Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat beschlossen, die Revision des Datenschutzrechts (17.059) in zwei Etappen anzugehen und hat die Vorlage aufgeteilt. In einer ersten Etappe hat sie nun die notwendigen Anpassungen an die Anforderungen des EU-Rechts (Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts) vorgenommen.

​Bei der Richtlinie 2016/680 handelt es sich für die Schweiz um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Umsetzung der Richtlinie beschränkt sich auf die Schengener Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich und blieb in der Kommission weitgehend unbestritten. Sie hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Die Kommission möchte nun umgehend die zweite Etappe der Revision in Angriff nehmen, welche die Totalrevision des Datenschutzgesetzes umfasst und auf alle Datenbearbeitungen durch private Datenbearbeiter und Bundesorgane Anwendung findet. Sie wird dazu an einer ihrer nächsten Sitzungen zusätzliche Anhörungen durchführen. Der Nationalrat wird sich in der Sommersession mit den vorgenommenen Anpassungen an die Richtlinie 2016/680 befassen und gleichzeitig darüber entscheiden, ob er der Teilung der Revision des Datenschutzrechts zustimmt. Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Nationalrat, die gesamte Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Revision des Datenschutzrechts integral zu beraten (abgelehnt mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Die Kommission tagte am 12./13. April 2018 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (RL/SO) in Bern.