Die WAK-S will die zinsbereinigte Gewinnsteuer unterstützen, sofern der Nationalrat bei der Teilbesteuerung der Dividenden auf Kantonsebene entgegenkommt.

​1. Kompromissvorschlag zur Unternehmenssteuerreform III

Die Kommission hat begonnen, die Differenzen zum Nationalrat zu beraten. Um die Beschlüsse des Nationalrats nochmals mit den Kantonen zu diskutieren, hat die WAK-S vorab die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) zu einer kurzen Anhörung eingeladen. Die Kommission schlägt schliesslich einen Kompromiss vor, der für den Nationalrat als auch für die Kantone annehmbar sein soll. Der Lösungsvorschlag der WAK-S ist ein Konzept zu den folgenden vier Punkten:

  1. Der Tonnage Tax (Art. 49 Abs. 4 DBG etc.) stimmt die WAK-S mit 7 zu 3 bei 2 Enthaltungen zu, sofern sie in einer separaten Vorlage weiterverfolgt wird. Gleichzeitig möchte sie einstimmig diese neue Vorlage an den Bundesrat zurückweisen, um die detaillierte Ausgestaltung der Vorlage und die Frage der Verfassungsgrundlage zu klären und ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
  2. Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der zinsbereinigten Gewinnsteuer des Nationalrats (Art. 59 DBG etc.) zuzustimmen. Sie soll einigen Kantonen helfen, starke Gewinnsteuersatzsenkungen zu vermeiden.
  3. Über einen höheren Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer (21.2%) will die WAK-S mehr Mittel für die kantonalen Lösungen und die geplanten Gewinnsteuersenkungen zur Verfügung stellen und beantragt mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen am Beschluss des Ständerats festzuhalten. (Art. 196 Abs. 1 DBG)
  4. Die WAK-S stellt mit 10 zu 2 Stimmen einen Rückkommensantrag zur Teilbesteuerung der Dividenden auf Kantonsebene (Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2quinquies StHG). Anders als bisher Stände- und Nationalrat sollen die Kantone die Dividenden mindestens im Umfang von 60% besteuern, statt wie im geltenden Recht unbegrenzt zu lassen. Damit möchte sie Steuerausfälle der Kantone teilweise gegenfinanzieren.

Als nächstes muss die WAK-N entscheiden, ob sie diesem Rückkommensantrag zustimmt, damit die WAK-S ihren Antrag zur Teilbesteuerung dem Rat unterbreiten kann. Sollte die WAK-N dem Rückkommen nicht zustimmen, behält sich die Kommission vor, ihre Anträge vor der Beratung im Ständerat nochmals zu revidieren.

Des Weiteren beantragt die Kommission einstimmig der Gesamtbegrenzung von 80% der Instrumente Patentbox, Inputförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer (Art. 25b StHG) sowie des Step-up (Art. 78h StHG) zuzustimmen. Die Entlastung durch die Patentbox möchte sie weiterhin auf 90% begrenzen(6 zu 5 bei einer Enthaltung). Hingegen will die Kommission die Inputförderung ohne Begrenzung ausgestalten (5 zu 7 Stimmen) und den Entwicklungsaufwand im Ausland nicht zum Abzug zulassen (8 zu 4 Stimmen). Zusätzlich soll der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen bei der Inputförderung erlassen können (7 zu 5 Stimmen).

An der nächsten Sitzung wird die Kommission noch offene Fragen zum vorzeitigen Step-up (Art. 23a FiLaG) und zur Ermässigung für interne Konzernfinanzierungen bei der Kapitalsteuer (Art. 29 StHG) beantworten und die Beschlüsse zu den verbleibenden Differenzen treffen. Das Geschäft (15.049) soll in der Sommersession in die Schlussabstimmung.

 

2. Entsendegesetz

Bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Entsendegesetzes (15.054) geht es hauptsächlich darum, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen zu erhöhen: Verstossen Unternehmen, die entsandte Arbeitnehmende beschäftigen, gegen die minimalen Arbeitsbedingungen, sollen sie neu mit bis zu 30‘000 statt mit bis zu 5‘000 Franken sanktioniert werden können. Der Nationalrat hat diese Vorlage am 1. März 2016 mit 126 zu 65 Stimmen angenommen und dabei Artikel 360a des Obligationenrechts (OR) mit einem Absatz ergänzt, wonach Normalarbeitsverträge, die Mindestlöhne vorsehen, erleichtert verlängert werden können. Nach einer Anhörung der Konferenz der Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) und der Sozialpartner, trat die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen auf die Gesetzesänderung ein, da ihrer Meinung nach die aktuelle Obergrenze von 5‘000 Franken zu wenig abschreckende Wirkung auf die Arbeitgeber hat. Die Kommission hat jedoch mit 5 zu 3 Stimmen beschlossen, mit dem Abschluss der Detailberatung dieser Gesetzesrevision zuzuwarten, da derzeit im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auch eine Vorlage des Bundesrates zu Artikel 360a OR in der Kommission des Nationalrates hängig ist (16.029). Die WAK-S wird ihre Arbeit wieder aufnehmen, sobald der Nationalrat die Vorlage 16.029 beraten hat.

 

3. Ladenöffnungszeiten

Nachdem der Ständerat im September 2015 nicht auf die Vorlage 14.095 eingetreten war und der Nationalrat sie in der vergangenen Session angenommen hatte, musste sich die Kommission erneut mit dem Gesetzesentwurf des Bundesrates befassen. Sie beantragt mit 6 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen, an ihrem Beschluss vom August 2015 festzuhalten, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass damit dem Einkaufstourismus entgegengewirkt und eine minimale Harmonisierung herbeigeführt werden kann, wodurch wiederum die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kantonen beseitigt würden. Auch ist sie weiterhin der Meinung, dass der Bund in diesem Bereich Gesetzgebungskompetenz hat. Eine Minderheit beantragt aus föderalistischen und arbeitnehmerschutzrechtlichen Gründen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

In der Detailberatung nahm die Kommission ohne Gegenstimme eine Änderung des Nationalrates an, wonach die Öffnungszeiten am Samstag um eine Stunde gekürzt werden sollen (von 6–18 Uhr statt von 6–19 Uhr). In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 6 zu 3 Stimmen. Damit kommt sie voraussichtlich in der Sommersession in den Ständerat.

 

4. FIDLEG und FINIG

Die WAK-S hat die Aufnahme der Detailberatung zum Geschäft 15.073 aus zeitlichen Gründen auf ihre Mai-Sitzung verschoben. Die USR III hat für die Kommission absolute Priorität, und dieses Geschäft hat mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant.

 

5. Vorstösse und Verordnung zu Eigenmittelbestimmungen

Die Kommission hat sich über die Revision der Eigenmittelverordnung (Too big to fail) informieren lassen. Sie verzichtet darauf, dem Bundesrat konkrete Empfehlungen dazu abzugeben.

Die WAK-S hat sich gleichzeitig auch mit drei Motionen befasst, die die Eigenmittel bzw. die Organisation der Banken betreffen. Sie beantragt ihrem Rat die Motion Fournier (15.3209) mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. Bei den Motionen der SVP- bzw. der SP-Fraktion (13.3740 bzw. 13.3743) beantragt sie die Ablehnung mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

 

6. Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, der Genfer Standesinitiative 15.303 (Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten sowie von Mitarbeitenden anderer Schweizer Unternehmen!) keine Folge zu geben; mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie zudem beschlossen, der parlamentarischen Initiative 12.451 von Ständerat Fournier (Schnellere Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen) keine Folge zu geben.

Die WAK-S hat ausserdem die pa. Iv. Minder (15.401) beraten, die u.a. eine Vergrösserung des Direktoriums der SNB fordert. Sie möchte zum angesprochenen Themenkomplex einen Bericht des Bundesrates abwarten. Da eine Sistierung der pa. Iv. aus parlamentsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, beantragt die Kommission dem Rat mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

 

Die Kommission hat am 11. und 12. April 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

 

 

Bern, 13. April 2016 Parlamentsdienste