Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat verschiedene Vorschläge für Gesetzesänderungen abgelehnt, mit welchen die Fälschung von Unterschriften beim Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden bekämpft werden soll. So spricht sie sich beispielweise gegen ein Verbot des gewerbsmässigen Sammelns aus.

Vor der Behandlung verschiedener parlamentarischer Initiativen hat sich die Kommission vom Bundeskanzler über bisher getroffene Massnahmen informieren lassen, mit welchen gegen Unterschriftenfälschungen vorgegangen werden soll, ohne dass es gesetzliche Anpassungen braucht. Dazu gehören die systematischen verstärkten Kontrollen, die konsequente Anzeige von Verdachtsfällen, die Entwicklung eines Meldemonitorings für Verdachtsfälle bei laufenden Unterschriftensammlungen, der Austausch mit der Wissenschaft sowie die Erarbeitung eines Verhaltenskodex.

Die Kommission spricht sich gegen weitergehende Massnahmen aus, die einer Gesetzesänderung bedürfen. Insbesondere erachtet sie ein Verbot des gewerbsmässigen Unterschriftensammelns als über das Ziel hinausschiessend. Sie gibt deshalb mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion keine Folge (24.445). Bei der Umsetzung müsste die kaum machbare Abgrenzung vorgenommen werden, welche Organisationen gewerbsmässig sammeln und welche nicht. Es würde viele Umgehungsmöglichkeiten geben. Eine Bewilligungspflicht für das gewerbsmässige Unterschriftensammeln, wie sie die Grüne Fraktion mit einer weiteren parlamentarischen Initiative (24.444) fordert, würde nach Ansicht der Kommission bei der Umsetzung ähnliche Probleme aufwerfen. Die Kommission lehnt mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auch diese Initiative ab.

Schliesslich erachtet die Kommission den mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Bruno Storni (24.450) gemachten Vorschlag als unpraktikabel. Danach müsste auf den Unterschriftenlisten der Name der Person angegeben werden, die für diese Liste verantwortlich ist. Damit würden zum Beispiel korrekt abgegebene Unterschriften ungültig, weil der Name der für die Liste verantwortlichen Person nicht korrekt angegeben wurde. Die Kommission spricht sich mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen diese Initiative aus.

Die parlamentarischen Initiativen wurden von verschiedenen Minderheiten der Kommission unterstützt. Die zahlreich aufgetretenen Fälschungen würden dem Vertrauen in die Demokratie schaden und es müssten dringend gesetzgeberische Massnahmen geprüft werden.

Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Mit seiner Vorlage für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (25.047) setzt der Bundesrat auch verschiedene von der Bundesversammlung angenommene Motionen um. So schlug der Bundesrat in Umsetzung einer von der Covid-Pandemie geprägten Motion vor, dass er die ausdrückliche Kompetenz erhalten soll, angesetzte Volksabstimmungen zu verschieben oder abzusetzen. Die Kommission stellte fest, dass die vorgeschlagene Formulierung zu Unsicherheiten führen kann und keinen Mehrwert bringt, da diese Kompetenz schon heute aus dem geltenden Recht abgeleitet werden kann. Die neue Bestimmung wurde deshalb mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

In Umsetzung einer weiteren Motion werden die Bestimmungen betreffend die Stimmabgabe so geändert, dass es blinden und sehbehinderten Personen erleichtert wird, unter der Wahrung des Stimmgeheimnisses selbständig abzustimmen. Die Kommission sprach sich einstimmig dafür aus, dass die Stimmabgabe für Blinde und Sehbehinderte nicht nur erleichtert, sondern auch tatsächlich ermöglicht werden soll und änderte die Bestimmung entsprechend.

Mit der Vorlage wird auch die gesetzliche Grundlage geschaffen für die versuchsweise elektronische Unterschriftensammlung (E-Collecting). Die Kommission begrüsst diese Versuche mehrheitlich und stimmt der unveränderten Bestimmung mit 15 zu 10 Stimmen zu.

Umgesetzt wurde auch das mit einer Motion geäusserte Anliegen, dass Mitglieder eines Initiativkomitees anstelle ihrer Adresse bloss ihren Wohnort und das Geburtsjahr angeben müssen. Im Weiteren soll auch aufgrund einer angenommenen Motion das Verfahren für die Stimmrechtsbeschwerde so abgeändert werden, dass zur Entlastung der Kantone Beschwerden mit mutmasslich kantonsübergreifenden Auswirkungen direkt an das Bundesgericht gerichtet werden können. Diese Änderungen waren in der Kommission unbestritten.

Schliesslich hat die Kommission eine Ergänzung von Artikel 10 beschlossen, mit welcher sie ihre parlamentarische Initiative 24.423 umsetzt: Danach sollen zur Abstimmung bereite Volksinitiativen grundsätzlich nach dem Datum ihrer Einreichung und Erlasse, gegen die das Referendum ergriffen wurde, nach dem Datum der Schlussabstimmung der Volksabstimmung unterbreitet werden. Damit sollen taktische, politisch motivierte Manöver des Bundesrates bei der Zuteilung der Vorlagen auf die Abstimmungstermine vermieden werden.

Die so geänderte Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 6 Stimmen angenommen.

Ja zur Harmonisierung der Schengen-Aussen- und Binnengrenzen

Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Aussen- und Binnengrenzen des Schengen-Raums sicherzustellen, hat die Europäische Union (EU) den Schengener Grenzkodex angepasst. Einige Bestimmungen dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands müssen ins Schweizer Recht überführt werden, damit sie anwendbar sind (25.032). Die Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) betreffen insbesondere die Bestimmungen zum Grenzübertritt, zur Grenzkontrolle und zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Ferner wird auch das neue EU-Verfahren zur Überstellung von Ausländerinnen und Ausländern ins AIG aufgenommen. So können Schengen-Staaten illegal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer leichter an den Schengen-Staat überstellen, aus dem diese eingereist sind. Zu guter Letzt soll der Bundesrat zum Schutz der öffentlichen Gesundheit an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz Einreisebeschränkungen und weitere Massnahmen anordnen können. Ansonsten bleibt das nationale Verfahren für die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen grundsätzlich gleich und die Schweiz ändert nichts an ihren Zollkontrollen.

Mit 16 zu 9 Stimmen ist die Kommission auf die Vorlage zu den aufgrund der Anpassung des Schengen-Grenzkodexes vorgeschlagenen Änderungen des AIG zum Grenzübertritt, zu Grenzkontrollen und zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen (Vorlage 1) eingetreten. Auch auf die beiden anderen Vorlagen (Regelung Zugriff EDA auf N-Etias und redaktionelle Anpassungen) ist die Kommission eingetreten.​

In der Detailberatung folgt die Kommission dem Ständerat und nimmt keine Änderungen vor. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage 1 mit 10 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die zwei anderen Vorlagen hat sie mit 15 zu 9 Stimmen angenommen.

Adressdienstgesetz: Kommission hält an ihrer grundsätzlichen Ablehnung fest

Nachdem der Nationalrat auf die Vorlage für ein Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (23.039) eingetreten ist und einen Antrag der SPK-N für Rückweisung an den Bundesrat abgelehnt hat, nahm die SPK-N nun die Detailberatung der Vorlage vor. Der Ständerat hat dieser Vorlage bereits zugestimmt. Die Kommission hat in der Detailberatung zwei Änderungsanträge angenommen: mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen über den Vorrang des kantonalen Rechts bei der Datenübertragung und mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen über die Gebührenbefreiung. In der Gesamtabstimmung hat sie den Entwurf mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die Kommission tagte am 14./15. August 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.