Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) beantragt ihrem Rat, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und die von der Finanzkommission des Nationalrates eingereichte Motion «Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse» (16.3634) anzunehmen.

Die Kommission spricht sich mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen für diese Motion aus, welche den Bundesrat beauftragt, die Schuldenbremse im Gesetz so zu präzisieren, dass eine Aufweichung der bisherigen Regelung ausgeschlossen ist.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass sich die Schuldenbremse – ein Instrument, welches 2001 vom Volk gutgeheissen wurde – bewährt hat. Insbesondere dieser sei es zu verdanken, dass die Schulden des Bundes in den letzten zehn Jahren um rund 20 Milliarden Franken verringert werden konnten. In den Augen der Befürworterinnen und -befürworter der Motion hat sich die Finanzlage des Bundes in den letzten Jahren positiv entwickelt. Nun, zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Finanzaussichten des Bundes verschlechtern, die geltenden Regeln aufzuweichen und auf diese Weise Mehrausgaben Tür und Tor zu öffnen, sei mehr als unpassend. Nur durch die strikte Anwendung der Schuldenbremse könne ein sparsamer Umgang mit den öffentlichen Geldern sichergestellt werden.

Die Gegnerinnen und Gegner der Motion stellen den Grundsatz der Schuldenbremse keineswegs in Frage, heben jedoch hervor, dass dessen strikte Anwendung automatisch zu strukturellen Überschüssen führt, die so ursprünglich nicht vorgesehen waren. Ihrer Ansicht nach ist es wirtschaftlich sinnvoller, zumindest einen Teil dieser Überschüsse nicht für den Schuldenabbau, sondern zum Beispiel für Investitionen zu verwenden. Einige Kommissionsmitglieder wiesen darauf hin, dass es doch eher merkwürdig sei, den Bundesrat per Motion aufzufordern, im Gesetz festzuhalten, nichts daran zu ändern, was aktuell im Gesetz steht. Sie erachten es als überflüssig und unnötig einschränkend, auf diese Weise das Gesetz zu präzisieren, dies umso mehr, als das Parlament ohnehin das letzte Wort hat, sollte der Bundesrat eine Lockerung der Schuldenbremse planen.

Mitberichte

Ferner befasste sich die Kommission im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen (16.065). Mit der vom Bundesrat vorgelegten Änderung soll das bestehende System der Ergänzungsleistungen optimiert werden, unter anderem indem die Schwelleneffekte unter Beibehaltung des derzeitigen Leistungsniveaus verringert werden. Die Kommissionsmitglieder diskutierten vor allem die Folgen der Gesetzesrevision für die verschiedenen Akteure des Systems. Sie begrüssten, dass sich trotz gleichbleibendem Leistungsniveau positive Auswirkungen auf die Bundesfinanzen ergeben.

Die Kommission befürwortet zudem die Annahme der Vorlage des Bundesrates zur Einführung eines Verpflichtungskredits für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2018–2021 (16.080) in Höhe von 3,96 Milliarden Franken.

In beiden Fällen wird die Finanzkommission den zuständigen Sachbereichskommissionen, d. h. der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, ihre Erwägungen mitteilen, sobald diese die Beratung dieser Geschäfte aufnehmen.

Weitere Geschäfte

Als Folge der Ablehnung des Voranschlags nach der ersten Detailberatung im Nationalrat diskutierte die Kommission die Frage, ob es gesetzlicher Bestimmungen bedarf, die zur Anwendung kommen, wenn das Parlament bis zum Beginn eines neues Voranschlagsjahrs kein Budget verabschiedet hat.

Die Kommissionsminderheit ist der Auffassung, dass eine Gesetzeslücke zahlreiche Akteure – insbesondere die Kantone – verunsichern könnte und im Widerspruch zur Regulierungsdichte in fast allen Kantonen steht. Die Kommissionsmehrheit hingegen sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie ist der Ansicht, dass das Zweikammersystem und die geltenden Vorschriften zur Differenzbereinigung beim Budget dem Parlament bereits genügend Anreiz bieten, um eine Einigung zu finden, wofür auch die bis anhin erzielten Ergebnisse sprächen. Gesetzgeberisch tätig zu werden und eine schlüsselfertige Lösung im Rahmen des ordentlichen Budgets zu liefern, wenn eigentlich gar kein Problem bestehe, könnte sich sogar als kontraproduktiv erweisen. Die Mitglieder sprachen sich daher gegen eine Änderung des Gesetzes aus.

Die FK-S hat am 16. Januar 2017 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Anita Fetz (SP, BS) und teils in Anwesenheit vom Vorsteher des Finanzdepartements, Bundesrat Ueli Maurer, sowie von Mitarbeitenden des EDI, des EFD und des UVEK in Bern getagt.