In der zweiten Beratungsrunde der Revision des Umweltschutzgesetzes engagiert sich die UREK-N weiterhin für pragmatische Lösungen statt rigorose Lärmschutzvorgaben. Sie setzt auf kontrollierte Wohnraumlüftungen und private Aussenräume als neue Kriterien für die Erteilung von Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten.

Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrates (UREK-N) möchte im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) das Bauen in lärmbelasteten Gebieten erleichtern (Art. 22 Abs. 2). Grundsätzlich soll in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Es sollen aber Erleichterungen möglich sein. Hier hält die Kommission am Beschluss des Nationalrates fest: Wird eine kontrollierte Lüftung installiert, genügt es, wenn die am offenen Fenster gemessenen Grenzwerte in einem lärmempfindlichen Raum pro Wohnung eingehalten werden. Dasselbe gilt, wenn ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht.

Geht es nach dem Ständerat, sollen die Grenzwerte bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die nationalrätliche Version die ausgewogenere Regelung darstellt. Damit könne eine Balance zwischen Verdichtung und Lärmschutz gefunden werden. Angesichts der Wohnungsknappheit brauche es pragmatische Lösungen.

Die mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung unterlegene Minderheit beantragt, auf die Spezialregelung für Wohnungen mit Lüftung oder ruhigem Aussenraum zu verzichten und sich auf die Lüftungsfensterpraxis zu beschränken, wie sie der Bundesrat in seinem Entwurf vorschlägt. Ihrer Ansicht nach würde ein Lärmschutz-Abbau die Wohnqualität beeinträchtigen und die Gesundheit gefährden.

Pflicht zur Lärmbegrenzung bestätigt

Die Kommission hält fest, dass in allen Fällen die Baubewilligung nur erteilt wird, wenn sie verschärften Anforderungen bezüglich Schallschutz bei neuen Gebäuden entspricht. Zudem beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, im Gesetz als Grundsatz zu verankern, dass Anlageinhaber nach wie vor die Pflicht haben, die Lärmemissionen zu begrenzen. Damit will die Kommission klarstellen, dass Massnahmen an der Quelle weiterhin vorgeschrieben sind.

Keine Lockerung von Grenzwerten in Fluglärm-Gebieten

Die Kommission verzichtet auf ihre ursprüngliche Forderung nach spezifischen Fluglärm-Grenzwerten. Sie beantragt mit 13 zu 11 Stimmen, sich dem Ständerat anzuschliessen (Art. 22 Abs. 3-5). Die Kommission ist zur Überzeugung gelangt, dass es über den bundesrätlichen Entwurf hinaus keine weiteren gesetzlichen Anpassungen brauche, um Bauten in Flughafennähe zu ermöglichen. Ebenfalls dem Ständerat folgen möchte die Kommission bei der Senkung des Tempolimits: Im Rahmen dieser Vorlage soll es für die Gemeinden keine zusätzlichen Einschränkungen geben.

Punkto Altlastensanierung beantragt die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, an der Bestimmung festzuhalten, wonach grundsätzlich die Eigentümer der Standorte für die Kosten zur Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten aufkommen müssen (Art. 32d Abs. 6). Das entspricht aus ihrer Sicht dem Verursacherprinzip. Eine Minderheit beantragt, dem Ständerat zu folgen und die Bestimmung zu streichen.

Alternativen zur VOC-Lenkungsabgabe prüfen

Mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion 24.3388 in abgeänderter Fassung anzunehmen. Die Motion mit dem Titel «VOC-Lenkungsabgabe aufheben» soll dahingehend angepasst werden, dass der Bundesrat beauftragt wird, Alternativen mit gleichem Schutzniveau aufzuzeigen. Die Kommission erachtet es als sinnvoll, als erster Schritt eine vertiefte Analyse anzufordern – und nicht direkt einen Erlassentwurf zur Aufhebung der VOC-Lenkungsabgabe, wie es der Ständerat verlangt hat. Dementsprechend beantragt die Kommission, in der Revision des Umweltschutzgesetzes beim geltendem Recht zu bleiben (Art. 35a und 35c). Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab. Ohne Lenkungsabgabe würden ihr zufolge die Belastungen durch VOC und Ozon ansteigen, was gesundheitsschädigend wäre.

Geoinformationsgesetz soll überarbeitet werden

Die Kommission hat mit 20 zu 5 Stimmen beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes (23.060) zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Entwurf sieht vor, dass die Inhaberinnen und Inhaber geologischer Daten dazu verpflichtet sind, ihre Daten auf Ersuchen des Bundes oder der Kantone den öffentlichen Behörden zur Verfügung zu stellen, sofern diese Daten für die Erfüllung der Kantons- und Bundesaufgaben erforderlich sind. Die Kommission befürwortet grundsätzlich die Harmonisierung. Allerdings muss ihrer Ansicht nach die Vorlage überarbeitet und ergänzt werden. Der Bundesrat soll insbesondere die Verfassungsgrundlage des Entwurfs eingehend prüfen und dafür sorgen, dass die neuen Bestimmungen keinen Präzedenzfall für die Verstaatlichung privater Daten darstellen. Eine Kommissionsminderheit erachtet die Verfassungsgrundlagen nicht als ausreichend, um einen Eingriff des Bundes in diesem Bereich zu rechtfertigen, und beantragt deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine andere Minderheit spricht sich gegen die Rückweisung aus.

Energieforschung

Die Kommission hat mit 16 zu 9 Stimmen einen Antrag angenommen, der die im Entwurf des Bundesbeschlusses über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderungsinstrument SWEETER (Swiss Energy Research for the Energy Transition and Emissions Reduction) [24.028]) vorgesehene Kreditperiode mit dem vierjährigen Geltungszeitraum der BFI-Botschaft (24.031) harmonisieren möchte. Zu diesem Zweck soll die Kreditperiode auf 2028 begrenzt und der Kreditbetrag dementsprechend auf 35,6 Millionen Franken reduziert werden. Die Fortsetzung des Programms soll dann im Rahmen der nachfolgenden BFI-Botschaft erfolgen. Die Botschaft über das SWEETER-Programm, welches die Forschung im Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie fördert, sieht einen Verpflichtungskredit von 106,8 Millionen Franken über zwölf Jahre vor, der vollständig über die Kredite der BFI-Botschaft kompensiert wird. Die Forschungsprojekte werden vom Bundesamt für Energie (BFE) und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) gemeinsam überwacht und von einem Konsortium aus Universitäten, Hochschulen, KMU und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Programmdauer auf acht Jahren (2025–2032) und den Verpflichtungskredit auf 53,4 Millionen Franken kürzen. Eine andere Minderheit beantragt dieselbe Kürzung der Programmdauer, aber mit einem Kredit von 71,2 Millionen Franken. Eine weitere Minderheit möchte dem Ständerat folgen und den Entwurf als Ganzes annehmen.

Grundsätzliche Zustimmung zur Stromreserve

Die Kommission ist, nach Anhörung der betroffenen Kreise, ohne Gegenstimme auf die Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve, 24.033) eingetreten. Sie betont, dass eine sichere Stromversorgung auch in extremen Lagen für die Schweiz von entscheidender Bedeutung ist, und befürwortet deshalb eine Reserve ausserhalb des Strommarktes. Allerdings wird die Kommission in ihrer weiteren Arbeit das Konzept der Stromreserve vertieft und anhand von verschiedenen Varianten überprüfen. Ziel ist eine Lösung, die Versorgungssicherheit garantiert und dabei die Auswirkungen auf Umwelt und Klima sowie die Kosten für die Stromverbrauchenden minimiert.

Schliesslich hat sich die Kommission mit den Verordnungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) befasst. Sie empfiehlt dem Bundesrat, stärkere Anreize für die Bildung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften zu setzen (LEG): So sollen LEG den Mindestanteil von 20 % selbst produzierter Elektrizität erst fünf Jahre nach ihrer Gründung erreichen müssen. Zudem spricht sich die Kommission dafür aus, dass solche Gemeinschaften stärker von den Netznutzungsentgelten entlastet werden.

Die Kommission hat am 17. und 18. Juni 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.