Die ständerätliche WAK möchte ihr Konzept für eine ausgewogene Unternehmenssteuerreform nicht aufgeben und beantragt mangels Zustimmung der WAK-N zum Rückkommen auf die kantonale Dividendenbesteuerung, die Differenz bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer beizubehalten.

​1. Unternehmensteuerreform III

Die WAK-S hatte an ihrer Sitzung vom 11./12. April ein Kompromisskonzept für die Unternehmenssteuerreform III (15.049) vorgeschlagen, welches einen Rückkommensantrag zum Thema kantonale Teilbesteuerung von Dividenden beinhaltete. Diesem Antrag hat ihre Schwesterkommission jedoch an der Sitzung vom 19. April nicht zugestimmt. Mit Enttäuschung hat die WAK-S diesen Beschluss zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich bevorzugt die WAK-S noch immer – nach der erneuten Anhörung einer Delegation der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) – das vorgeschlagene Konzept, da für die Kantone eine ausgeglichene Vorlage resultieren würde, die diese mehrheitlich unterstützen könnten. Auch die Interessen der Wirtschaft würden im Konzept angemessen berücksichtigt. Um das ursprüngliche Konzept weiterhin zu ermöglichen, möchte die Kommissionsmehrheit allerdings bei den Fragen der Tonnage Tax, der zinsbereinigten Gewinnsteuer und dem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer die Differenzen zum Nationalrat beibehalten. So beantragt die Kommission bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer im Unterschied zur letzten Sitzung nicht mehr dem Nationalrat zuzustimmen, sondern mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung am Beschluss des Ständerats festzuhalten (Art. 59 DBG, Art. 25 StHG). Bei allen anderen Differenzen gelten die Beschlüsse der letzten Kommissionssitzung (siehe Medienmitteilung der WAK-S vom 13. April 2016).

Ausserdem traf die Kommission Beschlüsse zu folgenden noch offenen Punkten:
Was Steuerermässigungen bei der Kapitalsteuer auf Darlehen an Konzerngesellschaften betrifft, so beantragt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen und den Kantonen diese Option offen zu lassen (Art. 29 Abs. 3 StHG). Die Kommission beantragt mit 12 zu 1 Stimmen den Verzicht bzw. die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus im Ressourcenausgleich in einer Übergangszeit von 5 Jahren mit der Weiterführung der heutigen Beta-Faktoren, die sich jedes Jahr um einen Fünftel verringern, zu berücksichtigen (Art. 23a Abs. 1 FiLaG). Diesen Vorschlag brachte auch schon die WAK-N im Nationalrat ein, fand damit aber keine Mehrheit.

Der Ständerat wird sich anfangs der ersten Woche der Sommersession mit der Unternehmenssteuerreform III befassen. Der Kommission ist hinsichtlich der Debatte im Ständerat und später im Nationalrat sehr wichtig, dass sich die Plenarversammlung der FDK an ihrer Sitzung vom 12./13. Mai zur Umsetzung der USR III auf kantonaler Ebene äussert. Insbesondere interessiert die WAK-S, welche Gewinnsteuersatzsenkungen und welche Anpassungen bei der Dividendenbesteuerung in den einzelnen Kantonen geplant sind.

 

2. Sistierung des Entscheids zur Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke

Als Einstieg in die Beratung über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (16.031) hat die WAK-S eine Vertretung der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) angehört. In der Folge vertagte die Kommission den materiellen Entscheid über die Vorlage auf eine nächste Sitzung. Bis im August erwartet die Kommission von der Verwaltung vertiefte Abklärungen zu wichtigen Fragen, insbesondere zur Verfassungsmässigkeit – auch bezüglich der vom Nationalrat vorgesehenen Rückwirkung offener Veranlagungen –, zur Frage der rechtsgleichen Behandlung von selbständigen Landwirten und selbständigen Gewerbetreibenden mit Grundstücken in der Bauzone und zum konkreten Ausmass der steuerlichen Belastung von Grundstücksverkäufen in der heutigen Situation. Gleichzeitig sollen auch noch vorsorgerechtliche Aspekte beleuchtet werden.

 

3. Weitere Beschlüsse

Die Kommission beantragt ihrem Rat Zustimmung zu den Erlassentwürfen zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein (15.070), mit Oman (15.066), mit Norwegen (15.071) mit Albanien (15.074) sowie zu den Erlassentwürfen zum Abkommen mit Belize und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen (15.064).

Weiter beantragt die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Müller Walter (14.4098) anzunehmen. Ebenso beantragt sie die Motionen Vogler (15.3400, Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen) bzw. der FDP-Liberalen Fraktion (15.3445, Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken) mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 9 zu 4 Stimmen anzunehmen.

Die Motion Bourgeois (13.3043, Verfolgung von Zuwiderhandlungen. Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes) empfiehlt die Kommission mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung.

Einstimmig beantragt die Kommission schliesslich, einer Standesinitiative des Kantons Bern betreffend die Berechnung der Standesarbeitskraft in der Landwirtschaft (12.318) keine Folge zu geben, weil deren Anliegen inzwischen umgesetzt wurde.

 

Die Kommission hat am 2. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

 

 

Bern, 3. Mai 2016 Parlamentsdienste