Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sollen beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaates gegenüber EU- und EFTA-Bürgerinnen und -bürgern nicht länger diskriminiert werden. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates schickt ihren Entwurf für eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes in die Vernehmlassung.

Die von Nationalrat Angelo Barrile (S, ZH) am 21. Juni 2019 eingereichte parlamentarische Initiative (19.464 n Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug) verlangt, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten gegenüber EU/EFTA-Staatsangehörigen, für welche die Regelungen des Personenfreizügigkeitsabkommens oder des EFTA-Übereinkommens gelten, nicht länger diskriminiert werden. Durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) soll ihre rechtliche Gleichstellung festgeschrieben werden.

Ausländische Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern in auf- oder absteigender Linie sollen für ihren Nachzug in die Schweiz nicht weiter über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates verfügen müssen. Nach dem geltenden Recht sind bisher nur die Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren von dieser Voraussetzung ausgenommen. Der Gesetzesentwurf der SPK umfasst alle Kinder von Schweizerinnen und Schweizern und von deren Ehegatten bis zum Alter von 21 Jahren oder darüber hinaus, wie auch die eigenen Verwandten und die Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie. Voraussetzung ist, dass ihnen Unterhalt gewährt wird. Im Einklang mit dem Freizügigkeitsabkommen muss zudem eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden sein.

Gegnerische Stimmen vertreten die Meinung, dass eine Erweiterung der Nachzugsmöglichkeiten für Familienmitglieder aus Drittstaaten das Risiko berge, dass die Zahl der Sozialhilfebeziehenden weiter ansteige. Durch die beabsichtigte Gesetzesänderung werde zudem die verfassungsrechtliche Grundlage zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a der Bundesverfassung) verletzt.

Die Kommission hat den Vorentwurf an ihrer Sitzung vom 1. September 2022 mit 17 zu 7 Stimmen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet, die bis am 9. Dezember 2022 dauern wird.

Die Vernehmlassungsunterlagen können unter folgenden Links abgerufen werden:

https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-19-464

https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl

Die Kommission tagte am 1./2. September 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, Ti) in Bern.