Die Kommission beantragt ihrem Rat aber mit 13 zu 4 Stimmen, die Frist zur nachträglichen Deklaration auszuweiten. Statt nur bis zum Ablauf der Einsprachefrist gegen die Veranlagung betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuer, soll eine Nachdeklaration auch in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungs- oder Nachsteuerverfahren möglich sein. Nur so werde eine Doppelbelastung durch die Einkommens- und Verrechnungssteuer effektiv verhindert. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Frist nicht verlängert werden soll, da sonst der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer geschwächt wird. Mit 14 zu 10 Stimmen und 1 Enthaltung spricht sich die Kommission ausserdem dafür aus, dass diese Neuregelung für Ansprüche, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind, gelten soll. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 14 zu 4 Stimmen und 0 Enthaltung gutgeheissen.
2. Detailberatungen zum VVG aufgenommen
Die WAK-N hat mit 16 zu 6 Stimmen und 1 Enthaltung einen Rückweisungsantrag zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) (17.043) abgelehnt. Dieser wollte den Bundesrat unter anderem damit beauftragen, sich stärker an der Vernehmlassungsvorlage zu orientieren und somit eine ausgewogene Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sicherzustellen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die im Rückweisungsantrag aufgeworfenen Punkte in der Detailberatung diskutiert werden können und hält eine Rückweisung nicht für zielführend. In der Detailberatung schlägt die Kommission bei Art. 2a einstimmig vor, nicht nur bei einem Antrag auf Abschluss eines Vertrags, sondern auch auf eine wesentliche Änderung desselben ein Widerrufsrecht einzuräumen. Sie präzisiert auch die Ansprüche von geschädigten Dritten im Falle eines Widerrufs. Mit
17 zu 6 Stimmen und 1 Enthaltung spricht sich die Kommission ausserdem dagegen aus, dass in Art. 3. Abs. 1 Bst c festgehalten wird, dass die Grundlagen der Prämienberechnungen einschliesslich allfälliger Prämiendifferenzen nach Geschlecht, Alter und Nationalität offengelegt werden sollen. Weiter will sie mit 15 zu 7 Stimmen und 1 Enthaltung eine absolute Verjährungsfrist von 2 Jahren für Ansprüche einführen, die aufgrund der Verletzung der Informationspflicht (Art. 3a) oder der Anzeigenpflicht (Art. 6) geltend gemacht werden können. Zu den inhaltlich zusammenhängenden Artikeln 3 und 35 hat die Kommission einen zusätzlichen Bericht in Auftrag gegeben. Die Beratungen werden im 3. Quartal weitergeführt.
3. Abschluss der Differenzbereinigung bei FIDLEG und FINIG
Die WAK-N hat die Beratung der Differenzen im Finanzdienstleistungs- und im Finanzinstitutsgesetz (FIDLEG und FINIG, 15.073) abgeschlossen. Die letzte noch offene Differenz betraf die Artikel zu den Genossenschaftsbanken im Bankengesetz (im Anhang des FINIG): Die Genossenschaftsbanken sollen nach dem Willen von Bundesrat und Ständerat die Möglichkeit erhalten, zur Stärkung der Eigenkapitalbasis Beteiligungskapital aufzunehmen. Die WAK-N möchte jedoch gründlicher prüfen, ob dieses Thema im Bankengesetz oder im Genossenschaftsrecht geregelt werden soll. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 19 zu 6 Stimmen, die betreffenden Artikel aus der Vorlage zu streichen und in einen separaten Entwurf auszugliedern, den sie erst nach Abschluss der Beratungen zur Steuervorlage 17 behandeln will.
Die Fahne mit den Anträgen der Kommission wird in den nächsten Tagen publiziert; das Geschäft wird in der Sommersession in beiden Räten in die Schlussabstimmung kommen.
4. Stärkung von Agroscope
Die vom Bundesrat am 9. März 2018 angekündigt Restrukturierung der Forschungsanstalt Agroscope beschäftigt auch die WAK-N. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat die Kommission genauer über die laufenden Arbeiten orientiert. Die Kommission erachtet es für wichtig, die entstandene Verunsicherung über die Zukunft von Agroscope einzudämmen und damit auch einer Abwanderung von Mitarbeitenden entgegenzuwirken. Sie hat deshalb mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion verabschiedet (18.3382), mit der sie den Bundesrat auffordert, zusammen mit den relevanten Anspruchsgruppen und den Kantonen eine Strategie zur Entwicklung von Forschung, Züchtung und Beratung im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft zu erarbeiten. Bis dahin sollen keine weiteren Umstrukturierungen von Agroscope stattfinden. Eine Minderheit spricht sich gegen die Kommissionsmotion aus, weil sie die derzeit laufenden Arbeiten des Bundesrats nicht vorzeitig blockieren will.
Um zum Ausdruck zu bringen, dass auch beim Nationalgestüt, das heute in Agroscope integriert ist, kein Abbau erfolgen soll und um der Verunsicherung möglichst Einhalt zu gebieten, gab die Kommission zudem mit 17 zu 6 Stimmen einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Olivier Feller (17.461) Folge. Die Initiative verlangt, die Aufgaben des Nationalgestüts im Landwirtschaftsgesetzes zu verankern.
5. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen
Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (16.076) eingetreten. Der Nationalrat behandelt diese Vorlage als Zweitrat. Während der Beratung im Ständerat wiesen verschieden Ratsmitglieder darauf hin, dass der Nationalrat gut daran täte, auch Lösungen zwischen der vollständigen Abzugsfähigkeit von ausländischen Bussen und Geldstrafen und einem generellen Abzugsverbot – wie es der Ständerat schliesslich beschloss – zu prüfen. Genau dies will die WAK-N nun tun und erwartet dazu weitere Abklärungen von der Verwaltung. Sie hat in der Detailberatung der Vorlage noch keinen Entscheid gefällt und wird die Beratung voraussichtlich im August oder September fortsetzen.
6. Für die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Die Kommission hat mit 13 zu 11 Stimmen drei parlamentarischen Initiativen der Nationalräte Feller (17.406), Gschwind (17.407) und Chiesa (17.408) Folge gegeben. Diese Initiativen verlangen, dass eine Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen auch bereits dann möglich sein soll, wenn mindestens 35 Prozent der betroffenen Arbeitgeber und mindestens 65 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer beteiligt sind. Die Kommissionsmehrheit möchte das Gesetz aus dem Jahr 1957 der gewandelten Realität anpassen und so einerseits die Sozialpartnerschaft stärken und andererseits den unlauteren Wettbewerb im Arbeitsmarkt, d.h. den Import von Billigarbeitskräften, verhindern. Die Minderheit hingegen fürchtet bei einer Anpassung des Gesetzes vielmehr eine Gefährdung des sozialen Friedens und die Dominanz der grossen über die kleinen Betriebe.
7. Besteuerung von Geschäftsfahrzeuginhabern
Die Kommission befasste sich im Januar 2017 im Rahmen der Beratung der Motion Ettlin 15.4259 bereits einmal mit diesem Thema. Sie beantragt mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion 17.3631 des Ständerats, die den Bundesrat beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, damit mit der Pauschale von 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises, die bereits für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges als Einkommen zu deklarieren ist, auch der Einkommensanteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg mitabgegolten ist. Die Pauschale soll dafür massvoll erhöht werden. Nach Ansicht der Mehrheit erspart dieser Vorschlag den betroffenen Unternehmen den unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand, den die Regelung mit sich bringt, welche die Steuerverwaltung aufgrund der im Rahmen der FABI-Vorlage beschlossenen Neuerungen (12.060) vorsieht. Demnach müssen die betroffenen Personen alle Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort als Einkommen deklarieren (ausgenommen sind Fahrten im Aussendienst), abzüglich der 3000 Franken, welche alle Steuerzahlenden für die Arbeitswegkosten in Abzug bringen können. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass der administrative Aufwand dank dieser Pauschale abgebaut wird und dass die massvolle Erhöhung der Pauschale für Gleichbehandlung sorgt. Die Kommissionsminderheit beantragt, wie bei der Motion Ettlin, die Ablehnung der Motion.
8. Individueller Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten
Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, die Motion 17.3973 des Ständerates abzulehnen, die den Bundesrat beauftragt, den individuellen Rechtsschutz für jene Personen zu verbessern, die nach Austausch der Daten in gewissen ausländischen Staaten rechtlich verfolgt werden könnten. Damit bestätigt sie einen Beschluss, den sie an ihrer Sitzung vom 13. und 14. November 2017 getroffen hatte (siehe Medienmitteilung). In den Augen der Mehrheit bieten Artikel 19 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch (AIAG) und Artikel 25a des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausreichenden Schutz für Personen, denen die Datenübermittlung Nachteile brächte, die ihnen aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zuzumuten sind. Diese Personen könnten ihr Recht nämlich vor schweizerischen Gerichten geltend machen. Nach Auffassung der Kommissionsminderheit sollte der Rechtsschutz für die betroffenen Personen gestärkt werden, da die Übermittlung von Daten in einigen Ländern, mit denen die Schweiz den AIA eingeführt hat (siehe Geschäft 17.040) und an deren Rechtsstaatlichkeit grundsätzliche Zweifel bestehen, äusserst schwerwiegende Folgen haben kann.
9. Weitere Beschlüsse
Entgegen dem Antrag des Bundesrates (17.056) beantragt die WAK-N mit 22 zu 0 Stimmen, die Motion «Berücksichtigung von allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen bei im Ausland beschränkt steuerpflichtigen Personen» (14.3299) nicht abzuschreiben. Es sei zu früh, die Lösungssuche in dieser Frage aufzugeben. Unter anderem laufen derzeit die Verhandlungen über eine umfassende Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen solle weiterhin versuchen, in diesem Rahmen eine Lösung anzustreben.
Die Kommission beantragt mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen bzw. mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan (17.066) und dasjenige mit Kosovo (17.068) zu genehmigen.
Die Kommission hat am 23./24. April 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.