Mit der geplanten Änderung des Arbeitsgesetzes und des Obligationenrechts soll das Arbeitsrecht an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden. Die Kommission möchte mit ihrer Vorlage insbesondere mehr Flexibilität für Arbeitnehmende und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreichen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist der Ansicht, das geltende Arbeitsgesetz entspreche nicht mehr der heutigen Realität in der Arbeitswelt. Sie erachtet in Anbetracht der Entwicklungen der letzten Jahre eine flexiblere Ausgestaltung des Arbeitsrechts als unabdingbar. In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.484 des damaligen Nationalrates Thierry Burkart («Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice») hat sie deshalb einen Vorentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes sowie – in einer Variante – des Obligationenrechts erarbeitet und an ihrer Sitzung vom 20. August 2024 mit 18 zu 7 Stimmen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Mit ihrem Vorentwurf regelt die Kommission nicht nur den Bereich des Homeoffice, sondern die Telearbeit generell. Sie sieht – bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung – insbesondere eine Verlängerung der maximalen Zeitspanne für die tägliche Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden und eine Reduktion der Mindestruhezeit von 11 auf 9 Stunden vor. Zudem soll gelegentliche Sonntagsarbeit aus eigenem Antrieb erlaubt werden. Die Kommission sieht ihre Vorlage ausdrücklich als Möglichkeit für die Arbeitnehmenden, ihre Arbeitszeiten individueller zu wählen, was gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auf Betreuungsarbeit grosse Vorteile verspricht. Weil sie aber auch die Bedenken in Bezug auf den Gesundheitsschutz ernst nimmt, hat sie zudem das Recht auf Nichterreichbarkeit in ihren Vorentwurf integriert. Als Variante schickt die Kommission ausserdem entsprechende Anpassungen im Obligationenrecht in die Vernehmlassung. Damit würden die geplanten Flexibilisierungen kohärent umgesetzt und einen weiteren Kreis von Arbeitnehmenden einschliessen.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf den Entwurf einzutreten. In ihren Augen droht mit den geplanten Veränderungen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes, was schlussendlich auch hohe Kosten für die Wirtschaft mit sich bringen würde. Eine weitere Minderheit will die Möglichkeit zur Sonntagsarbeit aus der Vorlage streichen, während eine dritte Minderheit verlangt, bei Telearbeit solle der Arbeitgeber für Material und Geräte aufkommen.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer allfälligen PDF-Version auch eine Word-Version) bis zum 10. Dezember 2024 an folgende Email-Adresse zu senden: ab-geko@seco.admin.ch