Die Kommission erinnert in ihrem Erklärungsentwurf (22.023), welcher mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen wurde, daran, dass die Achtung des Völkerrechts die Grundlage für die kollektive Sicherheit und das friedliche Miteinander der Staaten ist. Sie ruft die Konfliktparteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf, sichert dem ukrainischen Volk ihre Solidarität zu und fordert humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine. Zudem ersucht sie den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz den Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland anschliesst. Als wichtiger Finanzplatz für russische Unternehmen muss die Schweiz Verantwortung übernehmen.
Die Kommissionsminderheit spricht sich für strikte Neutralität aus und beantragt, auf eine Erklärung des Nationalrates zu verzichten.
Festhalten am Status quo in Sachen Ausländerstimmrecht
Die Kommission beantragt mit 17 zu 8 Stimmen die Ablehnung von zwei parlamentarischen Initiativen, welche die Einführung des Ausländerstimmrechts fordern. Die von der Grünen Fraktion eingereichte Initiative 21.405 verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene erhalten. Die von Nationalrat Mustafa Atici (S, BS) eingereichte Initiative 21.414 fordert, dass allen ausländischen Personen, die seit fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, die vollen politischen Rechte auf kommunaler Ebene zugestanden werden. In beiden Fällen ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie verweist darauf, dass ausländische Personen, die in der Schweiz leben und sich am demokratischen Leben beteiligen möchten, die Einbürgerung beantragen können. Ausserdem hält sie fest, dass nur eine Minderheit der Kantone ausländischen Personen das Stimmrecht auf kantonaler oder kommunaler Ebene einräumt, und sich kein Trend zur Ausdehnung dieses Rechts erkennen lässt. Die Unterschiede der kantonalen Regelungen zeigen ihrer Ansicht nach, dass es sinnvoll ist, diesen Entscheid den Kantonen zu überlassen.
Vorstösse sollen von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht werden können
In der Bundesversammlung kann ein Vorstoss von einer parlamentarischen Kommission, von einer Fraktion oder von einem Ratsmitglied eingereicht werden. Die Kommission möchte nun das Parlamentsgesetz dahingehend ändern, dass ein Vorstoss von mehreren Urheberinnen und Urhebern eingereicht werden kann. Sie hat einstimmig eine entsprechende Kommissionsinitiative beschlossen (22.406). Die Kommission erachtet es als verfahrensökonomisch sinnvoller, wenn ein Vorstoss von mehreren Ratsmitgliedern, insbesondere auch überparteilich eingereicht werden kann, als wenn mehrere Ratsmitglieder gleichlautende Vorstösse einreichen.
Parlamentsmitglieder im Vaterschaftsurlaub
Wenn Mitglieder der Bundesversammlung im Mutterschaftsurlaub sind, dann erhalten sie Anspruch auf entgangene Taggelder und sie werden auf der Liste der Abstimmungen im Rat als entschuldigt geführt. Im Nachgang zur Einführung eines Vaterschaftsurlaubes sollen diese Regelungen nun auch für Väter gelten. Damit die entsprechenden Regelungen zügig verabschiedet werden können, wird die Kommission entsprechende Anträge zur Vorlage betreffend die Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen (20.437/20.438) stellen, welche der Nationalrat in der Frühjahrssession behandeln wird.
Keine Gesetzesinitiative auf Bundesebene
Die Kommission erachtet es nicht als notwendig, das direktdemokratische Instrumentarium auf Bundesebene zu ergänzen. Sie spricht sich mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Einführung der Gesetzesinitiative aus, wie dies Nationalrätin Gabriela Suter (S, AG) mit ihrer parlamentarischen Initiative verlangt (21.423). Die Initiative lässt verschieden Fragen zur Ausgestaltung des neuen Instruments offen. Nach Ansicht der Kommission wäre es kaum möglich, die Gesetzesinitiative so auszugestalten, dass sie in der Praxis einfach anzuwenden ist. Bei der Überprüfung der Verfassungsmässigkeit müsste z.B. auch geklärt werden, ob überhaupt eine Bundeskompetenz vorliegt. Wahrscheinlich müsste dazu das Bundesgericht eingeschaltet werden, was zu einer Verrechtlichung der Volksrechte führt. Initiantinnen und Initianten könnten auch versucht sein, das Instrument der Gesetzesinitiative zu gebrauchen, um das Ständemehr zu vermeiden, auch wenn die Verfassungsmässigkeit ihres Anliegens nicht ganz klar ist. Nach Ansicht der Kommissionsminderheit würde das Instrument der Gesetzesinitiative eine differenziertere Mitbestimmung der Stimmberechtigten ermöglichen, indem sie nicht detaillierte Anliegen auf Verfassungsebene einbringen müssen.
Gottesanrufung bleibt in der Präambel der Verfassung
Die Kommission sieht in der Anrufung Gottes in der Präambel der Bundesverfassung primär ein Zeichen der Demut, indem niemand in Anspruch nehmen kann, allmächtig zu sein. Die Gottesanrufung stellt ein traditionelles Element unserer Bundesverfassung dar, das nicht im engen christlichen Sinn verstanden werden muss. Die Kommission lehnt deshalb die parlamentarische Initiative von Nationalrat Fabian Molina (S, ZH) mit 14 zu 6 Stimmen und 2 Enthaltungen ab, gemäss welcher diese Gottesanrufung aus der Verfassung gestrichen werden soll. Nach Ansicht der Minderheit kann das Bekenntnis zu Demut und Bescheidenheit auch in anderer Form ausgedrückt werden als in einer Gottesanrufung.
Keine Änderungen am Ständemehr
Damit eine Verfassungsänderung vorgenommen werden kann, müssen ihr nach wie vor die Mehrheit der Abstimmenden und die Mehrheit der Stände zustimmen. Die Kommission lehnt es mit 14 zu 10 Stimmen ab, das Ständemehr im Sinne einer parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion (20.484) abzuschwächen. Danach hätte es ein qualifiziertes Ständemehr von 15,5 Ständen gebraucht, um ein Volksmehr zu Fall zu bringen. Nach Ansicht der Kommission besteht ein wesentliches Prinzip des schweizerischen Föderalismus und des politischen Systems der Schweiz insgesamt in der Gleichwertigkeit der Kantone unabhängig von ihrer Grösse. An diesem austarierten System des Minderheitenschutzes soll nichts geändert werden. Aufgrund der ungleichen Bevölkerungsentwicklung in den verschiedenen Kantonen ist hingegen nach Ansicht der Minderheit eine Stärkung des Demokratieprinzips gegenüber dem Föderalismusprinzip notwendig.
Keine Änderungen bei den Kontingenten für Personen aus Drittstaaten
Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, der Initiative 21.433 von Nationalrat Yves Nidegger (V, GE) keine Folge zu geben. Die Initiative will im Gesetz verankern, dass die Härtefallbewilligungen eines Kantons auf dessen jährliches Höchstkontingent an Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten angerechnet werden. Die Kommissionsmehrheit erachtet diese Initiative für kontraproduktiv, da die darin vorgeschlagene Regelung den Unternehmen die Suche nach qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten erschweren könnte, ohne sich merklich auf die Zahl der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer auszuwirken.
Ein Minderheitsantrag auf Folgegeben wurde eingereicht.
Keine Neudefinition des Flüchtlingsbegriffs
Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, der Initiative 21.420 von Nationalrat Jean-Luc Addor (V, VS) keine Folge zu geben. Dieser fordert, den Flüchtlingsbegriff gesetzlich neu zu definieren und Personen, die einen sicheren Staat durchquert haben, in dem sie ein Asylgesuch einreichen konnten oder hätten einreichen können, nicht mehr als Flüchtlinge zu betrachten. Die Kommissionsmehrheit erachtet es für wichtig, dass die Schweiz das Völkerrecht wie auch die Regeln des Schengen-Dublin-Systems einhält und nicht ihre humanitäre Tradition aufgibt.
Ein Minderheitsantrag auf Folgegeben wurde eingereicht.
Die Kommission tagte am 24./25. Februar 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern.