Die bundesrätliche Vorlage, welche den am 7. März 2021 in der Volksabstimmung angenommenen Verfassungsartikel über das Gesichtsverhüllungsverbot konkretisiert, wird in der Frühjahrssession vom Ständerat behandelt.
Die SPK-S ist zunächst mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat dann die Detailberatung vorgenommen. Sie ist letztlich zum Schluss gelangt, dass der Entwurf des Bundesrates vor allem aus Gründen des Föderalismus und der Subsidiarität als Ganzes abzulehnen ist, da der Verfassungsartikel über das Gesichtsverhüllungsverbot durchaus auf Ebene der kantonalen Gesetzgebungen konkretisiert werden kann. Eine Konkretisierung durch die Kantone ist umso mehr angezeigt, als die Zuständigkeit für den Erlass von Regeln über die Nutzung des öffentlichen Grundes bei den Kantonen liegt. Der Bund verfügt nur über die Kompetenz, strafrechtliche Vorschriften zu erlassen, um in Bezug auf das Gesichtsverhüllungsverbot tätig zu werden. Das Hauptziel, das mit dem Gesichtsverhüllungsverbot verfolgt wird, ist jedoch nicht die Bestrafung, sondern die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und im weiteren Sinne des «Zusammenlebens», sodass es nicht angebracht ist, diese Gesetzgebung auf eine Zuständigkeit im Bereich des Strafrechts zu stützen.
Sozialhilfe für ausländische Personen: aktuelle Situation ist zufriedenstellend
Die Kommission hält an ihrer Meinung fest, dass es keinen nachweislichen Bedarf dafür gibt, die bestehenden Rechtsvorschriften zur gerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch ausländische Staatsangehörige zu präzisieren. Sie beantragt ihrem Rat daher mit 7 zu 6 Stimmen, der von Nationalrätin Samira Marti eingereichten parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» (20.451) keine Folge zu geben. Mit der Initiative soll das Ausländer- und Integrationsgesetz so geändert werden, dass bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten, ein Widerruf der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung wegen unverschuldeten Sozialhilfebezugs nicht mehr möglich ist. Im Gegensatz zum Nationalrat sieht die Kommission keinen Handlungsbedarf, da die Behörden bereits heute eine Verhältnismässigkeitsprüfung durchführen, bevor sie eine Bewilligung entziehen, sodass berücksichtigt werden kann, dass die betroffene Person die Situation, welche zur Bedürftigkeit geführt hat, nicht mutwillig herbeigeführt hat.
Die Minderheit beantragt, dieser Initiative Folge zu geben, da angesichts der mit der geltenden Regelung verbundenen Unsicherheit ein Damoklesschwert über den Betroffenen schwebt. Oft würden diese lieber darauf verzichten, Sozialhilfe zu beantragen, auf die sie Anspruch hätten, als zu riskieren, ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, und gerieten so in eine finanzielle Notlage.
Für mehr Dezentralisierung in der Bundesverwaltung
Die Kommission beantragt mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die vom derzeitigen Nationalratspräsidenten Martin Candinas eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion 20.4727 anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, eine Strategie vorzulegen, die Ziele und Massnahmen vorgibt, damit die Arbeitsplätze der Bundesverwaltung breiter und proportionaler über alle Kantone verteilt werden und so die Beschäftigung in ländlichen Regionen gefördert wird. In den Augen der Kommission müssen Massnahmen ergriffen werden, um der natürlichen Tendenz der Bundesverwaltung, sich um die Stadt Bern zu konzentrieren, entgegenzuwirken. Zumindest sollen die Möglichkeiten, welche die heutigen Instrumente insbesondere im Bereich der Digitalisierung und der Flexibilisierung der Arbeit bieten, möglichst ausgeschöpft werden, um die Besetzung von Stellen in der Bundesverwaltung durch Personen mit Wohnsitz in Randregionen zu fördern.
Freigabe von Bildern des Bundes
Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, die von Nationalrat Gerhard Andrey eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion 21.4195 abzulehnen, welche den Bundesrat beauftragt, Bilder des Bundes der Allgemeinheit besser zugänglich zu machen. Die Kommission ist zwar nicht grundsätzlich gegen das Anliegen der Motion, hält diese aber für überflüssig, da der Entwurf des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG; 22.022), der sich derzeit in der Phase der Differenzbereinigung im Parlament befindet, ohnehin die Verpflichtung der Verwaltungseinheiten vorsieht, die von ihnen erhobenen oder generierten Daten zu veröffentlichen. Darüber hinaus wäre die Umsetzung dieser Motion mit einem nicht unbedeutenden Personal- und Kostenaufwand für die Verwaltung verbunden. In Zeiten der Haushaltsdisziplin sollten allerdings jegliche nicht unbedingt notwendigen Ausgaben vermieden werden.
Die Kommission hat am 21. Februar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, G) in Bern getagt.