Ein Jahr nachdem sich der Ständerat für eine Regelung des Zugangs von Lobbyistinnen und Lobbyistinnen ausgesprochen hat, findet ein Vorschlag zur Umsetzung des Anliegens in der Kommission keine Mehrheit mehr.

​Am 14. März 2016 hat der Ständerat mit 20 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Didier Berberat (NE) Folge gegeben (15.438 Pa.Iv. Berberat. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament). Diese verlangt eine Akkreditierung von Lobbyistinnen und Lobbyisten, welche Zugang zum Parlamentsgebäude wünschen. Nachdem auch die Kommission des Nationalrates der Initiative zugestimmt hat, lag es an der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates, die entsprechenden Änderungen des Parlamentsgesetzes auszuarbeiten. Mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hat nun jedoch die Kommission beschlossen, auf einen ihr unterbreiteten Vorentwurf des Kommissionssekretariats nicht einzutreten. Sie beantragt dem Rat, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Im Vorentwurf wurde die Schaffung eines Lobbyregisters vorgeschlagen, in welchem die Lobbyistinnen und Lobbyisten ihre Arbeitgeber und Mandate eintragen müssen. Eine beschränkte Zahl von registrierten Lobbyistinnen und Lobbyisten würde für eine bestimmte Session Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten. Der Vorentwurf wird zusammen mit dem Bericht der Kommission an den Rat für die Abschreibung der Initiative veröffentlicht werden.

In der Kommission setzten sich die schon bei der Vorprüfung vorgebrachten Argumente durch, wonach ein solches System zu kompliziert ist und keinen Mehrwert bringt. Die Mitglieder des Parlamentes sollen selber die Verantwortung übernehmen, wem sie Zutritt zum Parlamentsgebäude verschaffen wollen.

Politische Organisationen sollen weiterhin Unterstützung für Jugendarbeit erhalten

Die Kommission ist der Ansicht, dass Jungparteien wertvolle Arbeit im Bereich politischer Bildung und Motivierung von Jugendlichen leisten. Für die Finanzierung ihrer Tätigkeiten im Bereich ausserschulischer Jugendarbeit sollen politische Organisationen deshalb wie bisher und wie andere Jugendorganisationen beim Bund Unterstützung beantragen können. Die Kommission spricht sich deshalb mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche die finanzielle Unterstützung von Organisationen, die politische Zielsetzungen verfolgen, unterbinden will (15.483 Pa.Iv. Rutz. Keine staatlichen Subventionen für Parteien und politische Organisationen). Nun ist der Ball wieder bei der Nationalratskommission, welche sich mit 14 zu 11 Stimmen für die parlamentarische Initiative ausgesprochen hat. Diese muss nun ihrem Rat Antrag stellen.

Folgen einer Ablehnung des Budgets sollen geregelt werden

Das Verfahren der Behandlung des Budgets der Eidgenossenschaft kann dazu führen, dass der Budgetentwurf des Bundesrates gesamthaft abgelehnt wird – ein Szenario, das in der vergangenen Wintersession eine Zeitlang möglich schien, dann allerdings nicht eingetreten ist. Im geltenden Recht ist nicht geregelt, welches die Folgen eines solchen Entscheides wären. Die SPK des Ständerates sieht hier eine Rechtslücke, die eine beträchtliche Rechtsunsicherheit zur Folge haben kann. Sie hat mit 7 Stimmen zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung beschlossen, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, welche diese Lücke schliesst (17.404 Pa.Iv. SPK-SR. Regelung der Folgen einer Ablehnung des Budgets durch die Bundesversammlung). Die meisten Kantone kennen entsprechende Regelungen für ihr Budget. Anders hat die Finanzkommission des Ständerates beschlossen, welche keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht (siehe Medienmitteilung vom 17. Januar 2017). Die SPK des Ständerates braucht für den Start ihrer Arbeiten noch die Zustimmung ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission.

Die Kommission tagte am 21. Februar 2017 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Föhn (V, SZ), in Bern.