlamentes wiedergewählt wird oder nicht. Die Kommission spricht sich deshalb gegen parlamentarische Initiativen aus, welche die Legislaturperiode verlängern und eine Amtszeitbeschränkung wollen.

​Der Urheber der beiden Initiativen, Nationalrat Hans Grunder (BD, BE), erhofft sich von einer Verlängerung der Legislaturperiode auf zum Beispiel sechs Jahre eine Stärkung des Milizsystems: Der zeitliche Aufwand für den Wahlkampf könnte reduziert werden. Die Beschränkung der Amtsdauer der Parlamentsmitglieder würde den Austausch zwischen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft begünstigen.(15.491 n Pa.Iv. Rettung des Milizsystems durch die Verlängerung der Amtsperioden / 15.492 n Pa.Iv. Rettung des Milizsystems durch eine Amtszeitbeschränkung).

Die Kommission lehnt die Initiative für die Verlängerung der Legislaturperiode mit 14 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung und die Initiative für die Beschränkung der Amtsdauer mit 16 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung ab. Die Kommission erachtet es demokratiepolitisch als nicht unbedenklich, die Legislaturperiode zur verlängern. Zum Wesen einer Demokratie gehört es, dass sich die Repräsentantinnen und Repräsentanten regelmässig zur Wahl stellen. Es geht nicht nur um das einzelne Parlamentsmitglied, sondern auch um die politische Ausrichtung des Parlamentes: Die Wählerinnen und Wähler wollen sich zur politischen Ausrichtung des Parlamentes äussern können. Sie sollen zudem entscheiden, ob sie ein langjähriges Parlamentsmitglied nochmals wählen wollen oder nicht. Somit braucht es auch keine Amtszeitbeschränkung. Die Kommission sieht in den beiden Initiativen auch keinen Nutzen für das Milizsystem. In dieser Beziehung äussert auch ein Teil der Minderheit Zweifel, allerdings erhofft die Minderheit sich von einer längeren Legislaturperiode mehr Kontinuität und Sachlichkeit in der Politik.

Keine Umgehung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung durch exorbitante Gebühren

Die Kommission stört sich daran, dass einzelne Verwaltungseinheiten abschreckend hohe Gebühren verlangen, wenn Personen aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in Dokumente verlangen. Sie spricht sich deshalb mit 17 zu 4 Stimmen für eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Edith Graf-Litscher (S, TG) aus (16.432 n Pa.Iv. Graf-Litscher. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung). Danach soll das Öffentlichkeitsgesetz so geändert werden, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel keine Gebühr erhoben wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Aufwand der Verwaltung in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht, sollen Gebühren verlangt werden können. Mit der Gesetzesänderung soll verhindert werden, dass Gesuchsteller wegen der unverhältnismässig hohen Gebühren abgeschreckt werden, von ihrem Informationsrecht Gebrauch zu machen. Nötig ist insbesondere auch eine Präzisierung der unklaren Ansprüche und Verfahren: Die dadurch verursachten Verwaltungs- und Gerichtskosten dürften heute höher sein als die Erträge aus den Gebühren.

Systemplattform zur Erfassung der biometrischen Daten soll erneuert werden

Mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte die Kommission einem Kreditbegehren des Bundesrates von insgesamt 46,6 Millionen Franken zu (16.063 n Systemplattform Biometriedatenerfassung. Erneuerung). Damit soll die Systemplattform zur Erfassung der biometrischen Daten, welche 2010 in Betrieb genommen wurde, nach einer Laufzeit von zehn Jahren erneuert werden. Die Kommission stimmte mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen einem Ergänzungsantrag zu, wonach im Rahmen der Möglichkeiten Offerten von Schweizer Unternehmen eingeholt werden sollen.

Doch kein Verbot von Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen

Nachdem beide Staatspolitische Kommissionen einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben hatten (14.471 n Pa.Iv. Lustenberger. Keine Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen), lag es an der Nationalratskommission, die entsprechende Verfassungsänderung auszuarbeiten. Die Kommission hat nun jedoch beschlossen, auf den knappen Vorprüfungsentscheid vom 26. März 2015 (9 zu 5 Stimmen bei 10 Enthaltungen) zurückzukommen. Mit 15 zu 8 Stimmen fand das Anliegen keine Mehrheit mehr und die Kommission beantragt dem Rat die Abschreibung der Initiative. Die Aufnahme eines Rückwirkungsverbots für Volksinitiativen in der Verfassung könnte allenfalls im Rahmen einer umfassenden Reform der Gültigkeitsvoraussetzungen für Volksinitiativen Sinn machen. Da die Ständeratskommission in ihrem Reformpaket vom 20. August 2015 nur kleinere Anpassungen auf Gesetzesebene vorschlägt, soll auf die Änderung der Verfassung nur mit diesem einen Punkt verzichtet werden.

Gleicher Familiennachzug für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene

Die Kommission folgte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission vom 25. August 2016 und stimmte mit 15 zu 6 Stimmen und 2 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative von Ständerat Philipp Müller (AG) zu (16.403 s Gleicher Familiennachzug für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene). Danach sollen für Personen mit dem Status „Schutzbedürftige" und für solche mit dem Status „vorläufig Aufgenommene" die gleichen Bedingungen für den Familiennachzug gelten (vgl. Medienmitteilung der SPK-SR vom 25. August 2016). Die Ständeratskommission kann nun die entsprechenden gesetzlichen Änderungen ausarbeiten.

Politische Organisationen sollen keine Unterstützung für Jugendarbeit mehr erhalten

Die Kommission erachtet es als stossend, wenn der Bund Organisationen, welche sich auf gesamtschweizerischer Ebene der ausserschulischen Arbeit widmen, finanziell unterstützt, wenn diese Organisationen politische Zielsetzungen verfolgen. Somit würden z.T. sogar Kandidaturen für politische Ämter unterstützt. Sie spricht sich somit mit 14 zu 11 Stimmen für eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Gregor Rutz (V, ZH) aus (15.483 Pa.Iv. Keine staatlichen Subventionen für Parteien und politische Organisationen). Die Minderheit ist hingegen der Ansicht, es wäre in der Praxis kaum möglich, zwischen politischen und unpolitischen Organisationen zu unterscheiden.

Die Kommission tagte am 20./21. Oktober 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.