Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hält daran fest, dass es nicht sinnvoll ist, auf Bundesebene ein Verhüllungsverbot vorzusehen. Die heutige Zuständigkeit der Kantone in dieser Frage soll gewahrt bleiben.

Die SPK-SR hält an ihrem von einem Jahr gefällten Beschluss mit 7 zu 2 Stimmen fest und verweigert einer parlamentarischen Initiative, die für den öffentlichen Raum ein gesamtschweizerisches Verhüllungsverbot fordert, ihre Zustimmung (14.467, vgl. auch Medienmitteilung der SPK-SR vom 22. Januar 2016). Der Nationalrat hatte dieser Initiative von Nationalrat Wobmann am 27. September 2016 mit 88 zu 87 Stimmen bei 10 Enthaltungen äusserst knapp zugestimmt. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene aufgrund des doch eher selten anzutreffenden Phänomens der religiös motivierten Verhüllung nicht angezeigt ist. Heute sind die Kantone sowohl für die Sicherheit wie auch für die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionen zuständig. Die Kantone sollen in diesen Bereichen nach wie vor gemäss ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Regelungen erlassen können. So hat denn auch der Kanton Tessin entsprechende Regelungen erlassen, mit denen er jetzt erste Erfahrungen sammelt.

Inzwischen ist auch eine Volksinitiative eingereicht worden, so dass die Frage auf diesem Weg geklärt werden kann.

Neue Bürgerrechtsgesetzgebung bietet genügend Mittel für den Entzug des Bürgerrechtes von Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft

Eine vom Nationalrat angenommene Motion von Marco Romano verlangt eine Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes, welche es erlauben würde, Doppelbürgern das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen, wenn sie freiwillig für eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung oder eine fremde Armee gekämpft haben (14.3705). Mit Verweis auf die Verordnung zum neuen Bürgerrechtsgesetz, die auch schwere Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätigen Extremismus sowie organisierte Kriminalität als Voraussetzungen für einen Entzug des Bürgerrechts auflistet, beantragt die Kommission ihrem Rat mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Motion. Mit der neuen Bürgerrechtsgesetzgebung, die auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, wird den Forderungen des Motionärs Rechnung getragen.

Keine Verschärfung des Ausländergesetzes

Mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen, die eine Verschärfung der bundesgesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Erteilung, Verlängerung sowie des Widerrufs von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen verlangt, keine Folge zu geben (16.307). Sie hält fest, dass die Forderungen der Standesinitiative im Rahmen der am 16. Dezember 2016 vom Parlament verabschiedeten Revision der Ausländergesetzgebung (13.030 Ausländergesetz. Änderung. Integration) bereits weitgehend erfüllt worden sind. Die Kommissionsminderheit sieht jedoch nach wie vor gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine weitere Verschärfung der Anforderungen an die Integration von Ausländerinnen und Ausländern.

Öffentlichkeitsgesetz: Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel gebührenfrei

Auch die SPK des Ständerates stört sich daran, dass einzelne Verwaltungseinheiten abschreckend hohe Gebühren verlangen, wenn Personen aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in Dokumente verlangen. Sie stimmt deshalb dem Entscheid ihrer Schwesterkommission einstimmig zu, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Graf-Litscher Folge zu geben, wonach das Öffentlichkeitsgesetz so geändert werden soll, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel keine Gebühr erhoben wird (16.432, vgl. Medienmitteilung der SPK-N vom 21. Oktober 2016). Somit kann die entsprechende Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes ausgearbeitet werden.

Keine Erweiterung des Benutzerkreises des Medienzentrums des Bundes

Eine vom Nationalrat angenommene Motion (15.3350) verlangt, dass im Medienzentrum des Bundes neu auch Medienkonferenzen von Interessengruppen mit politischer Zielsetzung abgehalten werden können, sofern ein Mitglied der Eidgenössischen Räte als Referent teilnimmt. Die SPK des Ständerates folgt dem Antrag des Bundesrates und lehnt diese Motion mit 11 Stimmen zu 1 Stimme ab. Das Medienzentrum soll weiterhin der Kommunikation der nationalen Politik, d.h. dem Parlament, dem Bundesrat, den im Nationalrat vertretenen politischen Parteien und überparteilichen Komitees dienen. Für private Organisationen stehen in Bern genügend andere Räumlichkeiten für die Durchführung von Medienkonferenzen zur Verfügung.

Keine grösseren Änderungen bei der Behandlung von Volksinitiativen

Die SPK des Ständerates hat kurz vor Ende der vorangehenden Legislaturperiode beschlossen, eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten, mit welcher die Kriterien zur Prüfung der Einheit der Materie von Volksinitiativen präzisiert werden sollen (15.475). Damit sollte eine strengere Praxis herbeigeführt werden. Die Kommission verzichtet nun in neuer Zusammensetzung – und mit etwas mehr zeitlicher Distanz zu einigen in den letzten Jahren diskutierten Volksinitiativen – mit 9 zu 4 Stimmen auf dieses Vorhaben. Eine nähere Prüfung hat ergeben, dass die Kriterien der Einheit der Materie auch bei einer gesetzlichen Präzisierung unbestimmte Rechtsbegriffe bleiben, die im konkreten Anwendungsfall ausgelegt werden müssen. Eine nähere gesetzliche Definition der Einheit der Materie mit abstrakten Kriterien bringt für die Praxis keinen Nutzen.

Mit 8 zu 5 Stimmen kommt die Kommission auch auf ihren Entscheid zurück, mit einer Gesetzesänderung auf die sogenannte «Durchsetzungsinitiative» zu reagieren (15.476). Die Absicht war, die Behandlungsfrist für eine solche Volksinitiative erst ab dem Zeitpunkt laufen zu lassen, in welchem die der Bundesversammlung durch eine angenommene Verfassungsänderung gesetzte Umsetzungsfrist abgelaufen ist. Die gesetzliche Regelung dieser Frage steht vor der Schwierigkeit, das Phänomen einer «Durchsetzungsinitiative» hinlänglich präzise zu definieren. Auch hier zieht die Kommission die Bilanz, dass Aufwand und Nutzen dieser Gesetzesänderung in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.

Vorläufig weiter verfolgt werden die beiden weiteren Kommissionsinitiativen zum Thema der Behandlung von Volksinitiativen 15.477 (Pa.Iv. SPK-SR. Fakultative, unverbindliche formell- und materiellrechtliche Vorprüfung von Volksinitiativen) und 15.478 (Pa.Iv. SPK-SR. Publikation von indirekten Gegenentwürfen in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates).

Die Kommission tagte am 12. und 13. Januar 2017 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Föhn (V, SZ), in Bern.