Neben den wirtschaftlichen Folgen und Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (vgl. Medienmitteilung vom 12. Januar 2021) hat die Kommission zahlreiche weitere Geschäfte beraten, darunter die Aufhebung der Industriezölle.

​Bezüglich der Aufhebung der Industriezölle (19.076) besteht eine grundlegende Differenz zwischen den Räten. Während der Nationalrat Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen hatte, hiess der Ständerat sie mit deutlichem Mehr gut. Nicht zuletzt weil das Vorhaben beträchtliche Mindereinnahmen für den Bund zur Folge hat, will die WAK-N nun genaueren Aufschluss darüber, ob mit der Abschaffung eines Teils der Industriezölle, z.B. der Zölle auf Rohstoffen und Halbfabrikaten, eine bessere volkswirtschaftliche Hebelwirkung erzielt werden könnte. Auch zu weiteren Fragen, unter anderem zu einem Grenzausgleichssystem (Border Tax Adjustments), wie die EU-Kommission es im Rahmen ihres Green Deals einführen will, erwartet die Kommission genauere Informationen von der Verwaltung, bevor sie die Beratung voraussichtlich im 2. Quartal fortsetzt.

2. Differenzen zum Gegenentwurf zur Fair-Preis- Initiative

Der Ständerat hat im indirekten Gegenentwurf zur «Fair-Preis-Initiative» (19.037) zwei Differenzen gegenüber den Beschlüssen das Nationalrats geschaffen. Er lehnte sowohl die sogenannte Reimportklausel (Art. 7 Abs. 2 Bst. g KG) wie auch ein Verbot des privaten Geoblockings im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (Art. 3 Abs. 1 UWG) ab. Die WAK-N beantragt nun mit knappem Mehr (12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen), an der Reimportklausel festzuhalten. Ebenso beharrt sie auf einem Verbot des privaten Geoblockings im Rahmen des UWG (14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung). Um den Bedenken des Ständerats entgegenzukommen, schlägt die WAK-N jedoch neu eine differenziertere Formulierung in einem neuen Artikel 3a vor, welche in Analogie zur EU-Regelung auch die Ausnahmen explizit auflistet.

3. Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich

Auch die Vorlage 20.051 befindet sich in der Differenzbereinigung. Angesichts der Tatsache, dass ab der Steuerperiode 2021 alle Kantone für die Einreichung der Steuererklärung das elektronische Verfahren anbieten werden, hält die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen daran fest, die Möglichkeit elektronischer Verfahren verbindlich im Gesetz zu verankern (Art. 104 Abs. 1 DBG etc.). Bei den beiden weiteren Differenzen beantragt die WAK-N ihren Rat hingegen oppositionslos, dem Ständerat zu folgen.

4. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes: Eintreten und Anhörungen

Die Kommission hat die Beratung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG, 20.078) aufgenommen. Sie hat zunächst Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva, der Stiftung für Konsumentenschutz bzw. der Westschweizer Konsumentenorganisation Fédération romande des consommateurs, des Schweizerischen Versicherungsverbands und der Swiss Insurance Brokers Association sowie einen Rechtsprofessor angehört. Im Anschluss an die Anhörung ist die Kommission ohne Gegenstimme auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten. Die Detailberatung wird sie an ihrer Sitzung vom 1./2. Februar 2021 durchführen.

5. Aufnahme des Zuschlagkriteriums «Sicherheit und Verlässlichkeit von Lieferketten» bei Beschaffungen von Bundesunternehmen

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig die Annahme der Motion 20.3409 des Ständerates, die den Bundesrat beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Bundesunternehmen «Sicherheit und Verlässlichkeit von Lieferketten» bei ihren Beschaffungen als Zuschlagskriterium aufnehmen. Das Risiko von Versorgungsengpässen zu Beginn der Covid-19-Pandemie hat die Kommission darin bestärkt, dass eine explizite Erwähnung dieses Kriteriums – das im Übrigen bereits mit dem heutigen System vereinbar ist – äusserst sinnvoll ist.

6. Kantonal festgelegte Sonntagsverkäufe. Gleiche Regeln für Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der parlamentarischen Initiative 20.415 von Nationalrätin Daniela Schneeberger Folge gegeben, die verlangt, dass nicht nur Verkaufsgeschäfte, sondern auch Dienstleistungsbetriebe an bis zu vier von den Kantonen bezeichneten Sonntagen pro Jahr öffnen dürfen, ohne dafür eine Sonderbewilligung zu benötigen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass in diesem Bereich eine strikte Unterscheidung zwischen Verkaufsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben nicht mehr zeitgemäss ist. Zudem werde das Sonntagsarbeitsverbot damit keineswegs in Frage gestellt, es gehe einzig darum, den Dienstleistungsbetrieben dieselben Möglichkeiten zu geben, wie sie die Kantone bereits heute für die Verkaufsgeschäfte vorsehen. Die Initiative geht nun an die Schwesterkommission des Ständerates.

7. Too-big-to-fail-Instrumente sollen weitere fünf Jahre von der Verrechnungssteuer ausgenommen sein

Die Verlängerung der geltenden Ausnahmen bei der Verrechnungssteuer für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten ist aus Sicht der WAK-N im Interesse der Finanzstabilität und bleibt bis zur geplanten Reform der Verrechnungssteuer notwendig. Sie stimmt einer entsprechenden Vorlage des Bundesrats (20.079) mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

8. Möglichkeit der Verlustverrechnung auf 10 Jahre erstrecken

Schliesslich hat die WAK-N im Kontext mit der aktuell schwierigen Wirtschaftslage mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsmotion beschlossen (21.3001) die vorsieht, dass Verluste während 10 Jahren (statt wie heute während 7 Jahren) steuerwirksam vorgetragen werden können. Die Möglichkeit einer verlängerten Verlustverrechnung kann viele betroffene Unternehmen, die bisher weder Covid-Bürgschaftskredite beansprucht haben noch als Härtefälle gelten, beim Neuaufbau des Geschäftes unterstützen.

Die Kommission hat am 11./12. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.