Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die Behandlung der Vorlage zur Beseitigung der Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern gegenüber EU- und EFTA-Staatsangehörigen beim Familiennachzug fortgesetzt, nachdem sie diese zuvor in Erwartung zusätzlicher Zahlen und eines Berichtes über die Verfassungsmässigkeit sistiert hatte. Sie hat beschlossen, ihrem Rat den entsprechenden Entwurf ohne Änderungen zu überweisen.

Der Gesetzesentwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) dient der Umsetzung der von Alt-Nationalrat Angelo Barrile (S, ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative 19.464 («Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug»), welche verlangt, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten rechtlich gleichbehandelt werden wie Personen, für welche die Regelungen des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU bzw. des EFTA-Übereinkommens gelten. Die vorgeschlagene Änderung würde es Schweizerinnen und Schweizern sowie deren Ehegatten zum Beispiel ermöglichen, ihre aus Drittstaaten stammenden Eltern in die Schweiz zu holen.

Der Änderungsentwurf war in der Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen worden. Nachdem die Kommission die Abklärungen vorgenommen hat, welche der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hatte, kommt sie zum Schluss, dass die Vorlage reif für die Beratung im Nationalrat ist. Sie hat mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, den Entwurf ohne Änderungen an ihren Rat zu überweisen.

Die Minderheit hält an ihrer Meinung fest, dass auf die Vorlage nicht eingetreten werden sollte, da die geplanten Änderungen zwangsläufig die Migration in die Schweiz erhöhen würden.

Kompromisslösung in Sicht beim Entwurf über den Schutz von ausländischen Opfer vor häuslicher Gewalt

Bei der Beratung des Geschäfts 21.504 (Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren), das auf eine parlamentarische Initiative der SPK-N zurückgeht, hatte der Ständerat in der Frühjahrssession zwei Differenzen zum Nationalrat geschaffen. Diese betreffen einerseits die Bedeutung, die der Betreuung eines Opfers durch eine auf häusliche Gewalt spezialisierten Fachstelle beigemessen wird (Art. 50 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 AIG), und andererseits die Frage, ob und in welchem Ausmass die Integrationskriterien in den ersten drei Jahren nach der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung berücksichtigt werden müssen (Art. 50 Abs. 2bis AIG).

Die SPK-N beantragt, sich dem Ständerat anzunähern. Sie hat mit 16 gegen 9 Stimmen eine Kompromisslösung für den Einsatz der auf häusliche Gewalt spezialisierten Fachstellen verabschiedet. Bei der Berücksichtigung der Integrationskriterien beantragt sie mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen.

Bezahlkarten statt Geld für Asylsuchende

Die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Postulat verabschiedet, welches den Bundesrat auffordert, in einem Bericht darzulegen, wie die Kantone bei der Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen unterstützt werden können (24.3478). Sie ist der Ansicht, dass durch diese Massnahme, die in anderen Ländern bereits ergriffen wurde und von einigen Kantonen derzeit geprüft wird, die Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asylsuchende verringert werden kann. In ihren Augen ist es nicht hinnehmbar, dass Asylsuchende das Geld, das sie als Sozialhilfe erhalten, ins Ausland schicken.

Die Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass die Sozialhilfe und deren Vergabeform in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Zudem weist sie darauf hin, dass die Sozialhilfe hauptsächlich in Sachleistungen erbracht wird und die Missbrauchsgefahr angesichts der Kleinbeträge, die bar ausbezahlt werden, eher gering ist.

Verschärfung bei der Ausweisung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer

Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission, der von Nationalrat Thomas Bläsi (G, GE) eingereichten parlamentarischen Initiative (23.441, Ausweisung von Kriminellen. Entsprechend dem Geist des Gesetzes und dem Volkswillen soll sich nur das Gericht auf einen Härtefall berufen können) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, den Staatsanwaltschaften zu untersagen, im Strafbefehlsverfahren die Härtefallklausel in Sachen Ausweisung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern anzuwenden. Die Kommission möchte den Entwurf des Bundesrates zur Umsetzung der Motion Müller Philipp 18.3408, der Motion der SPK-N 21.3009 und der parlamentarischen Initiative Brand 17.438 abwarten. Die Eröffnung der Vernehmlassung wurde für das Ende dieses Jahrs angekündigt. Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Hingegen gab die Kommission einer anderen von Nationalrat Jean-Luc Addor (SVP, VS) eingereichten parlamentarischen Initiative zum gleichen Thema Folge, die verlangt, dass in Strafverfahren wegen Gewaltverbrechen bei der Interessenabwägung hinsichtlich des Landesverweises die Verbindung der Täterin oder des Täters zu ihrem oder seinem Herkunftsland nicht berücksichtigt wird (23.443, Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand). Nach Ansicht der Kommission wird die Härtefallklausel von den Gerichten zu grosszügig angewendet, insbesondere bei schweren Verbrechen, bei denen das öffentliche Interesse an einer Ausweisung besonders gross ist. So ist die Ausnahme inzwischen zur Regel geworden. Diese Entwicklung muss in den Augen der Kommission umgekehrt werden.

Kommission erachtet Reglementierung von KI-gestützten Entscheiden als verfrüht

Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der von der Grünen Fraktionen eingereichten parlamentarischen Initiative 23.438 («Datenschutzgesetzgebung anpassen und um teilautomatisierte Entscheide aufgrund künstlicher Intelligenz ergänzen») keine Folge zu geben. Sie ist sich der Herausforderungen bewusst, welche die rasante Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) und das übermässige Vertrauen in automatisierte Prozesse (automation bias) für den Schutz der Individualrechte mit sich bringen. Sie erachtet es allerdings als verfrüht, das am 1. September 2023 in Kraft getretene neue Datenschutzgesetz (DSG) zu ändern, umso mehr, als der Bundesrat Ende des Jahres einen Bericht zu diesem Thema vorlegen wird und die Europäische Union derzeit eine neue rechtliche Regelung vorbereitet (AI Act). Ihrer Ansicht nach wird dieses Thema in den nächsten Jahren zweifelsohne erneut auf den Tisch kommen und werden die Voraussetzungen für einen Entscheid in voller Kenntnis der Sachlage dann besser sein.

Die Kommissionsminderheit ist der Auffassung, dass der individuelle Schutz vor KI-gestützten Entscheiden nicht ausreichend ist. Sie sieht deshalb Handlungsbedarf und beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Postulat zur digitalen Integrität

Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 22.479 Bendahan («Das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufnehmen») hatte die SPK-N im vergangenen Jahr Anhörungen durchgeführt und ihrem Rat letztlich beantragt, der Initiative keine Folge zu geben (Medienmitteilung der SPK-N vom 10.11.23). Sie erkannte in diesem Zusammenhang allerdings Lücken beim Individualschutz im digitalen Bereich und kam zum Schluss, dass die Zweckmässigkeit einer Änderung der einschlägigen Rechts geprüft werden sollte. Vor diesem Hintergrund hat sie nun mit 13 zu 10 Stimmen das Postulat 24.3479 («Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich») verabschiedet.

Die Kommission hat am 16. und 17. Mai 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern getagt.