Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung gleich mit drei Themenbereichen befasst, die grosse Teile der Bevölkerung betreffen und auch beschäftigen. Zur Abschaffung des Eigenmietwerts und zur Flexibilisierung der Arbeitszeit erarbeitet sie gegenwärtig im Rahmen von parlamentarischen Initiativen eigene Gesetzesentwürfe und hat die Diskussion dazu fortgeführt. Bei der Abschaffung der Heiratsstrafe sieht die Kommission den Bundesrat in der Verantwortung.

​1. Die Kommission hat sich mit einer Reihe von Standesinitiativen und einer Motion zum Thema «Abschaffung der Heiratsstrafe» beschäftigt. Dabei hörte sie Vertreter des Aargauer Grossrats an, der mit seiner Standesinitiative 16.318 die Bundesversammlung aufforderte, die Heiratsstrafe abzuschaffen. Die Kommission gibt der Initiative mit 7 zu 5 Stimmen keine Folge.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass mit der im letzten Jahr überwiesenen Motion 16.3044 von Ständerat Pirmin Bischof «Beseitigung der Heiratsstrafe» dem Bundesrat bereits ein Auftrag erteilt wurde. Dieser habe schon eine Vorlage vorbereitet, wolle aber der Steuervorlage 17 Priorität einräumen. Die Mehrheit möchte deswegen die Botschaft des Bundesrats abwarten und nicht parallel dazu in der Kommission an einer Revision arbeiten. Zudem wäre das Instrument der Standesinitiative kaum geeignet, um ein solch komplexes Vorhaben umzusetzen. Aus denselben Gründen gibt die Kommission auch den Standesinitiativen 08.318, 07.305 und 06.302 mit jeweils 10 zu 1 Stimmen keine Folge und lehnt die von der FK-N eingereichte Motion 16.3006 mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Eine Minderheit möchte deutlich machen, dass das Thema Heiratsstrafe ebenfalls prioritär angegangen werden müsse und mit der Standesinitiative Aargau 16.318 Druck auf den Bundesrat aufgesetzt werden könne. Es bestehe klarer Handlungsbedarf. Sie beantragt daher, dieser Initiative Folge zu geben.

2. Vorentwürfe zur Änderung des Arbeitsgesetzes vorgeprüft

Die WAK-S hat eine erste Lesung der beiden Vorentwürfe durchgeführt, die die Verwaltung in ihrem Auftrag erstellt hat, um die beiden parlamentarischen Initiativen von Ständerat Konrad Graber (16.414) und Ständerätin Karin Keller-Sutter (16.423) zur Arbeitszeit umzusetzen. In einem nächsten Schritt wird der erläuternde Bericht dazu erstellt und werden die Texte gesetzestechnisch geprüft. Die Kommission wird sich daraufhin an einer späteren Sitzung noch einmal mit den Vorentwürfen befassen, bevor schliesslich die Vernehmlassung eröffnet wird. Dann wird sie auch über den Inhalt der beiden Vorentwürfe informieren.

3. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Die Kommission hat die Arbeiten zur Ausarbeitung einer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) aufgenommen. Sie hat bekräftigt, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts nur für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, nicht aber für Zweitwohnungen gelten soll. Diese Beschränkung sei im Sinn des verfassungsmässigen Auftrags zur Förderung von Wohneigentum und gewährleiste zudem, dass gerade finanzschwache Gebirgskantone mit hohem Zweitwohnungsanteil weniger hohe Steuereinbussen zu gewärtigen hätten. Für die Festlegung der weiteren Eckpunkte (allfällige Abzüge für Unterhaltskosten, Energiesparmassnahmen und Schuldzinsen sowie allfällige Massnahmen zugunsten von Ersterwerbern) hat die Kommission die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen zu den finanziellen und administrativen Auswirkungen verschiedener Abzugsvarianten bei objektgebundenen Auslagen beauftragt.

Die Kommission hat am 15. Februar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) in Bern getagt.