Gleich wie die SPK des Ständerates sieht auch die SPK des Nationalrates Handlungsbedarf bezüglich der Transparenz der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen mehr Transparenz, dies beweisen neben der zustande gekommenen Volksinitiative auf Bundesebene (18.070) auch erfolgreiche Volksinitiativen in den Kantonen Schwyz und Freiburg. Die Kommission hat deshalb mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung der Kommissionsinitiative der Ständeratskommission zugestimmt (19.400 s Pa.Iv. SPK-SR. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung).
Hingegen sprach sich die Kommission dagegen aus, das Anliegen der parlamentarische Initiative von Jean-René Fournier (VS) in den Gesetzesentwurf mitaufzunehmen, wonach die Annahme von Spenden aus dem Ausland verboten werden sollen (18.423 s Pa.Iv. Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!). Die Kommission lehnte diese Initiative mit 14 zu 10 Stimmen ab. Die Kommission spricht sich zwar für Transparenz aus, sie will jedoch nicht reglementieren, woher das Geld kommt.
Somit kann nun die Ständeratskommission beginnen, den Vorentwurf eines Erlasses und des dazugehörigen Berichts zur Umsetzung der Kommissionsinitiative auszuarbeiten. Sie wird den Erlassentwurf an ihrer Sitzung vom 29. April 2019 beraten.
Eine Minderheit sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt die Kommissionsinitiative ab. Das Parlament sollte nicht aus Angst vor einer Volksinitiative gesetzliche Regelungen ausarbeiten, die es eigentlich gar nicht will. Sie will die Transparenz-Initiative ohne indirekten Gegenentwurf dem Volk zur Abstimmung unterbreiten.
Punktuelle Klärung beim Vollzug von Landesverweisungen
Die Kommission geht mit dem Ständerat und dem Bundesrat einig, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur strafrechtlichen Landesverweisung in einem Punkt überprüft werden sollen. Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, einer vom Ständerat in der Herbstsession 2018 angenommene Motion zuzustimmen, welche die Bestimmungen im Strafgesetzbuch so konkretisieren will, dass die Justizbehörden künftig nicht mehr aus Gründen der Verfahrensökonomie auf Landesverweisungen verzichten können (18.3408 s Mo. Ständerat [Müller Philipp]. Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen). Die Kommissionsminderheit erachtet es als falsch, jetzt schon Gesetzesanpassungen zu verlangen, bevor zuverlässige Daten über die Wirksamkeit der erst seit gut zwei Jahren geltenden Bestimmungen vorliegen.
Weiterreichende Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Landesverweisung lehnt die Kommission hingegen ab. Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Gregor Rutz (V, ZH) keine Folge zu geben, welche die sogenannte Härtefallklausel im Strafgesetzbuch aufheben will (18.425 n Pa.Iv. Für eine konsequente Durchsetzung des Strafrechts. Streichung der Täterschutzklausel bei Landesverweisungen). Die Kommission weist darauf hin, dass Volk und Stände durch die Ablehnung der Durchsetzungsinitiative die vom Parlament vorgenommene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative mit einer Härtefallklausel gutgeheissen hat.
Schliesslich lehnt die Kommission mit 15 gegen 9 Stimmen eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ab, die fordert, dass die Bestimmungen zur obligatorischen Landesverweisung dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) vorgehen (17.500 n Pa.Iv. Kriminelle Ausländer ausschaffen! Die Ausschaffungs-Initiative ist auch gegenüber EU-Bürgern durchzusetzen). Die Kommission sieht keinen Handlungsbedarf. Erste Bundesgerichtsurteile weisen darauf hin, dass das Freizügigkeitsabkommen keinen absoluten Hinderungsgrund für eine Landesverweisung darstellt.
Minderheiten der Kommission beantragen, beiden parlamentarischen Initiativen Folge zu geben, weil nur durch diese Anpassungen gewährleistet sei, dass die Ausschaffungsinitiative gemäss dem Willen der Mehrheit von Volk und Ständen umgesetzt werde kann.
Bundesrat soll weiterhin über Flüchtlingskontingente entscheiden können
Die Kommission hat Kenntnis genommen von einem ihr präsentierten Konzept des EJPD zur Planung und Steuerung der Aufnahme von anerkannten Flüchtlingsgruppen (Resettlement). Das Asylgesetz sieht vor, dass der Bundesrat im Rahmen von Resettlement-Programmen über die Aufnahme von grösseren Flüchtlingsgruppen entscheiden kann. Dies soll nach Ansicht der Kommission auch weiterhin möglich sein. Die Kommission hat zwei parlamentarischen Initiativen mit jeweils 13 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben, die diese Kompetenz der Bundesversammlung übertragen wollten (17.509 n Pa.Iv. Fraktion V. Keine direkte Asylgewährung durch den Bundesrat und 17.527 n Pa.Iv. Steinemann. Parlamentskompetenz für die Übernahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen von anderen Staaten). Der Entscheid über die Gewährung von Asyl soll nicht politisch gefällt werden, sondern gemäss vorher vom Parlament festgelegter Kriterien.
Eine Minderheit erhofft sich mehr Transparenz insbesondere auch bezüglich der Kosten dieser Programme, wenn das Parlament für den Entscheid über diese Programme zuständig wäre.
Auch der Bund soll das Institut für Föderalismus finanziell unterstützen
Die Kommission ist der Ansicht, dass sich der Bund an der Grundfinanzierung des Instituts für Föderalismus in Freiburg beteiligen soll. Sie hat mit 13 zu 10 Stimmen eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht (19.3008 n Mo. SPK-NR. Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung). Damit soll sichergestellt werden, dass das Institut auch weiterhin kurz- und langfristig wissenschaftlich fundierte Dienstleistungen von nationaler und internationaler Bedeutung anbieten kann. Hingegen ist die Kommission der Ansicht, dass es nicht in der Verantwortung des Bundes liegt, für die «Gewährleistung von qualitativ hochstehenden Dienstleistungen» zu sorgen, wie dies eine vom Ständerat in der vergangenen Herbstsession angenommene Motion verlangt (18.3238 s Mo. Ständerat [Vonlanthen] Kompetenzzentrum für Föderalismus. Langfristiges Sicherstellen qualitativ hochstehender Dienstleistungen für andere Staaten und im Inland). Die Kommission lehnt diese Motion deshalb mit 17 zu 6 Stimmen ab.
Eine Minderheit ist der Ansicht, dass es Sache der Kantone ist, dieses Institut zu unterstützen.
Weitere von der Kommission behandelte parlamentarischen Initiativen
Der parlamentarischen Initiative «Klare Integrationsbestimmungen bei erleichterten Einbürgerungen (17.503 n Hess Erich)» hat die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben. Die geltenden Bestimmungen zur erleichterten Einbürgerung werden von der Kommission als ausreichend erachtet.
Keine Folge gegeben hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative, die den Familiennachzug von vorläufig Aufgenommene befristet stoppen will (17.513 n Pa.Iv. Fraktion V. Den Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen befristet stoppen.) Sie traf diesen Entscheid mit 15 zu 9 Stimmen. Die Kommission will die erst erlassenen Regelungen nicht schon wieder ändern und zuerst Erfahrungen damit sammeln.
Mit 14 zu 9 Stimmen ebenfalls abgelehnt hat die Kommission eine parlamentarische Initiative, die das Verwaltungsverfahrensgesetz dahingehend ändern will, dass bei Störung des Geschäftsganges bei Gerichtsprozessen, die Ordnungsbussen erhöht werden (17.519 n Pa.Iv. Frehner. Massnahmen gegen trölerisches Prozessieren im Asylverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht). Eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes würde nicht nur die Asylverfahren betreffen. Für eine Änderung der generellen Verfahren sieht die Kommission jedoch keinen Anlass.
Das Anliegen der SVP-Fraktion, die Hürde für die Einweisung von Asylbewerbern in besondere Zentren des Bundes zu senken, wurde von der Kommission mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt (17.512 n Fraktion V. Aufwand für renitente Asylbewerber in Grenzen halten). Bereits jetzt Änderungen am neuen Asylgesetz vorzunehmen, bevor man überhaupt weiss, wie es sich in der Praxis bewähren wird, erachtet die Kommission als nicht sinnvoll.
Die Kommission tagte am 21./22. Februar 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) in Bern.