Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates spricht sich für eine technologieoffene Energiepolitik aus, die ausreichende inländische Produktionskapazitäten für eine jederzeit sichere und kostengünstige Stromversorgung sicherstellt. Sie beantragt deshalb, das Rahmenbewilligungsverbot für Kernkraftwerke aufzuheben.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) ist überzeugt, dass der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» (25.068) einen wichtigen Beitrag für eine langfristig sichere Stromversorgung leisten kann. Mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie dessen Annahme. Die Kommission unterstützt die Aufhebung des bestehenden Rahmenbewilligungsverbots für neue Kernkraftwerke. Damit soll der Handlungsspielraum für die künftige Energieversorgung erweitert werden. Aus Sicht der Kommission ist gerade angesichts der enorm steigenden Stromnutzung eine technologieoffene Planung der Versorgungssicherheit unabdingbar, um in den kommenden Jahrzehnten genügend inländische Produktionskapazitäten aufzubauen und die Importabhängigkeit zu reduzieren. Ziel ist eine sichere und nachhaltige Stromversorgung, bei Bedarf auch unter Einbezug neuer Kernkraftwerke.

Die Kommission hält fest, dass der indirekte Gegenvorschlag lediglich die grundsätzliche Möglichkeit neuer Kernkraftwerke schafft, nicht jedoch deren Finanzierung regelt. Sie lehnt es daher ab, eine Subventionierung durch den Bund explizit auszuschliessen, wie dies eine Minderheit beantragt. Weiter teilt die Kommission die Einschätzung des Bundesrates, wonach keine Neuregelung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen erforderlich ist, um die zukünftige Energieversorgung vorausschauend zu planen. Entsprechend empfiehlt sie die Volksinitiative mit 8 zu 5 Stimmen zur Ablehnung. Einer Minderheit hingegen unterstützt zusätzlich zum indirekten Gegenvorschlag die Volksinitiative, da diese neben der Technologieoffenheit auch eine Neuordnung der Verantwortlichkeiten in der Stromversorgung verlangt.

Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Sie befürchtet, dass dieser den Ausbau der erneuerbaren Energien bremsen und bestehende energiepolitische Zielsetzungen untergraben könnte. Neue Kernkraftwerke seien mit hohen Risiken und Kosten verbunden und kämen aufgrund der langen Planungs- und Bauzeiten zu spät, um einen relevanten Beitrag zur Erreichung des Netto-Null-Ziels zu leisten.

Unterstützung des Bundesrates bei der PFAS-Thematik

Die Kommission beantragt einstimmig, den vom Nationalrat beschlossenen Änderungen an der eigenen Kommissionsmotion 25.3421 zuzustimmen. Die Motion wurde insbesondere dahingehend ergänzt, dass die Herstellung und Verwendung von Produkten mit PFAS unter Berücksichtigung neuer Alternativen eingeschränkt werden soll. Die Kommission ist überzeugt, dass die nun breit gefasste Motion derzeit der richtige Weg ist, um die aktuelle PFAS-Problematik, zu welcher noch viele Fragen zu klären sind, anzugehen. Sie erachtet es als prioritär, dass laufende Massnahmen und Vorbereitungsarbeiten in der Verwaltung vorankommen und nicht durch neue Aufträge verzögert werden. Sie unterstützt den vorgesehenen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien (22.4585). Um eine fundierte Beratung weiterer hängiger Vorstösse mit spezifischen Lösungsvorschlägen zu ermöglichen, hat die Kommission Abklärungen in Auftrag gegeben.

Kürzere Verfahren beim Ausbau des Stromnetzes

Einstimmig ist die Kommission auf den Entwurf zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (25.057) eingetreten, mit dem der Ausbau und die Erneuerung der Stromnetze beschleunigt werden soll. Aus Sicht der Kommission darf dieser zentrale Aspekt des Umbaus unseres Energiesystems nicht durch langwierige Bewilligungsverfahren ausgebremst werden. In den nächsten Sitzungen wird sich die Kommission mit den Einzelheiten der Vorlage befassen.

Tarifgestaltung in der Grundversorgung

Die Kommission stimmt dem Beschluss der nationalrätlichen Schwesterkommission einstimmig zu, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten (25.482). Das Stromversorgungsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass die Verteilnetzbetreiber ihre Verluste aus der Strombeschaffung an die Grundversorgungstarife anrechnen können.

Bewährtes Gewässermonitoring beibehalten

Die Kommission beantragt mit 12 zu 1 Stimmen die Ablehnung der Motion 25.3154, die einen Systemwechsel beim Gewässermonitoring fordert. Nach Auffassung der Kommission würde eine Abkehr vom bewährten Monitoring mit zweiwöchigen Mischproben den Gewässerschutz in der Schweiz schwächen. Das bestehende System ist wissenschaftlich fundiert, in den Kantonen etabliert und stellt einen zentralen Pfeiler für den Schutz der Ökosysteme sowie der Trinkwasserressourcen dar.

Punktuelle Anpassungen der Zulassungsüberprüfung von Pflanzenschutzmitteln

Mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion 24.4589 in einer geänderten Fassung anzunehmen. Die Motion verlangt punktuelle Anpassungen der Zulassungsüberprüfungen von Pflanzenschutzmitteln. Die Kommission will die gewässerbezogenen Kriterien dahingehend präzisieren, dass ein Grenzwert in mindestens zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in 20 Prozent der untersuchten Gewässer überschritten sein muss, damit er als wiederholt und verbreitet überschritten gilt. Die Anzahl betroffener Kantone soll dabei keine Rolle mehr spielen. Eine Minderheit stellt sich gegen Lockerungen der unlängst beschlossenen Bestimmungen zum Gewässerschutz und beantragt, die Motion abzulehnen.

Schliesslich ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage zur Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (24.090) eingetreten. Sie wird die Detailberatung an der nächsten Sitzung weiterführen.

Die Kommission hat am 19. und 20. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Thierry Burkart (RL, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti sowie von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in Bern getagt.